Inwiefern kann ein Lehrer für das Nichtbestehen von Prüfungen verantwortlich gemacht werden?

  • Lehrplan und Prüfung (der erste Durchgang war sehranspruchsvoll und die Ergebnisse eher durchwachsen) für dieses Berufsbild wurdenvöllig neu geordnet.
    Es wurden Fortbildungen angeboten, welche auch von den Kollegen wahrgenommenwurden, die wussten, dass sie dort eingesetzt sind/werden.
    Nun ist seit Beginn des Schuljahres ein Kollege erkrankt.
    Zuerst fiel der Unterricht in dieser Klasse komplett aus, nun bin ich alsVertreter eingeteilt.
    Ein Jahr ist für den Stoff vorgesehen bis zur ersten Prüfung.
    Folgende Probleme tauchen nun auf:
    Es ist bis zur Vertretung ja alles ausgefallen.
    Über eine Fortbildung verfüge ich nicht, da mein Einsatznicht abzusehen war.
    Die Schüler sind sehr schwach, selbst wenn immer komplett unterrichtetworden wäre, würde man vielleicht gerade so hinkommen, mehr Zeit für Vertiefungwäre aber sicher besser.
    Kann ich von den Betrieben und von der Schulleitungirgendwie dafür verantwortlich gemacht werden, wenn SuS die Prüfung nur geradeso oder gar nicht bestehen?
    Die Schulleitung interessiert sich nicht dafür, es gehtlediglich darum jetzt gegenüber den Betrieben sagen zu können, es wirdunterrichtet.

  • Ja, für jeden Schüler, der nicht besteht musst du 15 % deines Monatsgehaltes zahlen. Wusstest du das nicht?


    Nun mal im Ernst: Ist es eine Kammerprüfung oder stellt die Schule die Prüfung? Ich könnte mir vorstellen, dass die Schüler gegen das Prüfungsergebnis klagen könnten, mit der Begründung ihnen wären bestimmte Inhalte, (die Teil der Prüfung waren?) nicht unterrichtet worden. Ich glaube aber eher, dass die gravierendste Folge ist, dass der Ruf der Schule leidet und die Betriebe sich (falls möglich) Alternativen suchen.

  • Hi.


    Ein paar Gedanken, zum Teil aus Erfahrung (ebenfalls BS-Lehrer, dazu im Prüfungsausschuss), zum Teil aufgrund bekannter Regelungen, allerdings ohne konkrete Paragraphenreiterei:


    1. Wie mein Vorrednet schon anreißt: Wenn das eine Kammerprüfung ist, gibt es da ja noch deutlich mehr Beteiligte, die am Prüfungsergebnis "Schuld" sein können. Die strenge Trennung "Schule=Theorie, Betrieb=Praxis" gibt es ja seit Jahren nicht mehr, und die Kammerprüfungen sind formal unabhängig vom schulischen Erfolg (dass de facto ohne die Berufsschule der Theorieteil nicht bestehbar wäre, weiß wohl jeder. Offiziell ist das aber anders).


    2. Man könnte Dich allenfalls für schlechte Schulzeugnisse in die Pflicht nehmen. Dazu siehe aber Punkt 3.


    3. Für den Unterrichtsausfall bist Du ebenfalls nicht verantwortlich zu machen. Das ist je nach Organisationsstruktur eine Sache der Schul- Abteilungsleitung, des Stundenplaners oder sogar (wenn er absehbar und damit strukturell war) der Aufsichtsbehörde, falls Ihr unterbesetzt seid. Wenn Du nun bspw. in einem viertel Jahr den Stoff eines Jahres machen solltest, kannst Du - WENN Dir überhaupt einer ans Bein pinkeln will - damit argumentieren, dass Du nicht ansatzweise die laut Lehrplan notwendige Zeit hattest.


    4. Dank der kompetenzotientierten Lehrpläne kannst Du etwas überspitzt gesagt inhaltlich (!) sowieso fast machen, was Du willst. Dir nachzuweisen, dass nun die Behandlung von genau den Themen, die Du aus Zeitgründen nicht machen konntest, zu besseren Prüfungsergebnissen führen, dürfte schwer bis unmöglich sein.



    5. Kurz und gut: Keine Panik ;)


    Gruß,
    DpB

    Einmal editiert, zuletzt von DePaelzerBu ()

  • Hallo,


    zur Ergänzung kann man auch die Schulleitung frühzeitig und vor allem schriftlich auf die Probleme (z.B. fehlende Fortbildung etc.) hinweisen. Was danach kommt würde dann in den Bereich Organisationsverschulden fallen, so dass man auch wenn einem jemand Böses will aus der Sache raus wäre.


    Gruß
    toastrider

  • Sorry, aber das klingt nach einer Anfängerfrage:


    Verantwortlich gemacht werden kann, wenn überhaupt, erst einmal nur die Schule bzw. die Schulbehörde. Diese hat die Unterrichtsversorgung sicherzustellen. Die Frage ist, ob bei dir Regress genommen werden kann, falls ein Schüler durch die Prüfung fällt. Wenn vorher wochenlang / monatelang der Unterricht ausfällt, wäre ich da ganz entspannt. Es ist schließlich nicht deine Schuld, dass der Unterricht nicht erteilt wurde. Du lieferst für den Zeitraum, den du unterrichtest, einfach die "durchschnittliche" Unterrichtsleistung ab. Mehr kann man nicht verlangen.


    Gruß !

  • Hallo,


    zur Ergänzung kann man auch die Schulleitung frühzeitig und vor allem schriftlich auf die Probleme (z.B. fehlende Fortbildung etc.) hinweisen. Was danach kommt würde dann in den Bereich Organisationsverschulden fallen, so dass man auch wenn einem jemand Böses will aus der Sache raus wäre.


    Gruß
    toastrider


    @dePaelzerBu+@Mikael
    Danke, bin schon ein kleines bisschen entspannter.
    @toastrider
    Da kennst du unsere Schulleitung nicht – wer es wagt eigeneGedanken zu formulieren – mündlich oder schriftlich > bossing.
    Tja, und irgendwie werde ich den Gedanken nicht los, dass mich jemand genaudeswegen dafür ausgesucht hat, um mir Böses zu wollen – nämlich dieSchulleitung, denn in der Vergangenheit hatte ich es gewagt bzw. versucht, mich gegen die sonnenkönigliche Art zu wehren.
    SL ist übrigens auch für den Stundenplan und für dieUnterbesetzung verantwortlich. Was da alles abläuft, auch gegen Kollegen, ÖPR ist ebenfalls machtlos, nun das ist ein anderes Thema.
    Ebenso, dass ich natürlich gerne an eine andere Schule gehen würde, da wir allerdings unterbesetzt sind - Fehlanzeige :uebel:

Werbung