Wann Versetzung nach verkürzter Probezeit (NRW)?

  • Hallo zusammen,


    meine bisherigen Internetrecherchen haben leider keine eindeutigen Ergebnisse gebracht. Vielleicht finde ich hier eine Antwort...


    Wenn man vor Antritt der Planstelle und damit vor der Verbeamtung auf Probe zwei Jahre als Vertretung gearbeitet hat, dann kann sich die Probezeit ja auf ein Jahr verkürzen.
    Ist es möglich, sich nach Ende der einjährigen Probezeit versetzen zu lassen, oder gilt die dreijährige Sperrung von Versetzungen unabhängig von der Probezeit?
    Danke!

  • Bei Versetzung aus persönlichen Gründen (oliver.nrw) heißt es:


    Zitat

    Innerhalb der ersten drei Jahre nach der Neueinstellung werden Versetzungen nur in Ausnahmefällen erfolgen, damit eine Kontinuität bei der Unterrichtsversorgung gewahrt werden kann.

    Dort wird also auf die Probezeit überhaupt kein Bezug genommen, sondern nur auf den Termin der Neueinstellung.


    Gruß
    Nitram

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