Einwöchige Beurlaubung bei Ehrenamt?

  • Hallo,
    für wie realistisch haltet Ihr es, eine einwöchige Beurlaubung während der Schulzeit zu bekommen, wenn der Grund mit der Ausübung eines Ehrenamts zu tun hat? Im Landesgesetz von BW steht, dass Beamten in einem solchen Fall bis zu 5 Tagen Sonderurlaub genehmigt werden kann. Vielleicht hatte mal jemand einen solchen Fall an seiner Schule bzw. kennt jemanden, der jemanden kennt, etc. Mir ist klar, dass ich letztendlich meinen Schulleiter fragen muss, aber ich wäre vorher an Erfahrungswerten/ Einschätzungen interessiert. Danke.

  • Welches Ehrenamt übst du denn aus? Mein Mann (auch Lehrer) ist bei der freiwilligen Feuerwehr. Er darf bei jedem Einsatz ad hoc den Unterricht verlassen, muss sich noch einmal vorher abmelden. Der jeweilige Klassensprecher muss seine Abwesenheit im Sekretariat melden, damit für Vertretung gesorgt werden kann. Alle Schüler wurden vorher entsprechend eingewiesen. Da es sich in seinem speziellen Fall immer um Notfälle handelt, hat seine Verpflichtung zur Arbeit als Feuerwehrmann dann absolute Priorität, noch vor seiner Dienstpflicht als Lehrer.

  • Welches Ehrenamt übst du denn aus? Mein Mann (auch Lehrer) ist bei der freiwilligen Feuerwehr. Er darf bei jedem Einsatz ad hoc den Unterricht verlassen, muss sich noch einmal vorher abmelden. Der jeweilige Klassensprecher muss seine Abwesenheit im Sekretariat melden, damit für Vertretung gesorgt werden kann. Alle Schüler wurden vorher entsprechend eingewiesen. Da es sich in seinem speziellen Fall immer um Notfälle handelt, hat seine Verpflichtung zur Arbeit als Feuerwehrmann dann absolute Priorität, noch vor seiner Dienstpflicht als Lehrer.

    Vorweg, ich war selber bei der FF (und RK + THW, was irgendwann zuviel wurde).
    Grundsätzlich finde ich daher gut, wenn man sich einbringt.


    Ob man nun als Lehrer unbedingt dabei sein sollte, also an jedem Alarm während der Lehrzeit (Privat kann man ja machen was man will)?
    Ist vermutlich eher ein ländliches Städtchen, wo nicht viel passiert?
    Großstadt könnte ich mir z.B. nicht vorstellen (gut die haben idR BF), wenn man da die Woche mehrfach rausfährt ist ja kein Unterricht möglich, wenns 1-2x im Monat vorkommt ist das ja noch ok.


    Lehrer sind halt besondere AN, da kann man nicht eben so einfach die Arbeit einfach nachholen.

  • Ich war als Referendarin als Betreuerin bei einem internationalen Sommercamp mal die Woche vor den Sommerferien beurlaubt. Das wurde von Studienseminar und Schulleitung genehmigt.

    • Offizieller Beitrag

    für wie realistisch haltet Ihr es, eine einwöchige Beurlaubung während der Schulzeit zu bekommen, wenn der Grund mit der Ausübung eines Ehrenamts zu tun hat?

    Ich denke, so pauschal lässt sich das nicht beantworten. Es kommt zum Beispiel darauf an, ob es irgendeine "kritische" Zeit wie zum Beispiel die Prüfungen betrifft. Kannst Du einen Vertretungsvorschlag machen und sind die betroffenen Kollegen einverstanden? Wie oft kommt es vor? Ist sonst bei dir noch mehr Unterricht ausgefallen? Manche Schulleiter gucken auch drauf, um welche Art des Ehrenamts es sich handelt, was dann leider auch zu höchst subjektiven Bewertungen führen kann nach dem Motto "Freiwillige Feuerwehr gut, XXX-Partei schlecht".

  • Da hilft einfach mal ein Blick ins Gesetz:


    http://www.sachsen-anhalt.dbb.…rlaubsverordnung_2014.pdf


    Hängt also immer davon ab, welches Ehrenamt gemeint ist. Wobei "ehrenamtliche" Tätigkeit nicht bedeutet Ehrenamt. Ich arbeite auch ehrenamtlich in einer Flüchtlingsinitiative mit, aber da würde ich niemals auch nur eine Unterrichtsstunde Sonderurlaub bekommen (unter Fortzahlung der Bezüge).


    Aber problemlos bekomme ich den Sonderurlaub, wenn ich als Schöffin eingesetzt bin.

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