LRS-Erlass und Fremdsprachen

  • Hallo, ich suche zum einen explizite Formulierungen zum Umgang mit einer diagnostierten LRS in der 6. Klasse bei Fremdsprachen.
    Im LRS-Erlass heißt es ja, dass die Rechtschreibleistungen in Deutsch und in anderen Fächern nicht berücksichtigt werden darf. Aber wo wird die Grenze gesetzt zwischen Fehler durch Nicht-Lernen, 'normales' Nicht-Können und Fehler durch LRS, z.B. Wenn in einer Grammatikübung "Vous trouver" statt "Vous trouvez" geschrieben wird?
    Wo und wie differenziert ihr zwischen LRS-bedingt und nicht-LRS-bedingt oder differenziert ihr da gar nicht oder ...? Alles, was ist bisher gefunden habe, ist ziemlich schwammig.

  • LRS hat m.E. nichts mit dem nicht Verstehen des jeweiligen grammatikalischen Phänomens an sich zu tun. Da gibt's dann auch keine Punkte für. Müsste nicht in der Klassenkonferenz festgelegt werden, ob die Rechtschreibung bewertet wird bzw. welchen Nachteilsausgleich es gibt?

  • Ja, das muss es. Aber um das festzulegen muss man ja erst mal ein wenig Input haben. Einer Fremdsprache ist ja die Frage, was ist zu erlernen und was hängt wirklich mit einer LRS zusammen.

    Schon klar. Ist aber meistens recht offensichtlich. An welchem konkreten Beispiel bist du denn am Zweifeln? Das, was du oben genannt hast, ist nicht mit LRS zu begründen.

  • Wir gerieten heute darüber in eine Diskussion. Eine Kollegin hat in der 6 eine Schüler mit attestierter LRS und sie muss nun mit den Eltern alles besprechen. Als ich ihr erläuterte, dass in einer Grammatikübung, wo die Schüler z.B. die korrekte Grammatikform einzusetzen ist, ein "chercher" oder "cherche" oder "cherchee" statt "cherchez" falsch wäre, weil es hier um die korrekte Anwendung der Grammatikform geht und nicht um Rechtschreibung, fragte sie mich nach konkreten Quellen.
    Ich frage mich aber auch, was man in "freien" Texten macht. In einer Fremdsprache ist es m.E. schwieriger zu entscheiden, ob ein Fehler ein Rechtschreibfehler oder ein Grammatikfehler ist (eindeutiger wäre aber ja z.B. "bautiful" oder "baeutiful" statt "beautiful". Ich finde alles recht schwammig. Und bei der Klassenkonferenz und im Gespräch mit den Eltern ist es ja sinnvoll, möglich handfeste Kriterien zu haben.

  • Du hast doch aber handfeste Kriterien in der Hand, denn du bzw. die Kollegin hat ja ihre Sprache studiert und sollte doch daher (auch kontextgebunden) auf Nachfrage begründen können, ob es sich hier um einen Rechtschreibfehler oder nicht handelt. Ist das bei den "chercher" Varianten möglich?

    • Offizieller Beitrag

    ich komme aus einem anderen BL als du, aber in Deutsch handhaben wir es immer so, dass neue Rechtschreibregeln, die im Unterricht behandelt werden, (z.B. das vs dass), mit in die wertung einbezogen werden.
    Das gilt auch für E, F, Sp.


    In dem von dir beschriebenen Fall würde also ein chercher statt cherchez in die Wertung mit einfließen. damit haben auch Schüler Probleme, die keine LRS haben, sie müssen es lernen. es ist ein grammatikalischer Unterschied, keine orthographische Angelegenheit. Und genau als solche ist das auch von LRS-Kindern zu lernen. LRS hebelt ja die Grammatikregeln nicht aus


    Zumindest wird es bei uns so gehandhabt. Es wird auch in dem Beschluss der Klassenkonferenz zum Ausgleichsnachteil schriftlich festgehalten, die Eltern werden darüber informiert.

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