TV-L: Niedrige Einstufung trotz langjähriger Unterrichtserfahrung?

  • Hallo zusammen,
    ich brauche dringend Rat.
    Ich habe ab kommendem Schuljahr eine Vollzeitstelle als angestellter Lehrer an einer niedersächsischen Grundschule bekommen.
    Soweit ist alles toll und ich freue mich riesig!
    Nun habe ich erfahren, dass ich trotz 14 Jahre Berufserfahrung (bis heute mit bis zu 30 Unterrichtsstunden wöchentlich) als freiberuflicher und selbstständiger Kunstpädagoge nur in TV-L Stufe 1 eingeordnet werde. Meine langjährige Unterrichtserfahrung wird nicht angerechnet, weil nur Dienstverträge im Angestelltenverhältnis in der Vergangenheit für eine Anrechnung zählen würden.
    Mein freiberuflicher Unterricht ist als allgemeinbildend und berufsfördernd anerkannt. Ich habe oft mit staatlichen Schulen zusammengearbeitet. Nun soll das alles nichts bedeuten? Ich kann es mir nicht vorstellen!
    Vielleicht habt ihr eine Idee, was ich da machen kann, ob Einspruch Sinn macht oder wo man überhaupt die Rechtslage einsehen kann. Oder oder oder...ich bin für jede Idee, jeden Rat dankbar!

  • Laut Tarifvertrag können bis zu 3 Jahre Berufserfahrung anerkannt werden. Mehr geht nur, wenn ein extremer Bewerbermangel vorliegt. Selbst wenn du jetzt alle Hebel in Bewegung setzt mehr als Stufe 3 wirst du nicht erreichen.


    Persönlich finde ich das auch derbe daneben und drücke dir die Daumen, dass du wenigstens die Stufe 3 bekommst.

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

  • Welche Entgeltgruppe ist denn das? Ist da was zu machen?
    Wenn sie dringend Leute brauchen, ist vielleicht Verhandlung möglich. Einfach mal hinsetzen und auf mehr beharren- verlieren kannst du ja nix ;) . Recht auf mehr hast du wohl nicht, wenn du keinen vergleichbaren Vertrag vorher hattest.

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