Kita Elterninitiative - genehmigungspflichtige Nebentätigkeit?

  • Ist die (zwangsweise) Mitarbeit in einer KITA, die von einer Elterninitiative geführt wird, eine genehmigungspflichtige Nebentätigkeit?
    In solchen Kitas übernimmt man ja obligatorisch abzuleistende Stunden der Mitarbeit (z.B. Mitarbeit in der Betreuung), aus denen man sich u.U. auch "rauskaufen" kann. Spitzfindig könnte man also behaupten, diese Tätigkeit ist kein Ehrenamt, sondern wird vergütet.


    Daher frage ich mich, ob diese Mitarbeit eine Nebentätigkeit im Sinne der Nebentätigkeitsveordnung ist und damit genehmigungspflichtig.

  • Vielleicht anzeigepflichtig. Geldwerter Vorteil?
    Hätte ich allerdings keine Probleme mit. Frag doch einfach mal bei deinem PR nach

  • Diese Deutung erscheint mir doch sehr absurd. Diese Mitarbeit gehört doch zur - in dem Fall privat organisierten - Kinderbetreuung. Und man bekommt dafür nichts, im Gegenteil, man bezahlt ja trotzdem noch (ich war auch mal in so einer Initiative - puh war das schweißtreibend! Wir mussten außerdem noch einen Koch- und Putzdienst übernehmen).


    Ich muss auch meine Wohnung putzen. Geldwerter Vorteil - ich müsste anderenfalls eine Putzfrau bezahlen?! Sollte ich das wohl auch anmelden?

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