Anrechnung Mittagsaufsichten in Kombination mit Pausenaufsichten!

  • Moin,


    ich muss im nächsten Schuljahr 3 Mittagsaufsichten machen von je 45 Minuten.
    Dazu habe ich 25 Minuten Pausenaufsicht.


    Nun habe ich ein paar Fragen:


    1. Wenn ich 3 Mittagsaufsichten in der Woche habe, wird dann auch nur zu 1/2 angerechnet? Also 1,5 Schulstunden, oder muss dann mehr angerechnet werden, aufgrund der Summe?
    2. Jeder Lehrer muss ja 60 Minuten Pausenaufaufsicht die Woche machen. Wenn ich nur 25 Minuten mache, können mir dann die restlichen 35 Minuten
    von den 3 Mittagsaufsichten abgezogen werden? In diesem Fall, würde sich ja die anrechnungsfähige Zeit der Mittagsaufsichten reduzieren.



    Gruß


    Sawe

  • Wenn ihr Ganztagsschule seid (egal welches Modell), werden und MÜSSEN die Mittagsaufsichten zur Hälfte auf das Deputat angerechnet werden, also bei dir mit 1,5 Deputatsstunden. Siehe niedersächsischen Erlass zur Ganztagsschule.


    Es gibt keine Regelung, dass eine Lehrkraft 60 Minuten Pausenaufsicht pro Woche machen muss. Ein Abzug der Mittagsaufsichten im Rahmen der Ganztagsschule von diesen imaginären 60 Minuten ist m.E. illegal. Lass dich nicht über den Tisch ziehen!


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    Einmal editiert, zuletzt von Mikael ()

  • Moin,


    bei uns an der Schule gibt es sogar einen Aushang mit + und - Minuten der Pausenaufsichten.
    Uns wurde gesagt, jeder Lehrer muss 60 Minuten Pausenaufsicht führen.
    Ich bin gerade echt platt, wenn das tatsächlich völliger Unsinn ist, denn ich habe die letzten Jahre immer
    60 Minuten Pausenaufsicht gehabt, während einige Kollegen keine Aufsichten hatten.


    Das mit der Mittagsaufsicht werde ich direkt klären.

  • Die 1,5 Deputatsstunden Entlastung für 3 x 45 Minuten Mittagspausenaufsicht stehen dir auf jeden Fall zu, falls ihr Ganztagsschule seid. Diese Erlass-Regelung kann durch keine schulinterne Regelung aufgehoben werden. Also unbedingt darauf bestehen.


    Die "normalen" Pausenaufsichten gehören zu den Dienstpflichten. Da gibt es aber m.W. keine "Minutenzahl". Es muss nur darauf geachtet werden, dass die Aufsichten gleichmäßig verteilt sind (auch entsprechend Vollzeit / Teilzeit) und dadurch die durschschnittliche Wochenarbeitszeit (40 Zeitstunden für Beamte) nicht überschritten wird. Ausnahmen sind Schwerbehinderte. Oft werden auch Funktionsträger von Aufsichten freigestellt (ab Koordinatoren), wobei ich mir nicht sicher bin, ob das legal ist (denn die höhere Belastung durch die Funktionstätigkeit wird ja durch Deputatsanrechnung und höhere Besoldung "ausgeglichen").


    Gruß !

  • Hallo!
    Bei uns am Gymnasium in Baden-Württemberg haben wir den Personalrat drauf angesetzt, dass er die Aufsichten neu plant.


    Bei vollem Deputat (25h) haben wir maximal 2 Aufsichten! Wenn eine Aufsicht eine Mittagspausenaufsicht ist von 1 Stunde, dann zählt das als Bereitschaftsstunde (gewichtet wie Vertretungsstunde).


    Es kann u möglich sein, dass du 3 !!! Aufsichten à 45 Minuten machst - das solltet ihr als Kollegium neu regeln.


    Kollegen mit 13 oder weniger Stunden machen 1 Aufsicht.


    Der Personalrat kann sich bei der Behörde über rechtliche Rahmen informieren und dann kann er die Schulleitung an den Verhandljngstisch pfeifen.


    Wehr dich!


    ps. Selbstverständlich müssen auch Funktionsträger für Aufsichten eingeteilt werden.

  • Moin,


    ich werde mich mal darum kümmern.
    In den letzten Jahren war es immer so, dass nur ein kleiner Teil des Kollegiums die Mittagsaufsichten abdeckt.
    50 von 90 Kollegen haben keine Mittagsaufsicht. Da kann ja was nicht stimmen.

  • Eben!
    So etwas muss gerecht verteilt werden nach System:
    Jeder Volldeputatler 2 Aufsichten
    Jeder mit 13 oder weniger 1 Aufsicht
    Mittagssufsicht hat anderen Status: Vertretungsstunde statt Aufsicht


    Kann der Personalrat ausklügeln und von der SL einfordern


    Viel Erfolg!

  • Moin,


    da fällt mir noch was ein.
    Ich habe 2 mal im Jahr Bereitschaft.
    Das heißt ich muss die ersten beiden Stunden verfügbar sein, falls jemand ausfällt.
    Dafür bekommen wir nichts angerechnet, außer man wird tatsächlich gebraucht.
    Ist das eigentlich rechtens?
    Ich muss mich die 2 Stunden ja bereit halten, und kann keiner Tätigkeit (einkaufen,Arzttermin) nachgehen.

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