Mit Schülern auf Facebook/Whatsapp in Verbindung?!

  • Ich habe bei Facebook grundsätzlich Gruppen eingeteilt. Ich habe enge Freunde, die andere Dinge zu sehen kriegen, wie entfernte Bekannte oder Kollegen. Eine weitere Gruppe ist "ehemalige Schüler" oder eben "Eltern". Ich lade niemanden ein, wenn werde ich angefragt und dann kann man direkt beim Annehmen entscheiden in welche Gruppe sie gehören.


    Deinen zweiten Absatz versteh ich nicht. Was genau möchtest du mir sagen? Deine Antwort passt nicht zum Zitat auf das du dich anscheinend beziehst.

  • @Anja82 ich glaube, mit dem zweiten Teil war gemeint, dass bereits der Hausbesuch ein Nähe-/Distanz-Problem ist.
    Anrufe über das Sekretariat scheinen ja - so ich das hier zum Teil herauslese - wirklich in einigen Schulen dazuzugehören. Wir rufen halt äquivalent dazu im Betrieb an und haken nach, allerdigns erst, wenn einer länger fehlt.


    Aber Hausbesuche? Ernsthaft? Das halte sogar ich für "etwas" zu viel (im Gegensatz übrigens zu WhatsApp-Kontakten, um die es hier ja eigentlich geht).

  • Dazu bin ich verpflichtet!


    Handlungskette bei unentschuldigtem Fehlen!



    2.2 Verhalten bei unentschuldigtem Fehlen am ersten Tag
    o Primarstufe:
     Anruf der zuständigen Lehrkraft bei den Eltern spätestens unmittelbar nach
    der ersten großen Pause
     Weitere Klärung nach Schulschluss, wenn kein Kontakt zustande kommt
     Schriftliche Information der Eltern spätestens am folgenden Tag
     Dokumentation des Ergebnisses der Kontaktaufnahme



    unentschuldigtem Fehlen - an fünf aufeinanderfolgenden Tagen ohne Kontakt

    o Einberufung einer Konferenz unter Vorsitz der Schulleitung, wenn trotz Hausbesuchs kein Kontakt zustandekommt, und Dokumentation auf Formblatt F 2
    o Abgabe an ReBBZ oder schuleigene Sozialpädagogen (Kopie an ReBBZ) bei Hinweisen auf
     Gefährdung von Leben und Gesundheit
     Schwere, insbesondere psychische Erkrankungen
     Aktuelle Krisensituationen
    Formblatt F 2, ggf. F 6


    unentschuldigtem Fehlen nach drei Tagen / 20 Stunden im Verlauf eines Monats
    o Hausbesuch durch die zuständige Lehrkraft, sofern kein Kontakt zu den Eltern besteht (Unterstützung durch SL, Mitglied des Kollegiums, Cop4U, ReBBZ bzw. schuleigenem Soz.Päd.).
    o Dokumentation auf Formblatt F 5



    bei längerfristigem unentschuldigten Fehlen
    o Abgabe an ReBBZ bzw. schuleigene Sozialpädagogen (Kopie an ReBBZ) nach vier
    Wochen, wenn kein problemlösendes Gespräch mit den Eltern gelingt – Formblatt
    F 2, ggf. F 6
    o Abgabe an ReBBZ bzw. schuleigene Sozialpädagogen (Kopie an ReBBZ) nach
    sechs Wochen, wenn kein regelmäßiger Schulbesuch erreicht werden konnte –
    Formblatt F 2, ggf. F 6
    o Aktivierung des sog. Absentismushakens im ZSR bei Abgabe an ReBBZ oder
    schuleigene Sozialpädagogen
    o Information des ASD bei Abgabe an ReBBZ oder Sozialpädagogen – Formblatt F 8
    o Information der Schulaufsicht, wenn drei Monate nach Abgabe an ReBBZ bzw.
    schuleigene Sozialpädagogen keine deutliche Verbesserung im Schulbesuch erreicht wird – Formblätter F 2, F 7 (Kopie), ggf. F 6

  • Uh... mich haut's ehrlich gesagt gerade aus den Socken, DIE Antwort hätte ich nicht erwartet.


    Wie läuft das denn praktisch ab? Du klapperst dann, nachdem der Unterricht beendet ist, Du den Unterricht für den folgenden Tag vorbereitet und was sonst noch so ansteht erledigt hast, abends um sechs alle Haushalte ab, wo Du niemanden erreichen konntest?

  • Ja bei 5 Tagen am Stück, oder eben 3 Tagen im Monat/ 20 Stunden bin ich verpfllichtet zur Wohnung des Schülers zu fahren und dort zumindest zu klingeln. Das soll ich aber (laut meiner Schulleitung) möglichst nicht alleine hinfahren. Macht jemand auf, muss ich mich vergewissern, dass alles okay und auf die Schulpflicht verweisen.


    Du verstehst vielleicht, dass man irgendwann latent genervt ist... Und daher bin ich mehr als froh, wenn dann eine Whatsapp kommt.


    Praktisch kommt das aber nicht sooft vor, da man die Eltern dann meist erreicht. Es sind wenige hartnäckige Fälle die nerven.


    Ist das in anderen Bundesländern in Grundschulen nicht so? Wie wird denn da mit unentschuldigten Kindern umgegangen?

  • Du verstehst vielleicht, dass man irgendwann latent genervt ist... Und daher bin ich mehr als froh, wenn dann eine Whatsapp kommt.

    Allerdings versteh' ich das. Ich kenne mich im Grundschulbetrieb nicht aus, aber dass die Fürsorge DERMAßEN weit geht, hätte ich mir nie träumen lassen.

  • Würde meine Schulleitung auch nicht interessieren. Als Klassenleitung bin ich verpflichtet, zur Not mit Bus und Bahn. Mir war wirklich nicht klar, dass das so ungewöhnlich ist.

  • *sprachlos*


    *räusper* so, langsam dringen Worte wieder durch. Was ist das für ein Handlungsleitfaden? Ich kann mir nicht vorstellen, dass man zu sowas verpflichtet werden kann, auch wenn mir kein schlüssiges Argument einfällt. Sowas wie Art. 13 GG?


    Und überhaupt, was sollst du dann dort machen? "Zeigen se mir mal das Kind, ich will wissen, obs noch lebt?"

    Einmal editiert, zuletzt von Krabappel ()

  • Ich bin auch ziemlich verwundert, dass DU als Lehrkraft dem nicht-entschuldigten Kind sozusagen einen Hausbesuch abstatten musst? Und WANN machst du das? Du hast ja die restliche Klasse im Unterricht - oder passiert das nach Ende des Unterrichts?


    Bei uns ist es bei unentschuldigtem Fehlen so, dass wir natürlich versuchen, die Eltern telefonisch zu erreichen. Sollte das nicht möglich sein und das Kind ist weder entschuldigt noch anwesend, sind wir verpflichtet, die Polizei zu benachrichtigen. (Neben Schwänzen besteht ja auch die Möglichkeit, dass dem Kind etwas zugestoßen ist. Deswegen soll möglichst schnell geklärt werden, ob alles in Ordnung ist.)


    LG

  • Das ist direkt von der Schulbehörde:


    "Darüber hinaus hat die Schule die Fehlzeit im Schülerbogen zu dokumentieren, sobald eine Schülerin oder einSchüler - auch unzusammenhängend - mehr als dreiTage oder 20 Schulstunden Unterricht in einem Zeitraumvon einem Monat unentschuldigt versäumt hat. Die Schule bemüht sich, den regelmäßigen Schulbesuch wieder-herzustellen. Teil dieser Bemühungen ist mindestens einHausbesuch bei der Familie der Schülerin bzw. oesSchülers. Wenn innerhalb von vier Wochen ein Gesprächmit einem Sorgeberechtigten der Schülerin bzw. desSchülers zur Problemlage nicht zu einer konstruktivenErörterung geführt hat bzw. ein regelmäßiger Schulbe-such binnen sechs Wochen nicht realisiert worden ist,wird der Fall an das zuständige ReBBZ bzw. die zustän-dige schuleigene Sozialpädagogin / den zuständigenschuleigenen Sozialpädagogen der Schule abgegeben."



    Nach Unterrichtsschluss werden die Hausbesuche gemacht. Polizei benachrichtigen? Sei mir nicht böse, aber die hat in einer Stadt wie Hamburg echt Wichtigeres zu tun. Wir haben hier Schulen, die haben Lehrkräfte, die nur für Schulschwänzer zuständig sind.

  • Polizei benachrichtigen? Sei mir nicht böse, aber die hat in einer Stadt wie Hamburg echt Wichtigeres zu tun. Wir haben hier Schulen, die haben Lehrkräfte, die nur für Schulschwänzer zuständig sind.

    Es geht auch darum, dass es auch schlimme Gründe haben kann, wenn ein Kind unentschuldigt fehlt, schlimmstenfalls eine Entführung. Wenn man da erst nach Unterrichtsschluss nach dem Kind sucht, kann es schon zu spät sein.
    Wenn ich mir vorstelle, meinem Kind passiert etwas auf dem Schulweg und man schaut erst nach 13 Uhr, wo es denn verblieben ist... Dann sind inzwischen mehr als fünf Stunden vergangen...

  • Du bist aber hoffentlich telefonisch erreichbar. Zumindest mir wurde von den Schulen meiner Kinder gesagt, dass ich immer erreichbar sein sollte. Kann ja auch in der Schule mal was passieren. Wenn aber keiner unter mehreren Notfallnummern erreichbar ist...


    Tja, nun, so ist bei uns die Rechtslage. Wir haben in der Schule bei 400 Kindern täglich bis zu 10 solcher Fälle. Da kann man nicht jedesmal die Polizei rufen, oder? Und was sollen die dann machen? Den Schulweg kontrollieren? Ich verstehe schon, was ihr meint, aber ich denke es ist nicht praktikabel.

  • Es geht auch darum, dass es auch schlimme Gründe haben kann, wenn ein Kind unentschuldigt fehlt,...

    Ja klar, man ruft ja auch die Eltern an, wenn das Kind nicht entschuldigt ist. Allerdings geht es hier um Dauerschwänzer, die jede Woche 3 Tage oder 4 Monate am Stücke fehlen, da ist keiner entführt worden, sondern geht am Bahnhof shoppen oder zockt zu Hause.

  • Also sorry, das ist doch absurd. Du schreibst mit Muddi Privatnachrichten auf dem Privathandy (ohne W-Lan vermute ich und adieu Datenschutz, privater können Nachrichten ja kaum sein), damit du dem absurden Behördenzirkus entgehst, andere verdienen Studienratsgehalt fürs Schüler besuchen, die Polizei hat "Wichtigeres" zu tun und... was hab ich vergessen?


    Zu deiner Frage, die Polizei wird bei uns zwar in einer Handreichung erwähnt, fühlt sich aber auch nicht bemüßigt, zu Schülern heimzugehen. Das Jugendamt sagt dann Sätze, wie: "die Mutter hat nicht aufgemacht, da bin ich über den Hinterhofzaun geklettert, sie hatte aber nur noch nicht den Kater ausgeschlafen und mich deswegen nicht gehört, also alles paletti". Ordnungsamt schickt den Eltern eine Rechnung ab 5 unentschuldigten Fehltagen. Auch da die Ansage: "bitte bloß einmal im Jahr einen Nachweis schicken, wir haben keine Lust, so oft Anträge zu bearbeiten!".


    Naja, es passiert leider nicht viel. Nach Hause würde ich trotzdem nicht fahren, ich bin weder Staatsgewalt noch Jugendamt noch Mutti für alles.

    Manchmal ärgert mich deine Art richtig. Bleib doch mal sachlich.


    Wenn du in HH Lehrerin wärst, würdest du Hausbesuche machen, da es die RECHTSLAGE ist. "Muddi" schreibt mir morgens, dass ihr Kind krank ist. Hier den Datenschutz so hoch zu hängen, okay....


    Und soviel wie ein Studienrat verdiene ich leider nicht. ;)

  • Ja klar, man ruft ja auch die Eltern an, wenn das Kind nicht entschuldigt ist. Allerdings geht es hier um Dauerschwänzer, die jede Woche 3 Tage oder 4 Monate am Stücke fehlen, da ist keiner entführt worden, sondern geht am Bahnhof shoppen oder zockt zu Hause.

    Es geht um jegliches unentschuldigtes Fehlen.
    Angerufen wird am 1 Tag nach der 2 Stunde und bei Schulschluss. Fehlt das Kind am nächsten Tag immer noch, wird ein Brief losgeschickt (finde ich auch naja...) und bei 5 Tagen gibts den Hausbesuch. Oder eben wenn in einem Monat 3 Tage (auch einzeln) oder 20 Stunden gefehlt werden.

  • Und was sollt ihr machen? Es ist wohl praktikabel, dass ihr zu 10 Familien jeden Tag vorbeifahrt? Aber wie du meinst, ich würde mir dann aber gleich einen Kaffee servieren lassen, wenn ich schon mal da bin. Kannst ja vorsichtshalber eine saubere Tasse mitbringen :hammer:

    Wir fahren ja nicht gleich am 1. Tag. Aber oben schrieb jemand, dass sofort am 1. Tag die Polizei informiert wird.

  • Du findest mein Verhalten naiv? Das ist die vorgeschriebene Handlungskette meines Schulgesetzes. Da würdest du dich drüber hinwegsetzen?

  • Nein, ich würde mich informieren, was ich an der Wohnung des Kindes tun soll, laut Gesetz, das hätte ich gerne schriftlich. Ich würde von meiner Gewerkschaft wissen wollen, inwieweit ich geschützt bin, wenn ich in unschönen Wohngebieten an fremden Haustüren klingle. Ich würde wissen wollen, wer mir diese zusätzliche Arbeit bezahlt. Ich würde mein Handy nicht dienstlich nutzen. Ich würde keine Daten über Krankheiten anderer Leute über mein Handy austauschen. Wenn du das anders handhabst, ist es selbstredend deine Entscheidung, ich finde es aber nicht verkehrt darüber zu sprechen, wenn das Thema hier aufgeworfen wird.

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