Wie viel darf ich vergeigen?

  • Hallo ihr Lieben!
    Schreibe bald meine Examsarbeit und habe dann im Februar 2006 meine Prüfungen. Durch wie viele darf ich denn durchfallen? Wenn ich eine vergeige, bin ich dann , na wie soll ich sagen, "weg"? Komme aus thüringen, weiß da jemand bescheid. Wäre echt leib von euch. Vielen Dank schonmal

  • Dazu gibt es eine Prüfungsordnung, die solche Dinge (je nach Bundesland) festlegt. Frag' doch im Studentensekretariat oder beim ASTA/USTA nach. Eine Kopie der Prüfungsordnung müsstest du auch beim Prüfungsamt der Hochschule erhalten.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Hi, ich studiere auch in Thüringen. Ich habe meine Examensarbeit (vorgezogen) schon geschrieben und habe im Dezember 2005 Prüfungen. Soweit ich bis jetzt weiß (muss mich auch mal genau erkundigen) kann man eine Prüfing, durch die man durchgefallen ist, wiederholen und nur die 2.Note zählt dann. Wie oft man durchfallen darf weiß ich jedoch nicht...

    wir glauben, erfahrungen zu machen
    aber die erfahrungen machen uns.

    • Offizieller Beitrag

    Alias Tipp ist der beste: Prüfungsordnung.


    Beispiel RLP Lehramt an GHS:
    Bei uns darf man in keiner der Mündlichen Prüfungen ungenügend haben. "Mangelhaft" kann man eventuell ausgleichen, denn die Endnoten der Fächer setzen sich fast alle aus mehreren Noten zusammen. Die Endnote darf nicht schlechter als 4,4 sein.


    Gruß leppy

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