(GS) Fehler finanziell selbst ausbaden auf Anweisung?

    • Offizieller Beitrag

    Den Termin habe ich mir schon notiert, weiß aber nicht, ob ich mich tatsächlich traue. (Referendariats"trauma" und so...). Es ist übrigens wirklich bezeichnend, dass sie sich das bei älteren Kollegen nicht erlauben.
    Wer bezahlt denn dort zufällig am Copyshop? Es geht um Grundschüler!

    Entschuldige bitte, aber wie lange willst du das aushalten? Bis die Umsetzung genehmigt wird, kann es 3 Jahre dauern.

  • Grundsätzlich haftet der Arbeitgeber für nicht grob Fahrlässig herbeigeführte Fehler. Somit die Schule mit dem Schuletat.


    Bei Fehlinformierung der Elternschaft und dadurch entstandene Mehrkosten würde ich mich auch an die GEW wenden, aber Haftbar bist du als Lehrkraft hier auch wieder nicht.


    Aber mal nebenbei:
    Bei solch einer Forderung springt euer Personalrat nicht sofort auf und weist die Schulleitung auf Ihren Fehler hin?

  • Ich bin nicht in der GEW. Beruhigend finde ich, dass ich bisher nichts schriftlich bekommen habe. Was bei uns los ist, wenn du Interesse hast, per PN. ;)

    Ich halte zwar selber nichts von der GEW, aber jeder Kollege sollte in einer Grwerkschaft/einen Verband sein.


    Einerseits damit man genug Druck auf die AG ausüben kann, andererseits, wie in deinem Fall, du Leute aus der Rechtsberatung nutzen kannst.

  • Ich halte zwar selber nichts von der GEW, aber jeder Kollege sollte in einer Grwerkschaft/einen Verband sein.
    Einerseits damit man genug Druck auf die AG ausüben kann, andererseits, wie in deinem Fall, du Leute aus der Rechtsberatung nutzen kannst.

    Ich habe eine Berufsrechtsschutz in einer privaten Rechtsschutzversicherung drin, allerdings immer mit Selbstbeteiligung. In der GEW wäre das durch die Mitgliedsbeiträge gedeckt?

  • Entschuldige bitte, aber wie lange willst du das aushalten? Bis die Umsetzung genehmigt wird, kann es 3 Jahre dauern.

    Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass die Umsetzungen beim ersten Mal durchgehen an unserer Schule, da die SL weiß, dass man im Zweifel einfach kündigt als junger Mensch und im Nachbarbundesland mit Verbeamtung anfängt. Bei Versetzungen allerdings lassen sie sich tatsächlich so lange Zeit wie sie müssen.

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