1.Examensarbeit=5,0-wiederholter Anlauf mit welchem Thema?

  • Hallo miteinander...
    hatte heute meine mdl. Prüfung der EWI + Fachdidaktik.
    Die Prüfung war ganz okay.
    Nunja - halb so schlimm, doch dann kams...
    Wie die Faust aufs Auge - meine Examensarbeit wurde mit 5,0 bewertet.
    Jetzt muss ich sie nochmal schreiben...
    Bin völlig fertig - viel Mut bleibt mir nicht, mich auf die weiteren Prüfungen einzulassen...
    Bereits nächste Woche DO. ist wieder ne Klausur!
    Mir steckt noch immer der Klos im Hals...
    Ist jemanden von Euch das schonmal passiert???
    Was habt Ihr gemacht?
    Wie habt Ihr durchgehalten?

  • Liebe Cherry,
    Erstmal :


    Mir ist das nicht passiert, aber einem Kollegin im 2. Staatsexamen. Ich denke erstmal zeigt die Tatsache, dass die mündliche Prüfung ganz gut war doch das Du die Anforderungen der Uni insgesamt erfüllen kannst. Da du jetzt ja die anderen Prüfungsteile machen kannst/musst, baut es Dich vielleicht auf, Dir vor Augen zu halten, dass Du ja auch einen Teil gut abgeschlossen hast. Eine Hausarbeit ist etwas ganz anderes als eine Klausur oder mündliche Prüfung.


    Für die Wiederholung der Hausarbeit würde ich genau nachfragen was Du falsch gemacht hast. Das sind manchmal ja einfach grundlegende Sachen, die sich beheben lassen. Ganz wichtig ist dann, dass Du Dir von jemand Unterstützung holst (sprich: sie lesen lässt) von jemand, der das bereits erfolgreich hinter sich gebracht hat. Bei Hausarbeiten ist z. B. wichtig, dass für den Leser ein roter Faden erkennbar ist und sich der gesamte Inhalt auf die Frage bezieht, die Du untersuchen/behandeln solltest.


    Aber zunächst sind erst einmal die noch ausstehenden Prüfungen wichtiger. An die wiederholung kannst Du Dich danach immer noch machen.


    Viel Erfolg

  • Oh wow. Das ist ja heftig.
    Tut mir echt leid!
    Aber lass dich nicht entmutigen, das schafft du!
    Geh erst mal hin und bespreche das ganz ausführlich!

  • Hallo Cherry,
    das tut mir wirklich sehr leid für Dich! Die Professoren können schon ganz schön gemein sein!!!!! X( Laß Dich bitte nicht unterkriegen!!!! Und die Hauptsache ist ja erstmal, daß die mündliche gut lief. Du wirst es sicherlich auch hinbekommen, die Hausarbeit nochmal zu schreiben!!!! Bring' erstmal die Prüfungen hinter Dich und dann klappt auch der Rest.
    Alles Liebe und laß Dich nicht unterkriegen!
    Julia

  • Hi...
    die Arbeit wurde von insgesamt 3 Lehrern (davon ein De-Lehrer und mein Vater),
    meiner Mutter und meinem Freund gelesen.
    Alle wundern sich - das ich sie nochmal schreiben muss!
    Warum ein 5,0 ist mir immer noch nicht klar.
    Gründe wie: zu oberflächlich - keinen eigenen Standpunkt ersichtlich,
    wurde mir genannt. Formalitäten/Formulierungen/Rechtschreibung - sonst alles i.O.!
    Wie soll ich da verstehen?
    Warum Prüfer dann zu so einer niederschmetterten Note greifen (müssen),
    ne 4 hätte doch gereicht!?
    Die Kraft, die diese Arbeit mich gekostet hat - weiß nicht ob ich das nochmal durchstehe!

  • Hallo,
    das tut mir echt leid für dich.
    Haben denn deine Prüfer (bzw. der Erstkorrektor) nichts durchblicken lassen?
    Ich studiere auch in Berlin und habe meine Ex-arbeit im Juni letzen Jahre abgegeben und habe nächste Woche meine EWi/Fachdidaktik-Prüfung.
    Meine Erstkorrektorin hat jedoch bereits im Dezember durchschimmern lassen, dass ich bestanden habe (auch, wenn der Zweitkorrektor sein Gutachten noch nicht abgegeben hatte).


    Ich wünsche dir viel Glück für den Rest deines Ex. und vor allem viel Kraft!


    Liebe Grüße
    Swantje

  • Swantje
    Danke Dir...
    Ich hatte 2 Wochen vorher mit meinem Prof. noch ne 1 1/2 stündliche Besprechung.
    Nix hat er sich auch nur anmerken lassen.
    Als ich auch nachfragte, meinte er: Er gebe grundsätzlich keine Auskunft.
    Darf er ja auch nicht! - und das konnte ich gut verstehen.


    Mit dem anderen Prof. der Prüfungskommission hatte ich auch Besprechungen und
    sah diesen öfters beim Colloquium - er hat sich auch nix anmerken lassen,
    als ich herausfand, das er ja auch meine Arbeit zu lesen bekommt und
    ihn darauf kurz ansprach.


    Mein Tipp für Deine mdl. Prüf.:
    Sag alles Wichtige von alleine, einfach alles was Du weißt -
    und bringe Deine eigene Meinung ein -
    Deine persönliche Position soll erkenntlich sein.
    (Das wurde bei mir bemängelt!)
    Viel Glück!!!

  • Meiner Freudnin erging es ähnlich - allerdings war es bei ihr noch eine knappe vier.
    Für die Einstellungen war das nicht so gut, die Note hat den Schnitt nachunten gezogen. Ich weiß jetzt nicht wie die 5 in deinem Fall gewertet wird - hoffentlich gar nicht, wenn du nochmal schreibst. Vielleicht ist es nur ein schwacher Trost, aber wenn dein zweiter Versuch gut wird, freust du dich später, dass du nochmal geschriebven hast. Such dir dazu einen Professor, mit dem alles ganz gut absprechen kannst!

  • Hallo,
    vielen Dank für deinen Tip.


    Bei wem hast du denn deine Arbeit geschrieben?
    In EWi?


    Kannst mir ja ne pN schicken.


    Liebe Grüße
    Swantje

  • Die Note wird nicht gewertet.
    Ich muss die Arbeit nochmal schreiben.
    Aber er erst nachdem ich einen schriflichen Bescheid mit der Rechtsbehelfsbelehrung
    bekommen habe (und zwar am Ende meiner noch folgenden Prüfungen!)
    Dann habe ich 4 Wochen Zeit die Note rechtlich einzuklagen.
    Ich habe also nach allen Prüfungen Zeit wieder die Arbeit anzumelden und dann gehen wieder die 3 Monate los!



    Zitiere:


    LPO BLN - §20
    (4) Das abschließende Ergebnis über einen Prüfungsteil lautet nicht bestanden, wenn
    a) eine Prüfungsleistung mit schlechter als 5,0 oder
    b) zwei Prüfungsleistungen mit schlechter als 4,0 bewertet worden sind oder
    c) eine Prüfungsleistung mit schlechter als 4,0 bewertet worden ist und dieser Prüfungsteil nicht mehr erfolgreich beendet werden kann.
    Steht dieses Ergebnis bereits vor Durchführung der mündlichen Prüfung fest, ist die Prüfung abzubrechen.
    (5) Das jeweilige abschließende Ergebnis des Prüfungsteils und die tragenden Gründe der Bewertungsentscheidung sind dem Prüfungskandidaten unmittelbar mitzuteilen.


    LPO BLN - §22
    (3) Hat der Prüfungskandidat die Prüfung nicht bestanden, so erhält er darüber einen schriftlichen Bescheid, der mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen ist. Auf Antrag erhält er eine Bescheinigung über die bestandenen Prüfungsteile. Die Bescheinigung muss die Prüfung bezeichnen und vermerken, dass sie nicht bestanden ist.


  • Das tut mir leid, das du so eine schlechte Note davongetragen hast. Das ist erst einmal ein Tiefschlag, der verdaut werden will. Aber jetzt musst du den Rücken durchdrücken, aus dieser Niederlage alle Informationen und strategischen Erkenntnisse herausholen, die herauszuholen sind, und dann entschlossen und mutig weitermachen!


    Zitat

    Warum Prüfer dann zu so einer niederschmetterten Note greifen (müssen),
    ne 4 hätte doch gereicht!?


    Eine "vier" ist eine ausreichende Leistung, eine "fünf" ist eine mangelhafte Leistung. Dein Prüfer ist der Meinung, dass deine Arbeitsleistung nicht mehr ausreicht und es ist nachvollziehbar aus der Perspektive des Prüfers falsch, für eine mangelhafte Leistung eine "vier" zu vergeben. (Das ist keine schöne Situation, aber als Lehrer wirst du immer wieder vor der gleichen Schwierigkeit stehen.) Immerhin hat sich ein Zweitgutachter dieser Meinung angeschlossen. Die Situation ist, wie sie ist - damit würde ich mich jetzt an deiner Stelle nicht weiter abgeben. Wichtiger sind jetzt inhaltliche Dinge:


    Du musst zunächst herausfinden, warum *genau* deine Examensarbeit mit "mangelhaft" bewertet worden ist. Du hast einen Anspruch darauf, die Mängel deiner Arbeit en detail erläutert zu bekommen, und diesen Anspruch musst du auch vertreten. Schließlich sollst du etwas aus dem Mißerfolg lernen und dein Professor ist dafür verantwortlich, dass du etwas lernst.


    Das, was du oben genannt hast, gibt eventuell schon einige Aufschlüsse, ist aber äußerst vage. Vielleicht hast du die Erläuterungen über den Schock auch nicht richtig mitbekommen? So hätte es mir auch ergehen können. Ich mache jetzt mal einige auf Erfahrungen gestützte Vermutungen - die sind natürlich rein spekulativ, denn ich kenne ja weder deine Arbeit noch das Gutachten. Aber vielleicht können dir diese Überlegungen


    Du nennst, wenn ich dich richtig verstanden habe, auf der einen Seite formale Kriterien, die in Ordnung und akzeptabel seien. Auf der anderen Seite nennst du inhaltliche Kriterien, und da sei deine Arbeit zu oberflächlich und kein eigener Standpunkt sei zu erkennen. Der zweite Punkt ist wichtiger; der Anspruch einer Examensarbeit ist der, dass du demonstrierst, dass du das wissenschaftliche Handwerk soweit beherrscht, dass du den Weg anderer auf deine Weise nachgehen kannst, in anderen Worten, dass du die wissenschaftlichen Methoden und Grundüberlegungen anderer bei einem eigenen kleinen Forschungsvorhaben anwendest, welches aber nicht zu neuen Erkenntnissen führen braucht. Es *muss* aber erkennbar wissenschaftlich sein.


    "Oberflächlich" und "kein eigener Standpunkt" deutet an, dass hier das Problem liegen könnte. Du musst überprüfen, ob diese Kritik heist, dass du rein reproduktiv geblieben seist - das heißt, dass du nur Aussagen anderer Autoren übernommen hättest, ohne selber eine Untersuchung durchzuführen. Du solltest vielleicht eine Art Checkliste in die Nachbesprechung mitnehmen, in der du Punkt für Punkt mögliche Kritikpunkte im Gespräch mit deinem Professor überprüfst:


    1. Ist die Fragestellung nicht in Ordnung? Zu eng oder zu weit?


    2. Ist die Begründung der Fragestellung nicht nachvollziehbar?


    3. Ist die Einbettung deiner Untersuchung in den theoretischen Kontext nicht gelungen? Hast du wichtige Titel ausgelassen? Stellst du keinen ausreichenden Bezug zwischen Theorie und Fragestellung her?


    4. Ist deine Methode nicht gut gewählt? Greift sie zu kurz? Ist sie theoretisch nicht gestützt? Ist sie fehlerhaft?


    5. Ist die Art und Weise, wie du zu empirischen (bei einer quantitativen Untersuchung) oder heuristischen (bei einer qualitativen Untersuchung) Erkenntnissen kommst fehlerhaft? Entspricht dein Datenmaterial nicht den Anforderungen? Ist die Lesart deiner Quelltexte fehlerhaft, nicht detailliert genug oder nicht "zwischen den Zeilen"?


    6. Sind die Thesen, die du aus deiner Untersuchung entwickelst, eventuell nicht haltbar? Ist ihre Herleitung logisch falsch? Sind sie eventuell nicht falsizfizierbar?


    Das nur als Vorschläge und Hinweise.



    Kopf hoch, es wird schon werden,


    Nele

    Einmal editiert, zuletzt von philosophus ()

  • @neleabels
    Danke Dir vielmals... besonders für Deine Mühe!!!
    Momentan muss ich mich echt zusammenreißen,
    um mit meinem Prof. nen Termin ausmachen zu können - aber das muss ich wohl.
    Deine Checkliste hilft mir dabei sicherlich sehr.
    Meine vagen Äußerungen entsprechen Deiner Interpretation -
    konnte nichts mehr richtig aufnehmen nach dem Schock.
    Mal sehen was wirklich die Ursache war...
    Muss mich jetzt aber erstmal auf meine nächste Klausur am Do. konzentrieren.

  • Hallo nochmal -
    nun endlich habe ich dafür alle anderen Examensprüfungen bestanden. JIPPIE!!!
    Nichtsdestotrotz bleibt mir jetzt nichts anderes übrig als die Arbeit wiederholt zu schreiben. Nur zu welchem Thema? Möchte nicht schon wieder in der EWI,
    sondern in der Kunstdidaktik schreiben.
    Vielleicht hat von Euch einer eine interessante Idee?
    Über Themenvorschläge würde ich mich riesig freuen...

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