Betriebspraktikum LA SO in Bayern

  • Hallo alle miteinander!


    Da ich bei meinem Praktikumsamt nicht weiter gekommen bin, hoffe ich, dass mir hier jemand helfen kann!


    Für das Studium für LA SO in Bayern braucht man ja ein 8-wöchiges Betriebspraktikum.


    Kann ich dies auch bei einem Logopäden ableisten? Würde sich bei meinem Hauptfach ja anbieten.
    In den Anforderungen stehen: soziale Bereiche etc. und auch therapeutische Praxen. Da würde ein Logopäde doch dazu gehören oder?


    Wäre euch echt dankbar wenn mir das jemand beantworten könnte!!



    Viele Grüße!!

  • Hallo,


    ich finde, das mit dem Logopäden hört sich sinnvoll und logisch an - fürchte aber, dass Dir da außer Praktikumsamt und ggf. Prüfungsamt wahrscheinlich niemand darüber Auskunft geben kann. Insofern würde ich dort noch mal hartnäckiger nachfragen (wozu hocken denn diese hilfsbereiten Leute auf ihren Papieren und Formularen?).

  • Auch wenn ich's ebenfalls logisch fände: Verbindlich kann dir nur das Praktikumsamt Auskunft geben, denn die müssen schließlich am Ende den ganzen Kram stempeln und damit für das Prüfungsamt bestätigen. Wirst den Damen und Herren noch ein wenig auf den Geist gehen müssen (Wü oder M??)


    Gruß,
    Holger

  • @ hodihu: M! :)



    Danke schön mal für eure Antworten. Das Praktikumsamt hab ich schon etwas damit beschäftigt und die sagen sie sind dafür nicht zuständig (kA warum des Betriebspraktikum die nix angeht) und die nette Dame beim Prüfungsamt wusste es auch ned...... :(


    Aber weiß jemand noch was? und kann mir jemand sagen ob ich das BP bis zur Zwischenprüfung bräuchte?? Weil des konnte mir auch noch keiner sagen.... lauter unfähige Leute da.... :)

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht können Dir Kommilitonen älterer Semester weiter helfen. Viele Sachen sprechen sich ja immer nur rum und stehen nirgendwo.


    Gruß leppy

  • Also, die Sache mit dem Betriebspraktikum betrifft ja auch die anderen Lehrämter - das gibts erst seit SS 2003 oder so, sodass ich grad noch davon verschont wurde obwohl ich auch schon nach neuem Recht studiere:-) Von Kommilitonen weiß ich aber, dass diese das Betriebspraktikum bereits vor dem Studium absolviert haben oder auf jeden Fall sehr bald, nach dem ersten oder zweiten Semester. Hätte jetzt auch mal vermutet, dass es von der Reihenfolge her das erste Praktikum ist, das man absolviert.


    Das ist auch insofern schlau, weil Du ja auch noch Orientierungs-, Schulpädagogisches-, und Fachdidaktisches Blockpraktikum in der vorlesungsfreien Zeit machen müßtest (korrigiert mich bitte jemand, falls das nicht stimmt - aber ich glaube, das gilt momentan für alle Lehrämter) und Du für Deine Seminararbeiten usw. ja auch net direkt einen Ghostwriter einstellen wirst...


    Ob Du das Praktikum zur Zwischenprüfung brauchst, weiß ich nicht, würde aber mal stark annehmen, dass Du es spätestens für die Anmeldung zum EWS-Staatsexamen brauchst. Darüber muß Dir aber nun wirklich das Prüfungsamt Auskunft geben!
    Abgesehen davon: in der Amalienstraße sind die Prüfungsamtler doch echt ganz nett+kompetent

Werbung