Sprechprüfungen Stundenanrechnung!

  • Dafür gibt es dann aber auch keine Minusstunden bei Abiturkursen, zumindest nicht an den Schulen, an denen ich war. Deswegen sehe ich für mich keinen Grund zum Klagen.

    Ist eigentlich nicht korrekt, in den Mehrarbeitsregelungen ( z.B. https://www.phv-nw.de/system/f…uldienst_bass-1-12-14.pdf ) steht das eigentlich deutlich drin, dass das "nicht anrechenbare Ausfallstunden" sind, sprich das gilt als Minusstunden bzw. man kann hier problemlos zur Vertretung eingesetzt werden. Mir ist durchaus bewusst, dass viele Schulen das anders handhaben bzw. mit Augenmaß daran gehen, aber man hat keinen Anspruch darauf.


    Ich denke, dass das insbesondere vielen Lehrkräften der Sekundarstufe II nicht klar ist, dass beispielsweise diese Mehrbelastung hier durch die höhere Besoldungsgruppe und die Amtszulage abgedeckt ist. Bei Berufsanfängern macht das ein Gehaltsunterschied von 8000 EUR im Jahr (Brutto) aus (A12/4 vs. A13Z/5).

  • Ich glaube da geht es eher darum, dass man für Vertretung, Prüfungen etc herangezogen werden kann, es aber nicht negativ vermerkt wird, wenn das nicht passiert.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

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