Erweiterungsfächer an der Uni oder im Ref?

  • Hallo,


    ich hab jetzt die ganzen letzten 6. Semester zusätzlich zu meinen anderen Fächern Englisch als 5tes und damit reines Didaktikfach gemacht. Nun fehlt mir genau noch ein Schein und die Veranstaltungen werden in dem Maße, wie ich sie benötigen würde für GS-Lehrer nicht mehr angeboten.
    Ich soll jetzt also einfach in eine andere Veranstaltung gehen, die mir aber eher für das studierte Fach bzw. für die höheren Lehrämter geeignet zu sein schein. Leider kann ich nicht zu dieser Veranstaltung gehen, weil ich meinen Stundenplan nach dem Termin der alten Veranstaltung gebaut habe - ich habe also schlichtweg keine Zeit.


    Nun weiß ich nicht mehr was ich machen soll. Was würdet ihr machen?
    Pro´s für die Veranstaltung:
    1. Sechs Semester hart für alle Scheine gekämpft
    2. Es fehlt nur noch ein Schein bis zum Ziel
    3. Englischlehrer werden gesucht.


    Contra: Stundenplan noch mal unbauen ist einfach Wahnsinn:
    1. Ich kann eh keine Erweiterungsfachprüfung machen, weil es laut LAPObzw. Uni kein Recht auf eine Prüfung im 5-Fach gibt


    2. Englischlehrer werden gesucht und jeder Schulleiter ist froh, wenn er jemanden hat der das unterrichten will und wenigstens eine gewisse schulischen und universitäre Ausbildung besitzt - die Erweiterungsdfachprüfung interessiert also keine Sau


    3. Die Veranstaltung ist nicht grundschulrelevant und kostet mich vor dem Staatsexamen im Frühjahr nur viel Kraft und Zeit


    4. Weil ich keinen Nachweis über meine Ausbildung hab, muß ich wenn ich Englisch unbedingt machen will, eines Tages vielleicht eh noch mal das ganze als Erweiterungsfach belegen und ne Prüfung machen - heute gehts vielleicht ohne "Qualifikation" morgen wollen die eventuell einen Prüfungsnachweis


    5 Ich könnte den Schein/ die Ausbildung als Erweiterungsfach ja auch später im Referendariat oder den einen Schein mal im Erziehungsurlaub an der Uni nachmachen


    Ich hab halt Angst mir hier den A..., für nen Schein aufzureissen, den eh niemals jemand sehen will. Waswürdet ihr machen und wie ist das im Ref so mit dem Erweiterungsfach?


    Elli ?(

  • Ich versuche mal zu antworten.


    Nicht grundschulrelevante Veranstaltungen hatte ich zuhauf (Shakespeare etc.), das finde ich persönlich relativ normal, ob man es jetzt gut findet, oder nicht... Ich persönlich denke, daran sollte deine Entscheidung nicht hängen.


    Das mit der Erweiterungsfach-Prüfung verstehe ich nicht ganz. Du schreibst, du hättest kein Recht auf eine Prüfung im fünften Fach. Andererseits schreibst du, du könntest auch im Ref die Erweiterung machen oder müsstest das vielleicht noch, wenn das Voraussetzung für das Unterrichten wäre. Kannst du jetzt einen Nachweis über dein fünftes Fach bekommen, oder nicht?


    Zitat

    Englischlehrer werden gesucht und jeder Schulleiter ist froh, wenn er jemanden hat der das unterrichten will und wenigstens eine gewisse schulischen und universitäre Ausbildung besitzt - die Erweiterungsdfachprüfung interessiert also keine Sau


    Ob dem so ist, kann ich nicht ganz einschätzen. Ich finde das klingt etwas zu pauschal. Für den Grundschulbereich in Niedersachsen/Hessen weiß ich, dass viele Englischlehrer jetzt mit dem Studium fertig werden (vorher gab es noch nicht so viele ausgebildete Englischlehrer, da das Fach in vielen Bundesländern ja relativ neu in der GS ist) und da würde das zukünftig nicht unbedingt gelten. Allerdings sind Prognosen immer schwierig und nicht unbedingt immer zutreffend.


    Dass dich die Veranstaltung Zeit und Kraft kostet mag sein, aber ich denke im Ref wirst du nicht mehr Zeit und Kraft übrig haben als jetzt.


    Ich würde mich an deiner Stelle tendenziell eher durchbeißen und den einen Schein noch machen. Letztendlich musst du aber deine jetzige Situation einschätzen und danach entscheiden...

  • Hallo,
    danke für deine Antwort. Also rein rechtlich gesehen habe ich an der Uni kein Recht auf Anerkennung eines 5-Faches, weil es laut LAPO I nur Prüfungen für vier Fächer geben darf. Komischerweise bietet die Uni aber eine Ausbildung für Erweiterungsfächer (und damit als 5-Fach) an. Wenn man Musik als 5-Fach hat, darf man eine uniinterne Prüfung machen, die aber rein offiziell auch keine Lehrbefähigung darstellt.
    Das Motto der Uni scheint zu sein: "Wer mehr machen will als er soll, muss dafür bestraft werden!"


    Die gehen wahrscheinlich davon aus, dass Erweiterungsfächer ausschließlich im Ref nachgemacht werden. Also ich kann nur für Sachsen und die GS sprechen und da sieht die Situation mit Englisch extrem aus. Letzte Woche wurde in Sachsen der Antrag einiger Parteien auf Englischunterricht ab Klasse 1 mit der Begründung abgelehnt, nicht genügend qualifizierte Lehrkräfte für diesen Bereich zu haben.


    Nicht mal der nötige Bedarf mit Englisch ab der 3. kann mit ausgebildeten Lehrern besetzt werden. Im Focus Schule stand auch neulich ein Artikel in dem über die katastrophale Qualifikationen mancher Englischlehrer berichtet wurde. Der Artikl hieß sinngemäß " Englischunterricht - wo dei Schüler besser sprechen als der Lehrer".
    Hier werden Lehrer als "Fachlehrer" eingesetzt, die mal kurz einen Kurs an der Volkshochschule und niemals Englisch in der Schule hatten.


    Elli

  • Ich denke es ist mit dem fünften Fach so zu verstehen, dass man es nicht in der normalenAbschlussprüfung hat, sondern als Erweiterungsprüfung. Die muss ja aber nicht im Ref sein, sondern kann vielleicht auch gleich an die anderen Prüfungen anschließend gemacht werden. So ist das bei mir jedenfalls. Deutsch (Langfach), Sachunterricht (Langfach) + Pädagogik sind meine "normalen" Fächer. Englisch (Kurzfach) habe ich von Anfang an studiert, die Prüfung kann ich dann erst nach Erhalt meines 1.Staatsexamens machen. Wäre das bei dir nicht auch so möglich (also Erweiterungsprüfung direkt nach deiner normalen Prüfung?)


    Von meinen Praktika kenne ich auch die Situation, dass Lehrer mit rudimentären Englischkenntnissen für den Englischunterricht eingesetzt wurden. Das ist aber hier (wohne an der Grenze Hessen/Niedersachsen) gerade langsam und gemählich im Umbruch, so dass die ersten zahlenmäßig starken starken Jahrgänge von Englischlehrern von der Uni kommen, oder bereits im Ref sind.


    Ich wünsche dir viel Glück bei der Entscheidung. Frag doch mal nach, ob du die Englisch-Studienleistungen, die du jetzt erbringst, nach deiner Abschlussprüfung als Erweiterungsfach anerkennen lassen kannst. Mit einer "richtigen" Erweiterungsprüfung wärst du auch flexibler, wenn du mal in ein anderes Bundesland möchtest/musst.

  • ????????? Warum heiße ich Andy?
    Zu viele Nutzer an meinem PC. Andy und ich verschmelzen langsam zu einem Wesen. Sonst bin ich es doch, der sich an fremden Sachen vergreift und gerne "seine" Klamotten trägt.


    Zurück zum Thema. In drei Wochen meld ich mich eh zum Examen an und werd dort mal fragen. Die werden eh sagen "äh, das kann ich Ihnen nicht sagen. Sie müssen die Hochschule fragen"


    Hochschule: "Wir sind dafür nicht zuständig. In der LAPO nachschauen oder Regionalschulamt fragen!" Der absolute Teufelskreis


    ICH WILL NUR ENGLISCH UNTERRICHTEN!!!! Wahrscheinlich ist es leichter mit dem Iran einen Beitritt zum Christentum zu unterzeichnen als eine kompetente Antwort von der Uni zu bekommen. Seit ganzen 7. Semestern frage ich immer die selben Verantwortlichen. Ich frage mich wer mehr nerven kann, 10000 hungrige Kleinkinder oder ein Studienberater.
    Wenn ich mal Geld habe, werde ich mein Recht auf eine Erweiterungsfachprüfung einklagen (Recht auf freie Berufswahl), was auch schon andere mit ins Auge gefasst haben. Die Beschlüsse vor dem Verwaltungsgericht gehen sogar relativ schnell.


    Ich fass es einfach nicht, dass ich Scheine aber keine Prüfung machen darf. Ist doch einfach nur bekloppt diese Welt.


    Elli

  • Das wird schon klappen.
    Mein Prüfungsamt ist auch immer sehr überlastet und kann nichts beantworten, das ist wohl das Los der Studenten. Versuch ganz konkret zu fragen, wann/ob du dich für die Erweiterungsprüfung anmelden kannst. Viel Glück dafür.


    Warum du manchmal Andy heißt, weiß ich aber auch nicht, da musst du wohl Andy fragen :D

  • Hallo Elli-Andy


    Hast Du's schon mal schriftlich probiert (Anfrage mit Fristsetzung von 30 Tagen und per Einschreiben ans Landesprüfungsamt)? Das gibt dem Amt sowohl andere Möglichkeiten zur Reaktion (Nachschlagen/-schauen in entspr. Texten statt hastigem Jetzt-sofort-am-Telefon-die-anfechtbare-Lösung-wissen) als auch dem Ganzen eine andere Verbindlichkeit.


    "Moderne" und Echtzeit-Kommunikationsmittel sind ja schön und gut, aber für manche Probleme braucht's einfach andere Wege.


    LG, das_kaddl.

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