Angestellte- Kündigung und Einstellung im anderen Kreis möglich, Versetzung unterjährig möglich?

  • Hallo,


    Ich bin KEINE Lehrkraft, arbeite aber unbefristet in NRW nach TV L EG 10 in der Primarstufe. Meine Stellen konnte man bisher mit der Lupe suchen, niemand würde auf die Idee kommen, sich versetzen zu lassen (wohin auch?).
    Jetzt kam es zu dem überraschenden Ereignis, dass es plötzlich gaaanz viele Stellen in anderen Kreisen gibt.


    In meinem Leichtsinn habe ich mich in meinen Heimatkreis beworben, nun kommen die Einladungen.
    Ich habe nun einen Arbeitsweg von fast 1h, der würde sich auf 15 min -20min reduzieren. Das ist aber nicht der Hauptgrund.
    Der Grund ist aber gut und aller Voraussicht nach würde auch das jetzige SA mich quasi gehen lassen.
    Es ist sehr wahrscheinlich, dass die ein oder andere Schule mich aufgrund meines besonderen Profils wirklich auch einstellen will, insbesondere Brennpunktschulen.
    Jetzt kam mir der Gedanke, dass das Land im Prinzip Arbeitgeber bleibt. Es würde sich also um eine Versetzung handeln, die ich aber jetzt nie fristgerecht hätte durchziehen können.
    Zudem handelt es sich bei meiner Stelle um eine schulscharfe Stelle, so dass wohl eine Versetzung auch im aktuellen Kreis gar nicht ohne Weiteres möglich sei.
    Dann wurde mir leider vom theoretisch aufnehmenden SA gesagt, dass sie mich nicht einstellen dürfen, da ich bereits für das andere SA tätig sei.


    Das würde heißen, ich muss entweder bleiben, wo ich bin, oder dem Land für immer kündigen?!?


    Wie ist es, wenn eine Schule explizit sagt: Die will ich haben.


    Kann man mich dann anfordern über eine Abordnung o.Ä.?!


    Danke!

  • Ich würde sofort den Personalrat kontaktieren. Sie kennen sich besser damit aus.

    Kommt drauf an. Ich habs auch anders erlebt.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

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