Relevanz der Noten nach Verbeamtung

  • Hallo zusammen,


    ich habe da mal ein Frage was die Noten des zweites Staatsexamen betrifft. Mich interessiert, inwiefern diese später noch von Relevanz sind, wenn man einmal (als Beamter) fest im Sattel sitzt?
    Klar die unbefristete Festanstellung ist fix, aber sind die Noten später z.B. noch wichtig bei einem Versetzungsantrag, bei der Dauer zum Erreichen der nächste Besoldungsstufe, der Eignung für eine bestimmte Position etc.?


    Danke und LG Ben

  • Hallo!
    Ich kann aktuell berichten, dass die Noten bei der Beantragung für die Freistellung (Auslandsschulwesen) abgefragt werden.
    Hier müssen die Noten beider Staatsexamina angegeben werden.


    LG

  • Die Beurteilung werden relevant beim Aufsatteln auf Funktionsstellen in der SL (zumindest theoretisch, aber bei uns in der Gegend ist das zur Zeit ein unglaublicher Angebotsmarkt), wenn auf eine Fachleiterstelle geäugt wird oder Schulrat interessiert.

    "A lack of planing on your side does not constitute an emergency on my side."

  • Die Noten sind bei Beförderungsverfahren relevant, weil die Personalakte zur Begutachtung und Bewertung gesichtet wird. Da kann es ggf. sehr relevant sein, wenn z.B. jemand gerade so sein zweites Staatsexamen geschafft hat, der sich auf eine Fachleiterstelle bewerben will.


    Ansonsten ist die Examensnote von vorne bis hinten gleichgültig. Auch bei Versetzungen ist für die aufnehmende Schule die Fächerkombination und das sonstige Kompetenzspektrum relevant. Examensnote juckt keinen.

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