Referendariat absagen - rechtliche Konsequenzen?

  • Hallo liebe Community,



    ich würde gerne von Euch wissen, ob jemand Erfahrungen damit hat, ob es rechtliche Konsequenzen o.Ä. mit sich
    bringt, sofern man ein Referendariat zuerst zusagt, aber (vor der Vereidigung) noch absagt?


    Habe in mehreren Posts gelesen, dass es möglich ist, dass man bei einer Zusage unterschreiben muss, dass man sich aus allen anderen
    Bewerbungsverfahren anderer Bundesländer zurückzieht - hat das jemand trotzdem mal gemacht? Was ist passiert?


    ...es können ja immer unvorhergesehene Dinge passieren, die ein Antritt verhindern könnten: Gesundheit, private Gründe etc.



    In meinem Fall, habe ich mich in mehreren Bundesländern beworben - natürlich habe ich meinen "Favoriten".
    Da die Rückmeldefristen einer Zu - /Absage wohl extrem kurzfristig sind, wäre es ja sehr riskant, ein Bundesland abzusagen, in der Hoffnung,
    ich könnte 1 - 2 Wochen später eine Zusage meines "Favoriten" bekommen.
    Daher würde ich gerne erst einmal zusagen und FALLS mein Favoriten-Bundesland mir das OK gibt, beim 1. BL absagen.


    Da ich hier nach Erfahrungen suche, bitte ich Euch davon abzusehen, moralische Belehrungen zu posten. Mir ist bewusst, dass diese Vorgehensweise, nicht
    die feine englische Art ist.
    Da die Bundesländer einem aber die Pistole so auf die Brust setzen, bei einer solchen lebensverändernden Entscheidung, muss man
    sich seinerseits mehrere Optionen offenhalten, um für sich selbst und sein Leben die beste zu finden.


    Vielen Dank


    LG
    Kons

  • Meine Tochter hat das Ref. in BY abgebrochen und kann es nun in BaWü nicht machen mit der Begründung, sie hätte ihren Refplatz ja gehabt. Sei vorsichtig.

  • Vielen Dank für eure bisherigen Antworten...

    Zitat von yestoerty

    Das hängt vom Bundesland ab, vielleicht sagst du mal welche im Raum stehen.

    Ich habe mich für Rheinland-Pfalz, Bayern, Thüringen und Sachsen beworben. Es würde in all diesen Bundesländern am 01.02.2019 losgehen.



    Zitat von lamaison

    Meine Tochter hat das Ref. in BY abgebrochen und kann es nun in BaWü nicht machen mit der Begründung, sie hätte ihren Refplatz ja gehabt. Sei vorsichtig.

    Hallo lamaison,
    mir geht es nicht um den Abbruch des Refs, sondern eher um ein nicht antreten, obwohl man zugesagt hat. :)

  • Der Unterschied wäre hier, dass der Platz nicht tatsächlich angetreten wird, das Ref also nicht begonnen wird. In NRW hat dies keine negativen Konsequenzen für dich - du kannst theoretisch zur Vereidigung nicht erscheinen und bist dadurch raus. Schöner ist es natürlich, sobald wie möglich abzusagen, damit die Schulen besser planen können, das ist klar.


    Edit:Lese grad, dass NRW für dich uninteressant ist, sorry :-/ aber vielleicht hilfts jemand anderem.

  • Mit deinen Bundesländern kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Aber eine Info für diejenigen, die das Ref abgebrochen haben und denen nun ein Wiedereinstieg versagt wird: in Berlin kommt man wieder rein, solange man noch nicht im Prüfungsverfahren war. Bereits absolvierte Zeit wird angerechnet, aber man muss mind. noch 12 Monate ableisten.

  • Mit deinen Bundesländern kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Aber eine Info für diejenigen, die das Ref abgebrochen haben und denen nun ein Wiedereinstieg versagt wird: in Berlin kommt man wieder rein, solange man noch nicht im Prüfungsverfahren war. Bereits absolvierte Zeit wird angerechnet, aber man muss mind. noch 12 Monate ableisten.


    Hallo Rattler01,


    das ist gut zu wissen, könnte vielleicht für mich ein Thema werden.


    der Buntflieger

  • Hallo Kons,


    ich war in einer ähnlichen SItuation. HH hat mir zuerst den Platz angeboten, ich habe zugesagt und etwas später kam SH mit der Zusage. Da mir der Platz in SH besser gefallen hat (und man in HH auch erst sehr spät seine Schule erfährt), habe ich in HH wieder abgesagt, ohne irgendwelche Konsequenzen.

  • für NRW (Ich könnte mir vorstellen, dass dies auch in anbeten BL so ist) gilt, wenn es kein Zulassungsverfahren gab, ist es konsequenzfrei möglich bis zur Vereidigung abzusagen. Es gibt auch keine Nachrücker weil ja alle einen Platz bekommen haben.


    Gab es allerdings ein Zulassungsverfahren sieht das ganze anders aus. Dann ist es nicht so einfach möglich.


    Da einige deiner genannten BL immer eingeschränkte Zulassungen haben, nehme ich an, dass es nicht konsequenzfrei möglich ist nach erfolgter Tage wieder abzusagen, ohne dass es Konsequenzen hat.

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