Angleichungszulage für angestellter Lehrer BW

  • Hallo,


    ich (E9) habe wohl verpasst in 2017 den Antrag für die Angleichungszulage zu stellen. Ehrlich gesagt habe ich heute durch das neue Tarifabkommen zum ersten Mal davon gelesen, dass es diese Zulage gibt und erhöht wurde.


    Die Frist zur Antragsstellung lief im Juli 2017 aus.


    Kann mir jemand sagen ob bzw. wie und wo ich diese Angleichungszulage noch beantragen kann? Diese monatlichen € 105 würde ich mir nur ungern entgehen lassen.


    Danke für eure Ratschläge.

  • Wenn die Frist zur Antragstellung seit 1,5 Jahren verstrichen ist, würde ich mal davon ausgehen, dass das deutlich zu spät kommt. Nichtwissen schützt einen in derartigen Fragen ja nicht, da man selbst dafür verantwortlich ist sich zu informieren. Aber ein klärendes Gespräch mit deiner Gewerkschaft kann ja dennoch nicht schaden, dann weißt du es sicher. Evtl.gilt die Frist nicht für eine künftige Änderung, da sich zwischenzeitlich wieder rechtlich etwas getan hat.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Bei mir fiel das damals in die Zeit meiner Entfristung. Als ich davon gehört hatte, war die Frist auch schon vorbei, aber wie du schon sagst, Nichtwissen schützt eben davor nicht ;)

  • Die Angleichungszulage betrug damals ganze 30 € brutto. Bei Teilzeit blieb davon ja nicht mehr viel übrig. Für mich hatte sich damals der Antrag nicht gelohnt. Bei 105 € sieht das jetzt ganz anders aus. Ob das rechtlich in Ordnung ist, dass man jetzt und für alle Zeiten keinen Anspruch mehr auf diese Angleichungszulage hat, wage ich aber zu bezweifeln. Wenn dem tatsächlich so ist, kann ich nur sagen: Adios, GEW!

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