11. Mai 2019 00:06 #1 Liebe Freunde,ich habe mal eine Frage zur Revision.Was ist, wenn aus bestimmten Gründen im 1. Jahr die Revision nicht erfolgt, also wenn man die Frist für die erste Beurteilung nicht einhalten kann?LGFred
11. Mai 2019 06:54 #2 ... dann muss man das Jahr wiederholen!Scherz beiseite!Nichts. Hast du die SL angesprochen? Ich musste unsere auch daran erinnern.
11. Mai 2019 08:34 #3 Was sind denn die bestimmten Gründe?Meist gibt es bei verschiedenen Gründen verschiedene Folgen.