Nebentätigkeiten

  • Ich beginne mein berufsbegleitendes Referendariat im September. Könnte mir jemand sagen, ob und in welchem Umfang ich Nebentätigkeiten durchführen darf? Sind Nebentätigkeiten hinderlich?<br>

  • Also ich weiß ja nicht, ob ich gerade völlig auf der Leitung stehe, aber was bedeutet 'berufsbegleitendes' Referendariat??? Also ich wäre nicht in der Lage gewesen, neben dem Ref. noch etwas anderes zu tun, da ich doch voll ausgelastet bzw. oft auch überlastet war. Aber du scheinst ja ein Frühaufsteher zu sein...
    Tusnelda<br>

  • hallo,


    ich fände es auch sehr bewundernswert, wenn du nebenbei noch etwas arbeiten könntest...aber es gibt ja immer wieder menschen, die in ihrem zeitmanagment unschlagbar sind!


    so weit ich weiß, darfst du maximal vier stunden die woche nebenher arbeiten und du musst dir auch eine einverständniserklärung vom seminar/schule holen, wenn deine nebentätigkeit im pädagogischen bereich liegt, udn somit unterstützend für deine ausbildung sein sollte, dann gibt es glaube ich ausnahmeregelungen, so dass man auch ein, zwei studnen mehr malochen darf...


    genaueres müsste dazu in der ovp stehen...


    voller bewunderung, dass du glaubt, nebenbei arbeiten zu können...


    schnuppe :D<br>

  • Ich meine mal gehört zu haben, dass alles was unter dem betrag von 1200€/jahr liegt automatisch genehmigt wird, trotzdem müssen solche tätigkeiten angegeben werden. bei einnahmen über dieser grenze muss vorher die genehmigung vorliegen. ach ja: der eigentliche lehrberuf darf nicht durch die nebentätigkeit beeinträchtigt werden ...<br>

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