Nebengewerbe?

  • Hallo Meri,


    das kann ich noch ergänzen. Du musst dir im Referendariat eine Nebentätigkeit genehmigen lassen. Der Verdienst darf im Jahr nicht mehr als 1800 DM (!) ausmachen. Im Gesetz steht keine Neuerung bzgl. Euro drin.
    Wenn sie dir die Nebentätigkeit genehmigen, kommt in das Schreiben noch ein Passus rein, dass wenn du schlechte Noten im Ref hast, du selber schuld bist wegen der Nebentätigkeit. (Bayern)
    Schöne Grüße von Gela

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