Einstellungszusage zurückziehen?

  • Hallo!


    Ich absolviere derzeit den Vorbereitungsdienst (Gymnasium) in BaWü und bin zum Sommer fertig. Aus privaten Gründen würden wir (Ehefrau, Baby, ich) gern ins Saarland ziehen, die Pfalz wäre auch noch eine Option.


    In beiden Bundesländern habe ich mich beworben, in BW auch, da es natürlich erst mal wichtig ist, dass ich überhaupt eine Stelle bekomme. Aktuell sind die schulbezogenen Stellen für BW veröffentlicht. Sollte ich mich da bewerben und eine Zusage bekommen, erfolgt diese ziemlich früh, soweit ich weiß. Was wäre, wenn ich zusage bzw. auch eine Antrittserklärung unterschreibe und dann im Juni was Positives vom SL bzw. RLP höre? Kann ich meine Zusage dann unproblematisch zurückziehen oder was passiert dann?


    Und wie ist die Regelung bzgl. einer Versetzung in andere Bundesländer? Ist man 3 oder 5 Jahre an eine Stelle gebunden? Ich habe verschiedene Infos dazu gefunden. Wie stehen generell die Chancen auf Versetzung?


    Danke und viele Grüße

  • Im Augenblick kann man sich zwar schulscharf bewerben, es werden vorerst aber keine Vorstellungsgespräche geführt und damit auch noch keine Stellen vergeben. Es ist noch unklar wie es weitergeht, aktuell soll es im Hinblick auf die aktuellen Kurse im Mai eine erneute schulscharfe Ausschreungsrunde geben. Ob das bei dieser Planung bleibt-unklar. Falls ja, hättest du aber frühestens Mitte Mai Vorstellungsgespräche, so dass womöglich eine Zusage aus dem Saarland im Juni sich gar nicht mit BW überschneiden würde. Wie die zeitliche Planung in BW und anderen Bundesländern dann tatsächlich läuft wird man die kommenden Wochen beobachten müssen. Hilft dir nicht inhaltlich bei der konkreten Frage, solltest du aber bei deiner zeitlichen Planung berücksichtigen. Auf der Startseite des KM sind aktuelle Informationen zur Corona+ Vorbereitungsdienst/ Einstellungsverfahren zu finden. Zur konkreten Frage ggf deine Gewerkschaft anschreiben, sollte hier keiner antworten. :)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Danke für den Hinweis! Ich hatte nicht so weit gedacht, dass die Vorstellungsgespräche verschoben werden, aber macht natürlich Sinn.

    Aktuell bin ich noch nicht in einer Gewerkschaft, ich wollte eigentlich abwarten, bis ich eine Stelle hab. Würde mich also über weitere Beiträge freuen :-)

  • Im Corona-Bereich habe ich einen Thread gestartet mit den aktuellen Hinweisen zur Einstellungslage, den ich regelmäßig ergänze. Aktueller Stand ist, dass es keine Vorstellungsgespräche vor dem Ende der Osterferien geben wird, das Sonderausschreibungsverfahren entfällt und dafür Stellen im bis zum 15.4 geöffneten Verfahren für due schulscharfen Aussschreibungen nachgeschoben werden. Das KM bittet darum Bewerbungen genau zu prüfen und sich nur dort zu bewerben, wo man ein Einstellungsangebot annehmen würde (wird halt alles zeitlich ziemlich knapp vor den Sommerferien, selbst wenn das tatsächlich alles so kappt und nicht noch weiter nach hinten verschoben werden muss).


    Gewerkschaft: Als Student kannst du kostenlos Mitglied z.B. der GEW (und bestimmt auch anderer berufsrelevanter Gewerkschaften) sein und von allen Vorteilen profitieren, als Ref zahlst du 5€ monatlich. Kostet dich also sprichwörtlich nichts, jetzt schon Gewerkschaftsmitlgied zu werden. ;-) (Als Ref zahlt man in der GEW dann 5€ monatlich, was auch sehr überschaubar ist. Ich denke nicht, dass VBE oder Philologenverband deutlich darüber liegen werden im Ref oder vorher.)

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  • refbw

    Also wenn Du unterschrieben hast, dann musst du auch anfangen, denn dann bist du im Dienst des Landes BW.


    Bei einer schulscharfen Einstellung ist man 5 Jahre an der 1. Schule, beim Listenverfahren 3.


    Was nicht heißt, dass man dann automatisch beim 1. Versetzungsantrag versetzt wird. Willst Du in ein anderes Bundesland, brauchst Du eine Freistellungserklärung des zugehörigen Regierungspräsidiums, erst dann kannst du dich im Saarland bewerben. Über das Ländertauschverfahren oder ausgeschriebene Stellen usw.

    Du solltest vorher wissen, was Dir wichtiger ist. Ist es der Wohnort, dann musst Du halt im Saarland anklopfen. Wohnortnahe Stellen gibt es nur in Gegenden, die nicht heißbegehrt sind.


    Gruß,


    Ps. Bin seit 11 Jahren Lehrerin am Gym in BW und stelle seit 6 Jahren Versetzungsanträge.

  • Danke für den Hinweis Fraggles mit den 3 bzw. 5 Jahren je nach Art des Einstellungsverfahren. :rose: Das war mir bislang so nicht bewusst und ist relevant für meine Entscheidung, nachdem mein Vater 69 ist und Ende dieses Jahres (eh sei denn Corona führt auch hier zum Stopp des Nachbesetzungsverfahrens und er darf/muss vom Land aus doch nochmal ein Jahr dranhängen- was er sofort machen würde) pensioniert wird, habe ich schon im Blick zumindest mittelfristig in seine Nähe zu ziehen, um ihn bei Bedarf unterstützen zu können.

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  • Danke für die Antwort, Fraggles! Ich hatte die Info mit den 3 bzw. 5 Jahren auch so gelesen, aber in diesem PDF steht auf S. 11, dass man sich bei schulbezogenen Stellen nach 3 Jahren um eine Versetzung bemühen kann: https://lehrer-online-bw.de/si…L%20Laufbahn%20GYM-BS.pdf

    Vielleicht ist das aber auch ein Tippfehler. Dass eine Versetzung leider nicht so einfach möglich ist, hab ich nun auch schon häufiger gelesen. Daher auch meine Frage wegen dem Zurückziehen.

    Weiß denn jemand, was konkret passieren würde, wenn ich denen kommuniziere, dass ich die Stelle doch nicht antreten will?

  • Also wenn man eine Listenstelle ablehnt, dann ergattert sie ein anderer. Ob man eine 2. Chance erhält: einfach nachfragen beim RP (oder bei der Gewerkschaft). Ich denke, so ganz klar kommuniziert das die Abteilung 7 (Stellenvergabe) nicht.


    Generell sollte man vorher wissen, wo man unterschreibt, aber das ist doch klar.


    Du solltest Lust auf die Stelle haben, die du antrittst. In den ersten Jahren wirst du von der Schulleitung beurteilt, es geht um die Verbeamtung auf Lebenszeit, und das kann schonmal dauern. In den ersten Jahren - und danach auch - musst du engagiert arbeiten, wenn da direkt der VA im Hintergrund wedelt, ist das kein gutes Omen.


    Wenn es dich ins Saarland zieht, dann würde ich dir sagen, dass du dort gezielt suchen solltest.


    Ansonsten bleibt dir nichts anderes übrig, als bei Experten mal nachzufragen.


    Es kommt auch auf deine Fächer an. Generell gilt gerade, dass es nicht unbedingt sicher ist, erst den Wohnort zu wählen und dann die Stelle zu suchen. Du musst so oder so flexibel sein.


    Frage doch den Bezirkspersonalrat u/o die Gewerkschaft im Rat.

  • Naja, nur aufs Saarland zu setzen wird bei der Stellensituation und der Größe des Landes schwierig. ;-) Ich mache den Job sehr gern und will unbedingt schnell eine Stelle an einem Gymnasium finden. Wenn es mit dem Saarland erst mal nicht klappt, wäre es zwar schade, aber dann ist es halt so. Mir geht es nur darum, was passiert, wenn BaWü mir etwas anbietet, ich zusage/unterschreibe und kurz darauf kommt eine Zusage vom SL. Ist natürlich unwahrscheinlich dass es so kommt, aber man weiß ja nie...

  • Wie hieß es damals bei Herzblatt: jetzt musst Du Dich entscheiden.


    Und dann ist es für länger.


    Sei froh, wenn Du ein Angebot erhältst, Du weißt, dass die Stellensituation schwierig ist.

  • Entschieden hat sie? sich ja, sie möchte nur erstmal Stelle A annehmen für den Fall, dass sie in B keine Stelle bekommt. Wenn sie Stelle B dann bekommt, sagt sie A ab.


    Ich denke, dass es stark davon abhängt, wie sich Land A dann verhält. Soweit ich weiß, könnte sie darauf bestehen, dass du eine Freistellung brauchst. Dann würde Land B dich nicht mehr einstellen, weil du schon im Dienst vom Land A bist.


    Eine verbindliche Aussage wirst du wahrscheinlich nur von BaWü bekommen können. Aber ob die das im Vorfeld verbindlich zusagen... Ansonsten bleibt immer ein Restrisiko.

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