Auswirkungen von Anrechungszeiten auf Probezeit

  • Es geht um eine Probezeit in Niedersachsen. Gemäß §19 „können Zeiten beruflicher Tätigkeiten […] auf die Probezeit angerechnet werden“. Laut meiner Schulleitung aber entscheidet darüber die Landesschulbehörde und man dürfe keinen Einspruch einlegen.

    Einmal editiert, zuletzt von Ma2021 (25. Dezember 2021 16:57)

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