25. Dezember 2021 16:38 #21 Es geht um eine Probezeit in Niedersachsen. Gemäß §19 „können Zeiten beruflicher Tätigkeiten […] auf die Probezeit angerechnet werden“. Laut meiner Schulleitung aber entscheidet darüber die Landesschulbehörde und man dürfe keinen Einspruch einlegen.
25. Dezember 2021 16:49 Offizieller Beitrag #22 klar, das ist das Prinzip von Widersprüchen. Man darf sie nicht einlegen.