kooperative Beschulung körperlich behinderter Schüler in Grundschule - Wiederbeginn verboten? BAWÜ

  • Hallo,


    mein Anliegen steht eigentlich schon im Betreff.


    Mir wurde heute von Freunden erzählt, dass eine Grundschülerin (Klasse 4), die kooperativ in einer Regelgrundschule beschult wird (Körperbehinderung), nicht am Unterricht teilnehmen darf, da der Wiederbeginn der Schule nicht für kooperativ beschulte Kinder gilt bzw. für diese verboten ist. Das Mädchen ist tottraurig.


    Kann mir hierzu jemand Fakten nennen bzw. die entsprechenden Informationen verlinken? Es geht um BaWü. Ich habe nämlich bisher nichts entsprechendes in den Pressemitteilungen gefunden (also dass etwas gegen den Wiederbeginn des Unterrichts auch für diese Kinder spricht), bin aber als Gymnasiallehrerin nicht ganz im Thema drin.


    Vielen Dank :)

  • Kooperativ beschult bedeutet ja, dass sie eigentlich einem SSBZ zugeordnet ist, auch wenn der Unterricht in einer Regelschule stattfindet für die kooperative Klasse im Rahmen eines inklusiven Settings. Falls ja, würde sie trotz der kooperativen Beschulung unter die Regeln für die SBBZen fallen, die im Öffnungsfahrplan des KMs nicht enthalten sind. Insofern ist mir unklar, ob die 4.Klassen der SBBZen ebenfalls im Mai wieder starten dürfen, falls nicht, würde sich der Präsenzunterricht des Mädchens eben genau wie für den Rest der Kooperationsschüler verschieben, bis auch die SBBZen wieder Präsenzunterricht über die Abschlussklassen hinaus anbieten dürfen. Plattenspieler, wie ist das denn geregelt bei euch?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Bei uns starten die vierten Klassen kommende Woche und die anderen Klassen nach den Pfingstferien. Sind aber ein anderer Förderschwerpunkt.


    Für den Förderschwerpunkt körperlich-motorische Entwicklung heißt es im Schreiben der Ministerin:


    Zitat

    lnsbesondere in den SBBZ mit dem Förderschwerpunkt körperlich-motorische Entwicklung (KMENT) und dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (GENT) sowie in den SBBZ weiterer Förderschwerpunkte mit dem Bildungsgang GENT muss bei den Planungen die erforderliche Pflege und Betreuung, die Schülerbeförderung und der erforderliche lnfektionsschutz sowie die hierfür benötigten Lehrkräfte besonders berücksichtigt werden. Diese Punkte für jede Schülerin und jeden Schüler sind im Einzelfall zu klären.

    Da diese Abstimmungen komplex sind und zwingend die Beteiligung außerschulischer Partner erfordern, hat Ministerialdirektor Föll mit Schreiben vom 28. April 2020 die zuständige Schulverwaltung darum gebeten, die Schulen und Schulkindergärten dabei zu unterstützen.


    https://km-bw.de/site/pbs-bw-n…rricht%20Grundschulen.pdf


    Also Einzelfallentscheidung für jedes Kind.


    Besteht bei dem Mädchen ein Pflegebedarf, der mit den Hygienemaßnahmen nicht konform geht? Ist es eventuell aufgrund seiner Behinderung selbst Teil der Risikogruppe? Wie sind die personellen und räumlichen Bedingungen in dieser kooperativen Organisationsform?


    Das sind so Fragen, die ich mir hier stellen würde.


    Ich habe keinen Einblick darin, wie genau die K-Schulen (und K-Kigas) vorgehen werden. Vermutlich ist da auch noch vieles unklar.


    Im Zweifel sowohl mit dem SBBZ als auch mit der GS das Gespräch suchen, bei Bedarf auch Rückfrage beim Schulamt? Steht ja dort, dass die Schulverwaltung unterstützen soll.

  • Ggf. Beauftragte(n) für Menschen mit Behinderung hinzuziehen, wenn es Probleme geben sollte.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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