Aufsichtspflicht bei "Erkundungsaufträgen"

  • Grüß euch! Ich habe da jetzt so einige der Meldungen gelesen und glaube, daß da jetzt manche Dinge vermischt wurden, die man nicht oder nur bedingt vermischen darf, weil sie jeweils unterschiedlich rechtlich geregelt sind. Vermutlich ist das auch von Bundesland zu Bundesland verschieden, also jetzt nur mal die österreichischen, bzw. Wiener Regeln:


    Fahrgemeninschaften sind an sich problematisch, weil diese rein rechtlich einen Schülertransport darstellen und für einen Schülertransport bestimmte Befugnisse (z.Bsp. erweiterter Führerschein) erforderlich sein können (v.a. dann, wenn etwas passiert, was sich ja keiner wünscht). - Auch wenn das Eltern übernehmen, könnte im Fall des Falles eventuell den Lehrer der Vorwurf der "culpa in eligendo" (also wenn man jemanden falschen auswählt, dem man die Kinder anvertraut - z.Bsp., wenn man die lieben Kleinen zu einem stadtbekannten Säufer ins Auto steigen läßt) treffen - das sind allerdings (zugegebenermaßen) juristische Spitzfindigkeiten, aber wer ganz auf der sicheren Seiten bleiben will, sollte vielleicht auch an das denken.


    Auf Klassenreisen unterliegen auch über 18jährige der Aufsichtspflicht des Lehrers; insbesondere hat der Lehrer die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften (z.Bsp. Alkohol- und Rauchverbot) zu überwachen. (natürlich weiß ich nicht, was die 8. Klassen am Zimmer machen, aber normalerweise sind 17, 18jährige durchaus kooperativ, wenn man ihnen die Situation erklärt, in der man selbst als Lehrer steckt)


    Für Erkundungsaufträge, "Schitzeljagden", etc., bzw. ganz allgemein gilt bei uns: Ab der 3. Klasse (=7. Schulstufe) kann die Aufsichtspflicht entfallen, sofern bei den Schülern die entsprechende "geistige und körperliche Reife" anzunehmen ist, und sich die Schüler in "ihrer gewohnten Schulumgebung" aufhalten - d.h., in Rom kann ich sie nicht frei herumrennen lassen (abgesehen davon, daß ich mit einer 3. Klasse -also 12, 13jährigen -sicher nicht nach Rom fahren würde).


    Ab der 6. Klasse (=Ende der Schulpflicht = 10. Schustufe) entfällt die Aufsichtspflicht komplett - allerdings gelten die schon oben erwähnten Einschränkungen auf Schulveranstaltungen (=Reisen); zudem ist der Lehrer für das Wohlergehen der Schüler doch verantwortlich (also Schüler beispielsweise in einen Sammelkanal zu schicken, um das Sozialverhalten von Ratten zu studieren, wird vermutlich nicht als "Wahrung des Wohlergehens" verstanden werden - egal, wie alt die sind....)

  • Bei uns findet sowas als Nahverkehrs Rallye fest im Schuljahr statt. Da sollen sich die Schülergruppen ausdrücklich alleine Bewegen.

    Ich sah letztes Jahr ab und an auch mal Unterstufenkids im Rahmen ihres Unterrichts in der Altstadt rumflitzen mit Stadtrallye-Fragebögen und Passanten fragen wo sie z. B. einen bestimmten Brunnen oder ein bestimmtes Haus finden. Da habe ich bei den Schulkids auch keine Aufsichtsperson gesehen. Ich gehe aber mal davon aus, dass die Mehrheit der Kids heute sowieso mit Smartphones ausgestattet ist.

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