Aufsichtspflicht bei "Erkundungsaufträgen"

  • Könnte ich im normalen Unterricht den Auftrag verteilen "3 Gruppen: Gruppe 1 geht ins Wohngebiet, Gruppe 2 bleibt hier im Gewerbegebiet, Gruppe 3 marschiert zur Kirche sowieso. Jede Gruppe sucht sich dort gut sichtbare Blitzschutzanlagen, fotografiert sie, kommt zurück und beschreibt, welche Schutzeinrichtungen zu sehen waren"? Ich wäre dann telefonisch erreichbar (Diensthandy) und würde solange den Raum für die Vorträge vorbereiten.

    sowas hat ein Kollege vom mir regelmäßig mit den Verkäufern gemacht. Schaufenster vergleichen. Und die Verkäufer sind oft jung und auch nicht so brav/zuverlässig.


    Und wenn man mal nen Betrieb besichtigen will, dann darf man keine Fahrgemeinschaften bilden und muss mit den öffentlichen bei der Schule starten. :autsch:


    Ich verstehe dich da total. Ich habe für mich beschlossen, dass ich nach Möglichkeit keine Ausflüge o.ä. organisiere. Ist mir zu heikel und zu viel Rechtskram. Schade für die Schüler.

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

  • @ DpB: Man kann sich doch zur Sicherheit vorher die Unterschrift der Eltern holen.


    Hier dürfen die Schüler ab einem bestimmten Alter in den Mittagspausen und Freistunden in der Kleinstadt rumgammeln, um ihren Döner zu essen usw. Am Anfang des Schuljahrs teilt die Schule einen Wisch aus, auf dem sich die Eltern mit ihrer Unterschrift damit einverstanden erklären oder nicht. Ich meine, ab Klasse 7 dürfen sie das Schulgelände mit Erlaubnis der Eltern verlassen, bin mir mit dem Alter nicht ganz sicher, aber es ist lange vor der Volljährigkeit. Ob das dann bei jedem so genau kontrolliert wird, ist eine andere Sache. Bei einer festen Schulklasse geht das aber schnell.

  • Und wenn man mal nen Betrieb besichtigen will, dann darf man keine Fahrgemeinschaften bilden und muss mit den öffentlichen bei der Schule starten. :autsch:

    Ich glaube, das mit den Fahrgemeinschaften ist nochmal ein eigenes Thema. Ich meine, dass es sogar bei uns in der GS nicht erlaubt ist, wenn Eltern fahren und einen Schwung von Kindern irgendwo hin transportieren wollen.

  • ... Am Anfang des Schuljahrs teilt die Schule einen Wisch aus, auf dem sich die Eltern mit ihrer Unterschrift damit einverstanden erklären oder nicht.

    Das geht ganz sicher nicht! Eltern können nicht per Unterschrift die Schule generell während der Unterrichtszeit von der Aufsicht entbinden. Wenn dann was passiert, sind wir dran.

  • Das geht ganz sicher nicht! Eltern können nicht per Unterschrift die Schule generell während der Unterrichtszeit von der Aufsicht entbinden. Wenn dann was passiert, sind wir dran.

    Es ist in den Mittagspausen, ich weiß nicht, ob das generell ist. Wir wohnen im Schulort, meine Kinder haben sich manchmal mehrmals am Tag hin - und herbewegt, auch ab der 5. Klasse. In der Mittagspause, bei Freistunden, wenn die Schule früher aus war wegen Unterrichtsausfall. Die anderen holen sich was zu Essen und sind auch unterwegs.

  • Web meinst du? Die Aufgabe mit den Eiskugeln habe ich aber mal ähnlich im Unterricht gemacht. Mit richtigem Eis: Es gibt 3 Sorten Eis, auf wie viele Arten kann man die kombinieren, wenn jeder 3 Kugeln bekommt?

  • Das geht ganz sicher nicht! Eltern können nicht per Unterschrift die Schule generell während der Unterrichtszeit von der Aufsicht entbinden. Wenn dann was passiert, sind wir dran.


    Es ist in den Mittagspausen, ich weiß nicht, ob das generell ist. Wir wohnen im Schulort, meine Kinder haben sich manchmal mehrmals am Tag hin - und herbewegt, auch ab der 5. Klasse. In der Mittagspause, bei Freistunden, wenn die Schule früher aus war wegen Unterrichtsausfall. Die anderen holen sich was zu Essen und sind auch unterwegs.

    Es ist (wieder) bundeslandabhängig. In Baden-Württemberg entscheidet die Schulkonferenz, bei uns ist es ab Kl. 5 (nur Mittagspause, manche gehen heim, es lässt sich nicht kontrollieren) . Beim anderen Gymnasium am Ort dürfen Schüler ab kl. 7 nach Unterschrift durch Eltern auch in großer Pause das Schulgelände verlassen. Das sorgt immer wieder für Diskussionen.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • ...Beim anderen Gymnasium am Ort dürfen Schüler ab kl. 7 nach Unterschrift durch Eltern auch in großer Pause das Schulgelände verlassen. Das sorgt immer wieder für Diskussionen.

    Ich glaube nicht, dass ein Eltern-Wisch während der Unterrichtszeit von der Aufsicht entbinden kann. Sowas geht immer solange gut wie nichts passiert.

  • Ich glaube nicht, dass ein Eltern-Wisch während der Unterrichtszeit von der Aufsicht entbinden kann. Sowas geht immer solange gut wie nichts passiert.

    ich konnte es vor Jahren auch nicht glauben und habe gegoogelt. Leider finde ich den Paragraphen heute Abend nicht. Ich fand auf der Seite des RPs folgendes


    https://rp.baden-wuerttemberg.…ten/Aufsichtspflicht.aspx

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  • Dann verstehe ich jetzt wirklich beim besten Willen nicht mehr, warum ich auch volljährige beaufsichtigen muss (bei denen mich die Eltern ja wohl von nichts entbinden können). Man könnte sich SO viel Aufwand ersparen.

    Wie geschrieben, es ist bundeslandabhängig, bei uns (Baden-Württemberg) müssen die Eltern ab 16 Jahre noch nicht nicht einmal mehr unterschreiben, dies gilt nur für jüngere (steht etwas genauer in diesem Paragraphen, ich habe ihn ausgedruckt in der Schule). Entscheiden tut die Schulkonferenz, bei uns ab Kl. 11, beim anderen Gymnasium ab Kl. 7 mit Unterschrift. Weit kommt man in der großen Pause ja nicht (nächster Supermarkt), Hohlstunden haben unsere Kleinen nicht.


    Aber ich bin auch übervorsichtig, ich bin froh über unsere Regelung, denn was sind besondere Gefahren oder Nachteile? Kollegen sehen es lockerer. Volljährige werden bei uns nicht mehr beaufsichtigt.

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  • Ist ja auch blödsinnig Volljährige zu beaufsichtigen, weil für Volljährige gar keine Aufsichtspflicht besteht, außer sie sind geistig oder körperlich massiv angeschlagen und benötigen aufgrund dessen Aufsicht. Fürsorgepflicht (Wege/Fahrtmittel vernünftig auswählen, etc.) besteht natürlich weiterhin, aber wieso sollte ich einen 18-jährigen beaufsichtigen? Der kann einfach nach Hause gehen und mir nen Zettel zeigen, dass er Kopfschmerzen hat, original selbst unterschrieben...

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Ist ja auch blödsinnig Volljährige zu beaufsichtigen, weil für Volljährige gar keine Aufsichtspflicht besteht, außer sie sind geistig oder körperlich massiv angeschlagen und benötigen aufgrund dessen Aufsicht. Fürsorgepflicht (Wege/Fahrtmittel vernünftig auswählen, etc.) besteht natürlich weiterhin, aber wieso sollte ich einen 18-jährigen beaufsichtigen? Der kann einfach nach Hause gehen und mir nen Zettel zeigen, dass er Kopfschmerzen hat, original selbst unterschrieben...

    Die Aufsichtspflicht für Volljährige scheint die gleiche zu sein, wie bei Minderjährigen. Ich habe das noch nir vetstsnden, aber ich habe es im Ref auch so grässlich streng erlebt.


    Ist natürlich albern, an meiner alten Schule gab ne 12. Klasse, die waren alle Mitte/Ende 20. Trotzdem mussten wir da alle Aufsichtsregeln einhalten.

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

  • Ist gemäß BGB (§832 müsste einschlägig sein) Blödsinn, weil es keine Aufsichtspflicht gibt und in NRW definitiv anders geregelt (Aufsichtserlass).

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Wie das bei Volljährigkeit ist, weiß ich nicht. Aber Schüler müssen sich generell beaufsichtigt fühlen und man muss sich an ihrer Reife orientieren, geht auch immer um Verhältnismäßigkeiten. Wenn ich sage, "ihr dürft in der großen Pause gehen" ist der erste Aspekt nicht mehr zutreffend.


    Was wäre, wenn ein Schüler unter einen Laster gerät? Den ganzen Tag haben wir sie im Auge, eben weil sie Schulpflicht haben. Wieso sollte in einer Hofpause die Aufsicht außer Kraft gesetzt werden können?

  • Quelle ist der oben bereits verlinkte Erlass: "Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I dürfen das Schulgrundstück während der Zeiten ihrer verpflichtenden Teilnahme in Ganztagsschulen nicht verlassen. Gleiches gilt grundsätzlich im Rahmen einer pädagogischen Übermittagbetreuung. Wenn ein entsprechender Beschluss der Schulkonferenz vorliegt, kann die Schulleitung Schülerinnen und Schülern ab Klasse 7 auf Antrag – bei minderjährigen

    Schülerinnen und Schülern auf Antrag der Eltern – gestatten, das Schulgrundstück in der Mittagspause und in Freistunden zu verlassen. Die Aufsicht der Schule entfällt für Schülerinnen und Schüler, die das Schulgrundstück verlassen."

    Scheint also unproblematisch zu sein, oder? Außerdem ist der Lasterfall doch aus alltäglicher Sicht blödsinnig. Warum sollte es gefährlicher für den Siebtklässler sein nach der Schule über die Hauptverkehrsstraße nach Hause zu gehen, als in der Mittagspause über den Parkplatz zum Lidl zu laufen?

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Außerdem ist der Lasterfall doch aus alltäglicher Sicht blödsinnig. Warum sollte es gefährlicher für den Siebtklässler sein nach der Schule über die Hauptverkehrsstraße nach Hause zu gehen, als in der Mittagspause über den Parkplatz zum Lidl zu laufen?

    Der Schulweg ist halt Elternsache. Mit der Argumentation könntest du sonst auch sagen, "warum sollte ein Schüler aus dem Fenster fallen, tun sie zu Hause auch nicht, also kann ich eine rauchen gehen".


    Aber ja, euer Erlass ist da tatsächlich eindeutig und ich wundere mich, dass es in manchen Bundesländern erlaubt ist.

  • Dann verstehe ich jetzt wirklich beim besten Willen nicht mehr, warum ich auch volljährige beaufsichtigen muss (bei denen mich die Eltern ja wohl von nichts entbinden können). Man könnte sich SO viel Aufwand ersparen.

    Das kann ich mir nur dadurch erklären, dass es in euren Klassen vllt. größere Altersunterschiede gibt, also dass manche eben noch nicht volljährig sind und dass es zu kompliziert ist, das immer auseinander zu dividieren. Also musst du alle beaufsichtigen. Wenn wir mit der Uni eine Exkursion nach München oder wohin auch immer gemacht haben, hat uns doch auch niemand beaufsichtigt. Im Zeitalter des Smartphone ist das noch unverständlicher. Ich dachte die ganze Zeit, dass du jüngere Schüler meinst. Bei Volljährigen ist das doch Quatsch.

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