Berufskolleg Wirtschaft und Verwaltung - Anrechnung von Ausbildungzeit und nachgelagerter Arbeitstätigkeit im öffentlichen Dienst auf die Erfahrungsstufe (Sparkasse)

  • Hallo zusammen,


    ich frage mich, ob die Ausbildungszeit innerhalb der Sparkasse nicht auch auf die Erfahrungsstufe angerechnet werden kann für eine Planstelle. Es ist ja sicherlich förderlich, nicht nur hauptberuflich ( bei mir 1/2 Jahr) nach der Ausbildung in dem Beruf (Bankkaufmann) gearbeitet zu haben, sondern auch für das Unterrichten von Auszubildenden in dem Bereich, wenn man selbst eine Ausbildung genossen hat.


    Kann jemand dazu etwas sagen? Am besten wäre natürlich jemand, der auch eine Ausbildung in einer Sparkasse gemacht hat, dort hauptberuflich noch gearbeitet und in einem Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung arbeitet.


    Von der Bezirksregierung wurde mir gesagt, dass es bereits fraglich sei, ob die Sparkasse als öffentlicher Dienst angesehen wird. Das verstehe ich nicht so ganz. Naja...


    EDIT: Es scheint sich wohl ausschließlich auf "hauptberufliche Tätigkeiten" zu beschränken, die förderungsfähig sind. Damit hätte ich höchstens ein halbes Jahr anrechnungsfähige Arbeitstätigkeit, wenn ich mich nicht irre...


    Besten Dank schon mal ;)

  • Ich find den Passus gerade nicht mehr, aber ich meine mich erinnern zu können, dass das schwer wird. Da, wie die Bezirgsregierung angemerkt hat, es kein öffentlicher Dienst ist.
    Und zum anderen muss die Tätigkeit eine ähnliche sein, die du auch als Lehrer nachgehst. Insbesonderde sollte es der gleichen Besoldungsstufe entsprechen. Eine Ausbildung auf der Höhe eines Gesellen entspricht ja eher dem mittleren dienst und nicht dem gehobenen/höheren. Und mit lehren hat das ja auch nicht viel zu tun.


    Aber wie gesagt, ohne gewär. Ist alles nur aus dem Gedächnis geschrieben.

  • bei mir wurde das Diensteintrittsalter vorverlegt, auf den Tag, an dem ich in der Sparkasse angefangen hatte.


    Auf die Gehsltsstufe hat das allerdings keinen Einfluss, da gilt nur einschläge Berufserfahrung (unterrichten).


    Das Diensteintrittsalter hilft nur fürs Dienstjubiläum, da gibts nach 25 Jahren nen Tag frei (in Bayern)

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

  • nein, das Diensteintrittsalter hilft nur für die Prämie beim Dienstjubiläum. Ich glaube bei 25 Jahren bekommt man einen Tag frei und bisschen Geld (250 €?)


    Mit der Pension hat das nix zu tun.

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

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