Gründung einer Arbeitsgemeinschaft (Schüler-AG) - rechtliche Grundlagen, Genehmigung, Gremien ...

  • Liebes Forum,

    ich beschäftige mich (rein hypothetisch- wird vorerst nicht umgesetzt) im Rahmen meiner 2. Moodulprüfung im Refererendariat (in Berlin) mit dem Thema: eine AG Gründen (Thema: Für und mit Senioren lesen). Ich soll in meinem Vortrag unter anderem die rechtlichen Grundlagen ausführen, z.B. wie die Gründung genehmigt wird / von wem und welche Gremien (Schulkonferenz, Gesamtkonferenz...) hierbei eine wichtige Rolle spielen. Wichtig ist hier auch der Aspekt der Aufsichtspflicht, da die SuS in die Seniorenheime fahren würden. Was müsste hier beachtet werden?

    Ich weiß, dass der erste Schritt der Gang zur Schulleitung ist, wenn man eine AG gründen möchte. Eine regionale Schulaufsichtsbehörde in Berlin teilte mir mit, dass jede Schule hier individuell vorgehen würde, da "eigenverantwortliche Schulen".

    Wer hat Erfahrungen mit den rechtlichen Aspekten und könnte mir auf die Sprünge helfen?

    Beste Grüße

    D.A.

  • Ganz wichtig bei allen AGs, die außerhalb des schulischen Rahmens (zeitlich wie örtlich) stattfinden, ist, dich da rechtlich abzusichern. Stichwort "Haftungsausschlusserklärung" - je nach AG kann es da zig "Risiken" geben, die die Schule sicherlich nicht tragen will, und du musst dir dann solche Schriebe von allen Teilnehmern (und ggf deren Erziehugsberechtigten) unterzeichnen lassen, sonst keine Teilnahme (es heißt ja nicht, dass etwas passieren muss, aber es besteht eben das Risiko, Ja, Deutschland ist ein Formularmonstrum was sowas angeht).

    Ich habe für meine AG als ich sie gründen durfte mit der damaligen SL so etwas erstellt (da geht es zB um Verletzungsrisiko - das du natürlich auch beim "normalen" Schulsport hast, aber die AG ist ja keine Pflichtveranstaltung...).

    Dass da jede Schule ihre eigene Regie fährt, ist tatsächlich korrekt, aber so sehr sollten die sich an sich nicht unterscheiden.

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
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  • Du sprichst die Aufsichtspflicht an, es müsste also ein Lehrer mitgehen.


    Was die Konferenzen entscheiden dürfen, steht für jedes Bundesland in der entsprechenden Konferenzordnung. Das Erlauben von AGs dürfte nirgends dazugehören. Da ist wirklich der Gang zum Schulleiter der erste.

  • 2.Modulprüfung im Ref sagt mir zwar nichts (wann macht man diese bzw.die erste Modulprüfung denn im Ref? Kenne ich sobald BW nicht –mal wieder sehr spannend,was der Föderalismus hervorbringt.), bedeutet aber, dass dir der Umgang mit dem Schulgesetz vertraut sein könnte (habt ihr Svhulrecht im Ref?) oder an dieser Stelle eben werden sollte. Also ab ans Bücherregal, Schulgesetz rausholen und nachlesen, was dort steht. ;)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Danke für eure Tipps. Ich habe bereits versucht, im Berliner Schulgesetzt die relevanten Stellen herauszusuchen. Hilfreichen wahren auch die Rahmenlehrpläne A und B und die AV Aufsicht, aber als "nicht-Jurist" gar nicht so einfach, diese Texte zu vertstehen. :(


    CDL: In Berin gibt es 2 Modulprüfungen, die man während des Refrendariats absolviert. Dafür gibt es kein Abschlusskolloquium. Es hat definitiv seine Vorteile, zumal die (sehr praxisorientierten) Themen wie in der Uni vorab eingegrenzt werden und man sich super gut auf ein sehr spezifisches Thema vorbereiten kann. Erlaubte Formate sind: mündlich, multimedialer Vortrag, Portfolio oder schriftlicher Hausarbeit.

  • Danke für die Erklärung. :)


    Nachdem die Aufgabe Teil deiner Modulprüfung ist und du wie du schriebst auch schon im Schulgesetz nachgelesen hast, wäre mein Vorschlag, dass du hier erstmal versuchst gezielt Passagen die dir unverständlich sind zu erfragen um diese zu verstehen. Letztlich ist diese Auseinandersetzung mit dem Schulgesetz ja nicht nur Teil deines Staatsexamens, sondern auch eine Leistung, die dir dein Berufsleben lang weiterhelfen wird, da du immer wieder in die Verlegenheit kommen wirst die Rechtslage nachschlagen zu müssen, wenn du nicht nur auf die unter Umständen ähnlich lückenhaften Rechtskenntnisse von KuK angewiesen sein möchtest. Was du jetzt also an Zeit und Eigenarbeit investierst, erleichtert dir künftig dein Arbeitsleben.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ganz wichtig bei allen AGs, die außerhalb des schulischen Rahmens (zeitlich wie örtlich) stattfinden, ist, dich da rechtlich abzusichern. Stichwort "Haftungsausschlusserklärung" - je nach AG kann es da zig "Risiken" geben, die die Schule sicherlich nicht tragen will, und du musst dir dann solche Schriebe von allen Teilnehmern (und ggf deren Erziehugsberechtigten) unterzeichnen lassen, sonst keine Teilnahme (es heißt ja nicht, dass etwas passieren muss, aber es besteht eben das Risiko, Ja, Deutschland ist ein Formularmonstrum was sowas angeht).

    Ich habe für meine AG als ich sie gründen durfte mit der damaligen SL so etwas erstellt (da geht es zB um Verletzungsrisiko - das du natürlich auch beim "normalen" Schulsport hast, aber die AG ist ja keine Pflichtveranstaltung...).

    Dass da jede Schule ihre eigene Regie fährt, ist tatsächlich korrekt, aber so sehr sollten die sich an sich nicht unterscheiden.

    Ich kann mich daran erinnern, dass es zu meiner Schulzeit solche Schreiben nie gab. Sowohl bei Chemie, als auch bei Physik AGs, wo ja auch was passieren kann. In der Oberstufe waren wir in unserer Physik AG auch regelmäßig ohne Lehrer in der Physiksammlung und haben da experimentiert. Die Schulleitung hatte da nie was gegen.

  • Ich kann mich daran erinnern, dass es zu meiner Schulzeit ...

    Die Schulleitung hatte da nie was gegen.

    Es ist hoffentlich jede*m Mitlesenden klar, dass diese Aussage völlig ohne Relevanz ist.

  • Es ist hoffentlich jede*m Mitlesenden klar, dass diese Aussage völlig ohne Relevanz ist.

    Auch aus Negativbeispielen kann man ne Moral ziehen. Vielleicht wird man sogar dazu angeregt sich noch einmal mehr mit seinen Pflichten als Lehrer, der AGs anbietet, auseinanderzusetzen. Denn auch wenn es die Schulleitung nicht interessiert und einen alles machen lässt, steht man schlussendlich selbst in der Verantwortung wenn was passiert. Aus Fehlern von anderen kann man selbst ja auch was Lernen

  • Aus Fehlern von anderen kann man selbst ja auch was Lernen

    Das stimmt, von Fehlern hattest du aber nichts erwähnt. Es klang, als ob du das normal findest, Schüler alleine in Fachräumen an Geräte zu lassen und das ist es nicht. Weiß der Himmel, wer hier noch mitliest:mad:

  • Das stimmt, von Fehlern hattest du aber nichts erwähnt. Es klang, als ob du das normal findest, Schüler alleine in Fachräumen an Geräte zu lassen und das ist es nicht. Weiß der Himmel, wer hier noch mitliest:mad:

    Tatsächlich fanden wir das auch als Schüler komplett normal. So einiges was an meiner alten Schule abging hielten wir für normal. Habe dann im Studium gemerkt, dass das eben nicht so normal ist, was meine Lehrer sich stellenweise rausgenommen haben. Naja aber das ist ja kein Thema für diesen thread. Gerne privat dazu mehr (falls du geschockt sein oder lachen willst. War jedenfalls die Reaktion der meisten meiner Biwi Dozenten in Seminaren), aber bevor einer von denen mitlesen sollte :engel:

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