Bundeslandwechsel nach dem Studium ; von Hessen nach Baden-Württemberg (Förderschule)

  • Hey Leute :)


    vielleicht kann mir jemand helfen. wie man im Titel lesen kann, möchte ich nach dem Studium Bundesland wechseln und zurück in die Heimat in BaWü. Derzeit studiere ich Förderschullehramt in Hessen an der Universität.


    Ich dachte die ganze Zeit, dass es der Wechsel kein Problem sein wird. Allerdings bemerkte ich vor einigen Tagen, dass die PH's in BaWü für die Schulart Förderschule folgendes fordern: Deutsch oder Mathematik + 1 Schulfach + 2 Förderschwerpunkte.


    In Hessen werden grundsätzliche Deutsch oder Mathematikkurse nicht angeboten oder angefordert, das hat mich stutzig gemacht. Als Schulfach habe ich nämlich Deutsch ausgewählt.


    Da Deutsch ohnehin von den PHs angefordert wird, frage ich mich, ob allein Deutsch als Schulfach reicht, um in BaWü später zu arbeiten. Falls nicht wäre es echt schade, wenn ich nun ein anderes Schulfach wählen müsste. Es wäre nicht nur unschön (weil ich sehr gerne Deutschlehrerin wäre..) Es wäre auch sehr unpraktisch, da ich nun fast mit Deutsch fertig und bereits im 7. Semester bin.:angst:


    Sollte mein Schulfach ein Problem sein, frage ich mich, ob denn alles glatt verlaufen wäre, wenn ich von Anfang an ein anderes Schulfach gewählt hätte? Denn eigentlich, würden mir dann die Mathe oder Deutsch Basiskenntnisse fehlen?:staun:


    Ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt:victory:

  • Für die SBBZen ist das RP Stuttgart für die Anerkennung zuständig:


    Lehrereinstellungsverfahren

    Wenn Sie eine abgeschlossene Lehrerausbildung haben, können Sie sich im Lehrereinstellungsverfahren für eine Übernahme in den Schuldienst des Landes Baden-Württemberg bewerben. Dabei können Sie am regulären Hauptauswahlverfahren (Ranglistenverfahren) und zusätzlich dazu an dem schulbezogenen Stellenausschreibungsverfahren teilnehmen. Voraussetzung für die Aufnahme in die Bewerberliste, auf der alle Bewerberinnen und Bewerber geführt werden, ist die Anerkennung Ihrer Ausbildung. Die hierfür zuständigen Behörden sind die Regierungspräsidien (personalführende Behörden der Schulverwaltung) mit folgender Maßgabe:

    • Haben Sie eine Lehrbefähigung im Bereich der Grund- und Haupt-/Werkrealschulen, Realschulen und Sonderpädagogik oder der Primarstufe/Sekundarstufe I, so beantragen Sie beim
      Regierungspräsidium Stuttgart
      Abteilung 7 - Schule und Bildung
      Postfach 10 36 42
      70031 Stuttgart
      die Aufnahme in die Bewerberliste.
    • (...)

    Insofern einfach RP Stuttgart kontaktieren und dort direkt nachfragen, wie es aussieht für dich, Die wissen ganz genau, was sie von Bundeslandwechslern wie nachgewiesen haben wollen. Angesichts des schieren Mangels im Förderschulbereich rate ich aber mal, dass man zu sehr vielen Konzessionen bereit sein wird, um dich zurück ins Ländle zu holen und das vermutlich nicht an einem fehlenden Schulfach scheitern wird. Ein weiteres Fach dazuzunehmen könnte dennoch hilfreich sein, um wenigstens ein weiteres Fach weniger (abgesehen von Deutsch) fachfremd unterrichten zu müssen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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