Einspruch gegen Noten der UPP

  • Hallo zusammen,


    hat jemand schon Erfahrungen, wie die Erfolgsaussichten sind gegen die Bewertung der UPP's Einspruch zu erheben.
    Fühle mich absolut falsch beurteilt und habe zunächst per Anwalt eine schrfitliche Erklärung vom Prüfungsamt gefordert, warum die Prüfung nicht bestanden ist sowie Einspruch gegen die Benotung eingelegt.


    Dank im voraus und euch allen Durchhaltevermögen und viel Erfolg im Ref.


    Mathias

  • hallo mathias,


    bei uns in MA wurden die Noten letzes Jahr extrem gedrückt. Eine Kollegin von mir, Amerikanerin, wurde in Englisch!!!!
    und Geschichte mit 3,5 bewertet.
    Sie hat daraufhin beim Leiter des Staatlichen Seminars Beschwerde eingelöegt. Hätte man dem stattgegeben, hätte sie die Prüfung nochmal machen müssen.


    1 Woche später bekam sie einen Brief über eine Dienststelle als Beamtin in ihrem Wunschbezirk in MA!!! So viel dazu!
    Ihre Beschwerde hat sie natürlich zurückgezogen.


    Wie das bei dir mit nicht bestanden funktioniert, weiß ich leider auch nicht


    Grüße
    dani ?(

  • hallo,


    auch in unserem seminar ist es diesmal zu kuriosesten noten bei den prüfungengekommen. von einem kollegen weiß ich, dass es nur sinn macht, bzw. die aussicht auf erfolg gegeben ist, gegen die prüfung einspruch einzulegen, wenn es formale fehler gegeben hat. gut ist auch, wenn die abstimmung für die noten nicht einstimmig ausgefallen ist. ansonsten hat man wohl eher schlechte karten. eine krähe hackt der anderen wohl kein auge aus...ich habe auch widerspruch gegen meine stexarveit eingelegt, jedoch geht der ganze papierkram erst los, wenn ich mein zeugnis ende januar bekommen habe...


    schnuppe

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    hallo,


    auch in unserem seminar ist es diesmal zu kuriosesten noten bei den prüfungengekommen. von einem kollegen weiß ich, dass es nur sinn macht, bzw. die aussicht auf erfolg gegeben ist, gegen die prüfung einspruch einzulegen, wenn es formale fehler gegeben hat. gut ist auch, wenn die abstimmung für die noten nicht einstimmig ausgefallen ist. ansonsten hat man wohl eher schlechte karten. eine krähe hackt der anderen wohl kein auge aus...ich habe auch widerspruch gegen meine stexarveit eingelegt, jedoch geht der ganze papierkram erst los, wenn ich mein zeugnis ende januar bekommen habe...


    schnuppe


    Hi!


    Ich würde auch zumindest den Umstand in Erwägung ziehen, dass die UPPs in der Tat nicht so toll waren. Da ich mit meiner Kommission super Erfahrungen gemacht habe, tu ich mich schwer darin, an eine Verschwörung o.ä. zu glauben.
    Und wenn das Urteil nicht einstimmig ist, entscheidet nunmal der Vorsitzende. Ich hatte da insofern Glück, als dass sich meine Kommission einig war...
    ...ich tu mich ebenfalls schwer damit, pauschal davon auszugehen, dass eine Krähe der anderen kein Auge aushackt - wenn das Ergebnis einstimmig war, gibt es daran nichts zu rütteln.


    Nur so am Rande...


    Gruß
    Jules

  • hallo,


    ich kann deine einstellung grundsätzlich teilen, leider musste ich durch die prüfung zweier freunde eines besseren belehrt werden. bei dem einen war ich an den upps als gast beteiligt, sodass ich mir ein genaues bild von den stunden machen konnte. es war sicherlich keine verschwörung, aber es ist ein fakt, dass sich zwei mitglieder der kommision absolut nicht leiden konnten und dies auf dem rücken meines kollegen ausgetragen haben.


    der hat sich dann nach der prüfung mit unserem seminarleiter zusammengesetzt und der hat ihm gesagt, wo seine chancen liegen. mir hat man den satz mit der krähe selbst gesgat, als ich meinen einspruch gegen meine note der stexarbeit eingereicht habe. ich finde es dennoch wichtig, dass man seinen protest deutlich macht, schon allein für das eigene gefühl. auch wenn ich weiß, dass sich meine note wahrscheinlich nicht ändern wird, es ging mir nach dem schreibend es gegengutachtens besser.


    es geht mir aber nicht darum, von einer verschwörung zu sprechen... ;)


    schnuppe

    • Offizieller Beitrag


    Hi!


    Ich habe Dir auch nicht unterstellt, dass Du in diesen Kategorien denkst. Natürlich kann ich Deine Reaktion verstehen, vermutlich hätte ich ähnlich reagiert. Wie gesagt, ich habe mit meiner Kommission extrem positive Erfahrungen gemacht. Der von Dir geschilderte Fall wäre aus meiner Sicht schon fast ein Grund, an die Presse zu gehen - immerhin wird hier am Prüfling vorbei entschieden aufgrund persönlicher, den Prüfling nicht betreffenden Differenzen.


    Gruß
    Jules

  • hi jules,


    ich kann dir da nur zustimmen...die sache ist echt ein skandal, zumal ich noch einen ähnlich gearteten fall kenne, bei dem es aber leider keine formalen fehler gegeben hat, sodass bei ihm wohl ein widerspruch sinnlos ist...ich hatte mit meiner kommision auch ein riesenglück und habe den tag als absolut schön (ja, obwohl es mein prüfungstag gewesen ist


    :D ) empfunden...aber leider haben halt nicht alle dieses glück... und gegen dieses pech dann anzukämpfen ist nicht einfach, auch wenn es objektiv betrachtet gute gründe dafür gibt...




    schnuppe

  • @ Heike


    Meine Prüfungsfächer waren Sport und Mathe (LP).
    Ich bekomme natürlich nicht mehr alle Kritikpunkte auf die Reihe, deshalb hab' ich zunächst per Anwalt eine schriftliche Begründung für das Nichtbestehen beim Prüfungsamt eingefordert und Widerspruch gegen die Note eingelegt.


    In Sport habe ich in einer zweiten Klasse eine Reihe zum "klugen Spielen" im Rahmen eines Parteispiels geplant und die Schüler weitgehend selbständig das Spiel und Erwärmung durchführen lassen und in den Reflexionsphasen Situationen an einer verkleinerten Turnhalle (Plakat) aufgegriffen zwecks Veranschaulichung der Spielsituationen. Die Schüler (2.Klasse !!!) haben die Situationen erläutert, Lösungsmöglichkeiten für taktisch klügeres Spiel aufgezeigt und teilweise im anschließenden Spiel auch umgesetzt.
    Das bspw. meine Impulse bewirkt haben, dass dieses Gespräch viel ertragreicher wurde, als ich mir hätte träumen lassen können, wird in keinster Weise erwähnt, stattdessen wird bemängelt, dass es in dieser Phase etwas unruhig im Gesprächskreis war.
    Es sind also keine Planungsfehler gewesen und die Klasse hat prima (vielleicht zu prima) mitgearbeitet.
    Außerdem war es die zweite Prüfungsstunde in derselben Klasse.


    Alle meine Sport-UB's waren in meinen Augen schlechter als diese Stunde, waren jedoch allesamt besser benotet.
    Es kann doch nicht sein, dass in der UPP ein anderer Maßstab angelegt wird.


    In der vorangehenden Mathe-Stunde erwähnt einer der Prüfer, dass Würfelbauten doch ein sehr komplexes Thema für ein zweites Schuljahr sind. Nach der Stunde bekomme ich zu hören, dass das Aufgabenangebot ein sehr niedriges Anspruchsniveau hat.


    Formale Fehler würde ich nicht erkennen. Gibt es irgendwelche Beispiele?


    Werde nun erstmal die Antwort vom Prüfungsamt abwarten und sehen, ob eine Gegendarstellung verfasst werden kann, oder welches die weiteren Schritte sind.


    Ein schönes Wochenende euch allen,
    Mathias

  • Zitat

    ... deshalb hab' ich zunächst per Anwalt eine schriftliche Begründung für das Nichtbestehen beim Prüfungsamt eingefordert und Widerspruch gegen die Note eingelegt.



    mit den hier beschriebenen stunden hast du nicht bestanden? ?( oder heißt das verfahren so?


    sabi

  • Zitat

    Formale Fehler würde ich nicht erkennen. Gibt es irgendwelche Beispiele?


    hi matthias,


    in nrw ist es nach der letzten prüfungsordnung so, dass z.B. die fremden prüfer deine vornoten nicht kennen dürfen, zudem darf der plan in seiner form nicht kritisiert werden, es darf in der nachbesprechung keine wertung der stunden vorgenommen werden (z.B. die stunde hat mir gut gefallen, aber...) etc.


    bei meinem kollegen wurde gegen all diese punkte verstoßen, die prüfungsvorsitzende begrüßte ihn schon mit den worten: ach, herr......sie sind aber gut vorbenotet, na dann wollen wir mal sehen, ob sie das auch zu recht sind.


    die nachbesprechungen der stunden waren dann eine einzige bewertungs- bzw. fertigmachshow.


    hilft das als beispiel für formale fehler??


    dir auch ein schönes we,


    schnuppe

  • Den Prüfern gehört Goethe um die Ohren gehauen:


    "Wer mich nicht liebt, darf mich nicht beurteilen"
    :D
    Zitiert aus:
    Glavinic: "Wie man leben soll", DTV, München, 2004, S. 5

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

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