Urlaub über das Wochenende trotz Krankschreibung

  • ich habe meine spezifische Frage leider nirgends gefunden:

    Ich arbeite als Lehrerin, bin schwanger und bin aufgrund eines Leidens am Rücken und allgemeiner Erschöpfung 2 Wochen krank geschrieben.

    Nun würde ich gerne am Wochenende ( Freitag- Montag) zu meiner Familie nach Dänemark fahren.

    Meine Ärztin hat nichts gegen die Reise, da sie meiner Erholung dient und ich dort lediglich entspannen werde.


    Ich hätte regulär eh Montag und Freitag frei aufgrund meiner Teilzeitbeschäftigung.


    Muss ich jetzt diesen Aufenthalt in Dänemark anmelden bei meinem Dienstherrn? Habe so etwas hier gelesen und frage mich nun, ob ich das verpasst habe.

    Oder kann ich einfach so fahren?

    Meine Ärztin sagte dazu nichts. Danke für eure Hilfe.

  • Bundesland? Status?


    Z.B. Landesbeamtengesetz Niedersachsen:


    § 67 Landesbeamtengesetz Niedersachsen: Fernbleiben vom Dienst


    [...]
    (2) [...] Will die Beamtin oder der Beamte während der Krankheit den Wohnort verlassen, so ist dies vorher anzuzeigen und der Aufenthaltsort anzugeben.


    (Abgesehen davon: Je nach Art des Rückenleidens würde ich "längere Fahrt im Sitzen" als der Heilung nicht förderlich ansehen.)

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