Beiträge von Katha18

    Mich wundert das auch. Nebentätigkeit in Teilzeit habe ich damals bereits bei meinem Sachbearbeiter nachgefragt. Da habe ich die klare Aussage bekommen, dass 8 Stunden Nebentätigkeit unabhängig vom Stundenumfang gelten!

    Also egal, ob man 8,15 oder 25,5 Stunden unterrichtet, darf man maximal 8 Stunden nebenher arbeiten.

    Das würde sich dann ja total widersprechen.

    Hallo ihr Lieben,


    ich habe eine Frage an die, die auch in NDS arbeiten oder in einem Bundesland, in dem Nebentätigkeiten nur anzeigepflichtig sind.


    Ich habe die Anzeige bei meiner Schulleitung abgegeben und über das Sekretariat wurde es weitergeleitet an das Regionale Landesamt für Schule. Das war nun vor 3 Wochen. Ich habe bisher nichts mehr gehört. Bekomme ich überhaupt eine Rückmeldung? Hat da jemand Erfahrungen?


    Die Seite für mich hat mein Schulleiter unterschrieben und die lag einen Tag später in meinem Postfach.

    Er musste nur ankreuzen, dass es dienstliche Belange nicht „behindert“. In NDS wird ja nichts genehmigt.


    Nun frage ich mich eben: Darf ich meine Tätigkeit nun bald ausüben oder muss ich noch warten?


    Weiß jemand, welche Obergrenze es beim Zuverdienst gibt?


    Herzlichen Dank!


    Katha

    chilipaprika danke für die Einschätzung. Das ist alles wirklich deutlich komplizierter, als ich dachte.


    Irgendwie habe ich vielleicht etwas naiv gedacht, ich könnte selber entscheiden, wie viel ich arbeite und was ich mit meiner sonstigen „Zeit“ dann anfange. Es geht ja damit auch um Selbstverwirklichung. Und außer Beratungs/Vertrauenslehrer sehe ich in Schule keine Option beratend tätig zu werden. Oder übersehe ich da etwas?

    Aro vielen Dank für den Tipp mit dem Fachanwalt für Beamtenrecht. Das ist eine sehr gute Idee!


    chilipaprika das ist ja spannend. Was genau machst du und wo, wenn ich das fragen darf? Wirst du dabei von deiner SL unterstützt? Scheint also einige Lehrkräfte zu geben, die diese Weiterbildung machen. Und die möchten das, so wie du es schilderst, z.T eben als Nebentätigkeit machen? Dann müsste es ja von der Tätigkeit an sich betrachtet ja möglich sein, oder versteh ich das falsch?


    Steht nur noch die Frage im Raum, ob es in Teilzeit möglich ist.


    Nochmals vielen Dank. Eure Ideen und Erfahrungen helfen mir gerade schon immens!

    Erstmal: vielen Dank für die zahlreichen Antworten!


    Also ich bin an einer Oberschule tätig. Wir haben auch Schüler im 4- stelligen Bereich. Eine ziemlich große Schule also.


    Der Einwand, dass mit Teilzeit eine Nebentätigkeit nicht genehmigt wird, da man ja Stunden reduziert aufgrund der Familie, ist ein relevanter, der mir bisher nicht in den Sinn kam.


    Ich dachte, dass das Landesamt für Schule das entscheidet ( Nebentätigkeit ja/ nein), nicht die Schulleitung. Bin ich da falsch informiert?


    Wirklich ärgerlich, sollte da so sein. Weil es echt ne Menge Bedarf an Familientherapeuten gibt ( gerade jetzt), ich das echt gerne machen würde, es aber ja sinnfrei ist, mehrere tausend Euro zu investieren, ohne dann damit arbeiten zu dürfen.


    Somit bleibe einem ja nur den Lehrerjob an den Nagel zu hängen oder den anderen Traum platzen zu lassen.


    Wie gesagt: Mir fehlt da echt n Ansprechpartner, der mir konkret sagen könnte, was genehmigt wird und was nicht.


    Wisst ihr denn, ob es „erlaubt“ ist, mich beim Landesamt für Schule selbstständig zu informieren oder wäre das nicht der offizielle Dienstweg? Meine Güte, echt kompliziert ..


    Aber danke für eure Hilfe!

    Was ist denn eine Verwaltungsleitung? Den Begriff habe ich noch nicht gehört. Es gibt das Landesamt für Schule mit den jeweiligen Regionalabteilungen. Da habe ich bereits angerufen um grundsätzliche Fragen zu klären. Aber ich weiß nicht, ob die auch mein Ansprechpartner für so super konkrete Fragen sind. Und dann ist da ja noch der offizielle Dienstweg. Und ich weiß nicht, ob ich da nicht eine Instanz übergehe, wenn ich da jetzt ne email mit Detailfragen hinschicken.. obwohl es ja nur ne theoretische Fragestellung ist. Kein Antrag oder Ähnliches.

    Ah prima. Ggf finden wir hier ja noch passende Antworten.

    Ja, ich habe sogar 2 kleine Kinder ;) also ich bleibe erstmal in Teilzeit aus familiären Gründen.


    Ich weiß zumindest, dass eine Nebentätigkeit möglich ist, diese aber maximal 8 Stunden die Woche einnehmen darf, nicht mehr als 40% vom Einkommen betragen darf ( glaube aber, dass das ein Richtwert ist) und es diverse Versagensgründe gibt.

    Die Gesetzestexte sind aber so schwammig formuliert, dass ich nicht genau herauslesen kann, welche Tätigkeiten dann nicht genehmigt werden. Und das würde ich gern im Vorfeld wissen, bevor ich mich teuer weiterbilde..

    Hallo ihr Lieben.

    Über die Suchfunktion habe ich zu meiner speziellen Frage nichts gefunden, aber vielleicht hat ja der ein oder andere eine Antwort zu meinen Fragen.

    Ich mich würde gerne im Bereich der systemischen Beratung/ Therapie weiterbilden. Das gehts berufsbegleitend am Abend und dauert insgesamt 3 Jahre.


    Nun würde ich gerne, bevor ich das Geld und die Zeit investiere, wissen, ob ich damit danach dann auch nebenher arbeiten kann.


    Ich arbeite in Nds., verbeamtet auf Lebenszeit. Und würde gerne 30-50% arbeiten und den Rest eben als systemische Therapeutin selbstständig arbeiten.


    Folgende Fragen haben mir die entsprechenden Gesetzestexte nicht beantwortet:


    1. Gilt auch bei Teilzeit maximal 8 Stunden pro Woche zusätzlich oder wird das anteilig berechnet? Also bei 10 Stunden bsp nur 2 Stunden nebenher? Wegen der 1/5 Vermutung?


    2. Wie ist das mit dem Verdienst? Sind es 40% des monatlichen Nettoeinkommen maximal?


    3. Kennt sich jemand damit aus, ob eine therapeutische Nebentätigkeit ein Versagensgrund wäre? Ich würde ja nicht meine Schüler behandeln.


    Liebe Grüße und tausend dank!

    ich habe meine spezifische Frage leider nirgends gefunden:

    Ich arbeite als Lehrerin, bin schwanger und bin aufgrund eines Leidens am Rücken und allgemeiner Erschöpfung 2 Wochen krank geschrieben.

    Nun würde ich gerne am Wochenende ( Freitag- Montag) zu meiner Familie nach Dänemark fahren.

    Meine Ärztin hat nichts gegen die Reise, da sie meiner Erholung dient und ich dort lediglich entspannen werde.


    Ich hätte regulär eh Montag und Freitag frei aufgrund meiner Teilzeitbeschäftigung.


    Muss ich jetzt diesen Aufenthalt in Dänemark anmelden bei meinem Dienstherrn? Habe so etwas hier gelesen und frage mich nun, ob ich das verpasst habe.

    Oder kann ich einfach so fahren?

    Meine Ärztin sagte dazu nichts. Danke für eure Hilfe.

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