Wie mit vermutlichen Täuschungsversuch umgehen

  • Hallo zusammen,

    ich habe am Freitag eine Mathearbeit (7te Klasse) geschrieben. Bei der Abgabe der Arbeit habe ich gesehen, dass ein Schüler in seinem Klassenarbeitsheft Beispielaufgaben und Merksätze notiert hatte. Diese standen bereits vor der Arbeit im Heft.

    Der Schüler hat mir unter Tränen versichert, dass er die Seiten während der Arbeit nicht genutzt hat. Er habe das Heft vorher zum üben benutzt und während der Arbeit das "falsche" Heft verwendet, da er sein Klassenarbeitsheft vergessen habe.

    Ich bin mir nun unsicher, wie ich mit der Situation umgehen soll. Ungenügend wegen eines Täuschungsversuchs oder nur die entsprechenden Aufgaben mit 0 Punkten werten?

    Darf ich das überhaupt, auch wenn ich während der Arbeit nicht gesehen habe, dass er die Materialen genutzt hat?

    Bundesland ist RLP

    Ich hoffe auf Ratschläge von erfahrenen Kollegen.

  • Für den Täuschungsversuch ist es unerheblich, ob die Materialien auch benutzt wurden. Auf eine solche Diskussion würde ich mich nicht einlassen. Gleichwohl kann man abgestuft reagieren. §55 der Schulordnung für die öffentlichen Realschulen, (....) vom 12.06.2009 räumt verschiedene Möglichkeiten ein: So darf die Wiederholung angeordnet, die Bewertung herabgesetzt oder in schweren Fällen die Arbeit mit "ungenügend" gewertet werden.


    Bei einem glaubwürdigen "Ersttäter", bei dem beim 1. Anschein der Arbeit auch keine Täuschung auffällt, würde ich wahrscheinlich die Wiederholung anordnen. Ist eine Täuschung denkbar, dann eher die Bewertung der betroffenen Aufgabe mit 0 Punkten (-> Abwertung), bei "Wiederholungstätern" oder besonderem Aufwand der Täuschung die Bewertung mit "ungenügend".

  • Ich würde persönlich erstmal schauen, ob die Arbeit nicht sowieso schlecht ausfällt :D


    Die Regel bei uns in NRW ist, dass man 0 Punkte auf die entsprechenden Aufgaben gibt. Die Idee die Arbeit zu wiederholen klingt aber plausibel, vielleicht könnte das eine "einvernehmliche" Lösung sein.

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