Auskunft Corona-Testergebnis gegenüber Arbeitgeber

  • Wie gesagt, erkundige dich mal, wie viele Firmen das so handhaben und die 14 Tage Betretungsverbot nach Reiserückkehr war ja auch nichts anderes in den Schulen.

    Was "Firmen" machen hat nichts mit uns zu tun. Und das Reiserückkehrerding war ebenfalls keine Entscheidung jedes einzelnen Schulleiters.


    ... und somit kann er auch sagen, das Risiko ist ihm zu hoch den KOllegen in der Schule zu haben.

    Wann kann er das d.M.n. sagen? Wenn ein Kollege sagt "Guten Morgen, ich habe übrigens Halsweh, Kopfweh und Durchfall sowie 38,7 Fieber"? Oder wenn er hustet? Muss der SL dann entscheiden, ob das Raucherhusten oder Asthma sein könnte? Das ist doch dasselbe Problem, das wir mit den Kids haben. Wir sind keine Ärzte und entscheiden goanix.

  • Das nicht, aber zur Quarantäne kann man ja gezwungen werden.


    Edit: vom Gesundheitsamt, vom Schulleiter wohl kaum.

    Ja... aber was hat das mit meinem Kommentar zu tun? 😅

    Es ging doch im Ausgangspost darum, dass sich jmd darüber aufregt, dass nur positive und keine negativen Testergebnisse kommuniziert werden.

    So lange die positiven mitgeteilt werden, ist doch alles gut, da muss ja nicht jeder negative auch noch notiert werden von der SL oder sonstigen Kollegen 😅


    Ich finde, wir als Schule sind doch nicht das Gesundheits- oder Ordnungsamt. Irgendwo sind ja auch Grenzen.

    ZB ist bei uns gerade aufgekommen, dass sich einige Schüler nicht an ihre Quarantäne halten. Wir können sie deswegen jetzt nicht vom Besuch des Unterrichts nach Aufhebung der Quarantäne ausschließen. Da muss das Gesundheitsamt bzw. das Ordnungsamt oder ein Richter drauf gucken und ggf Maßnahmen einleiten.

    Ich finde, die Verantwortung für einiges liegt beim Schüler und einer anderen Behörde als der Schule.

    Man macht sich ja auch nur noch mehr Arbeit, wenn man anfängt, Informationen zu verwalten, die eine andere Stelle auch bereits schon verwaltet.

    Klar, würde ich am liebsten haben, dass jetzt einmal die Schule durchgetestet wird, aber das obliegt halt anderen Einrichtungen bzw ohne Kontakt zu einem Infizierten im Ermessen der jeweiligen Person.

  • Darum ging es doch gar nicht, sondern das es um Kontaktpersonen 2. Grades z.B. ging und da braucht es keine Symptome.

    Nö, es ging generell darum, dass du sagtest, der Schulleiter könne einem den Zutritt zum Haus verweigern. Und ich wollte wissen, wie das aussehen soll unter welchen Symptomen das passieren soll. In Sachsen wird z. B. überhaupt nicht flächendeckend getestet.

  • Hier auch nicht, ein Test wurde bisher aber keinem Kollegen verweigert, der drum gebeten hat und das sogar symptomlos. Aber wie gesagt, doch, genau darum ging es, dass dies bisher die Gründe waren.


    Aber natürlich kann die Schulleitung das auch bei Symptomen

  • *seufz* zur Ausgangsfrage:

    ...

    Ein negatives Ergebnis muss aber wohl nicht mitgeteilt werden, da es dem Datenschutz unterliegt. Kann das tatsächlich sein?

    Darf ein Arbeitgeber diese Auskunft beim Arbeitnehmer oder beim Gesundheitsamt direkt einholen?

    Das Gesundheitsamt gibt diese Information dem Arbeitgeber, wenn ein positives Testergebnis vorliegt. Der Schulleiter ist nicht mein Arbeitgeber. Er ruft also weder im Gesundheitsamt an, um zu fragen, ob ich mich irgendwann mal habe testen lassen und ob das Ergebnis positiv war, das geht ihn nämlich einen feuchten Kehricht an. Und er kann mir in aller Regel nicht nach persönlichem Ermessen den Zutritt zum Haus verweigern.

  • DU willst es einfach nicht begreifen, dass er die Verantwortung trägt und das dann nicht persönliches Ermessen, sondern Schutz den anderen gegenüber ist und er genau das kann!

    Und du bist nicht bereit, dich festzulegen. Das ist doch keine sinnvolle Diskussion, mit dem Fuß aufzustampfen und "natürlich darf der irgendwas" zu rufen. Das Beispiel von CDL z. B. ist ein ganz anderer Sachverhalt. Vor der Prüfung muss der Ref gefragt werden, ob er sich fit fühlt, sonst kann er hinterher das Ergebnis anfechten. Und einen Kollegen heimzuschicken, der offensichtlich krank ist, ist wieder was anderes, Fürsorgepflicht und so. Du sagst eigentlich gar nichts Konkretes, deswegen war's das jetzt auch von mir dazu.

  • Doch, ich habe jede Menge konkrete Beispiele gesagt, nämlich bei Kontaktgruppen und auch bei Symptomen kann natürlich der Schulleiter aus der Fürsorgepflicht heraus den Kollegen nach Hause schicken und zwar nicht nur aus Fürsorgepflicht dem Kollegen gegenüber, sondern auch den anderen und das immer und unabhängig von Corona!

  • Meines Erachtens kann ein/e Schulleiter/in zwar aufgrund seiner/ihrer Fürsorgepflicht KuK nahelegen nach Hause bzw. zum Arzt zu gehen, wenn sie augenscheinlich krank sind. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass er/sie jemanden zwingen kann ein negatives Coronatestergebnis vorzulegen, bevor der/diejenige das Schulhaus wieder betreten darf.

    Das ist aber nur meine eigene Einschätzung; ob es dazu eine rechtliche Grundlage gibt, weiß ich nicht.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass er/sie jemanden zwingen kann ein negatives Coronatestergebnis vorzulegen, bevor der/diejenige das Schulhaus wieder betreten darf.

    Das hat ja auch niemand gesagt, sondern die Schulleitung gibt an, sie geht davon aus, dass der KOllege krank ist, also darf er nicht kommen, ist er das nicht oder will das Gegenteil beweisen, dann kann er das mit einem negativen Corona-Test

  • Susannea : Das kann ich jetzt gar nicht mehr nachvollziehen, sorry... Hilf' mir mal bitte auf die Sprünge!

    Es ging doch darum, dass du meintest, die SL könne einen Coronatest (bzw. ein negatives Testergebnis) einfordern, auch wenn ein Hausarzt der Meinung ist, ein Test sei nicht erforderlich (so geschehen vorletzte Woche bei einer Kollegin, bei der Bronchitis und Mandelentzündung diagnostiziert wurde und die damit krankgeschrieben war; einen Test brauchte sie gem. Arzt nicht) - siehe Posts Nr. 7, 8 und 9!

    Das kann die SL meiner Meinung nach nicht einfach so einfordern, genauso wenig, wie sie verlangen kann, dass jemand, der/die ein postives Testergebnis hatte, erst wieder die Schule betritt, wenn er/sie nachweislich negativ getestet wurde.

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  • Nein, das meinte ich nicht, die Schulleitung kann ein Hausverbot für eine Bestimmte Zeit verhängen (weil zu krank) und diese Zeit könnte abgekürzt werden durch einen negativen Coronatest. Man kann natürlich auch die Zeit zuhause (im HO) absitzen, also verlangt sie den Test ja nicht ;)

  • Es tut mir wirklich sehr leid, aber ich kann deinen Ausführungen nicht mehr folgen :weissnicht:. Ich glaube, auch wir reden aneinander vorbei

    Drum klinke ich mich jetzt hier aus und gehe eine Runde auf's Sofa (bin nämlich mittlerweile auch leicht "angeschnupft") :schlafen:.

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  • Das kann die SL meiner Meinung nach nicht einfach so einfordern, genauso wenig, wie sie verlangen kann, dass jemand, der/die ein postives Testergebnis hatte, erst wieder die Schule betritt, wenn er/sie nachweislich negativ getestet wurde.

    Das verlangt in einigen Bundesländern schon das Gesundheitsamt, dass du so lange in Quarantäne bleibst bis du zwei negative Tests mit mindestens 48h Abstand dazwischen hattest (Beispiel: Bayern)

  • Das verlangt in einigen Bundesländern schon das Gesundheitsamt, dass du so lange in Quarantäne bleibst bis du zwei negative Tests mit mindestens 48h Abstand dazwischen hattest (Beispiel: Bayern)

    Dass das Gesundheitsamt negative Tests verlangt, ist ja was anderes! Hier ging es aber doch darum, ob man in der Schule bzw. beim Arbeitgeber ein negatives Testergebnis vorlegen muss (siehe Ausgangspost).

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  • Naja, dann muss der Schulleiter es ja auch gar nicht mehr verlangen, wenn derjenige eh nicht kommen kann, das ist doch das, was ich gerade gesagt habe.


    Ich glaube, du verstehst mich heute wirklich nicht!


    Klare Aussage, vorlegen muss man es nie beim AG, aber der AG muss einen ohne nicht arbeiten lassen bzw. kann einen für bestimmte Zeit vom Arbeiten vor Ort ohne ausschließen!

  • Klare Aussage, vorlegen muss man es nie beim AG, aber der AG muss einen ohne nicht arbeiten lassen bzw. kann einen für bestimmte Zeit vom Arbeiten vor Ort ohne ausschließen!

    Das ist eben die Frage, ob er das wirklich darf und ob das mit "Fürsorgepflicht" und "Hausrecht" begründet werden kann. Ich bin mir da nicht so sicher, bin aber ja keine Rechtsexpertin.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

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