Schwanger-Elternzeit vor erneutem Mutterschutz?

  • Hallo zusammen, ich habe die letzten Themen zu Schwangerschaft schon alle überflogen, aber zu meiner konkreten Frage nichts gefunden.

    Ich gehe in ein paar Monaten erneut in Mutterschutz und möchte aufgrund verschiedener Faktoren zuvor noch fünf Wochen Elternzeit für mein erstes Kind nehmen. Ist es möglich die Wochen nur bis zum Mutterschutzbeginn zu nehmen oder müsste ich bis zum errechneten Entbindungstermin dann Elternzeit nehmen?

    Es wäre mein zweiter Abschnitt Elternzeit und Kind1 ist unter 3 Jahren alt. Reichen die 7 Wochen Frist? (Würde natürlich der Planbarkeit halber deutlich früher Bescheid geben).

    So konkrete Fragestellungen findet man in offiziellen Papieren irgendwie nicht und ich möchte mich gern vorab informieren, bevor ich mich an die Schulleitung wende. Bundesland ist NRW.

    Vielleicht hat ja jemand schon mit solch einer Situation Erfahrung gesammelt und kann darüber berichten!? Vielen Dank schon mal!

  • Eine weitere Frage für die Expertin fürs Elterngeld Susannea . :)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ist es möglich die Wochen nur bis zum Mutterschutzbeginn zu nehmen oder müsste ich bis zum errechneten Entbindungstermin dann Elternzeit nehmen?

    Ja, natürlich ist es möglich und auch sinnvoll, denn dann bekommst du ja für den Mutterschutz wieder Geld, in Elternzeit bekommst du ja nur Geld, wenn du da auch arbeitest.


    Reichen die 7 Wochen Frist? (Würde natürlich der Planbarkeit halber deutlich früher Bescheid geben).

    Ja, na klar reichen die da aus.

  • OT: Mir wurde gerade kürzlich vom RP in BaWü der Beginn meines Mutterschutzes schriftlich bestätigt. In dem Brief stand fettgedruckt drin, dass ich daran denken soll rechtzeitig meine Elternzeit (bin gerade Teilzeit in Elternzeit, das gilt aber immer) schriftlich zu beenden, um während des Mutterschutzes wieder die Bezüge von vor der Elternzeit zu beziehen. Fand ich sehr freundlich, auch wenn ich das auf dem Schirm hatte (und hoffentlich bis dahin nicht vergesse... Ich sollte es lieber gleich die Tage mal machen).

  • Finde ich gut, dass die extra darauf aufmerksam machen, denn vielen dürfte das ja- wie man sieht- nicht so ohne weiteres klar sein, dass sie an dieser Stelle das Recht auf die höheren Bezüge von vor der Elternzeit haben. Schön, wenn das RP einen einfach nur unterstützt. :top:

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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