Studienabschluss steht bevor, Unsicherheiten, Selbstzweifel und evtl. auch psychosomatische Angsterkrankung

  • Wie ist das generell mit Ref? Kann ich mich nur konsequenzlos abmelden, sofern ich es noch nicht angetreten habe, oder kann ich mich jederzeit abmelden und es zu einem späteren Zeitpunkt ggf. nochmal aufnehmen?

    Keine Ahnung, aber du solltest dich genau erkundigen, z.B. bei der GEW oder einem anderen Lehrerverband deines Bundeslandes. Das ist, glaube ich, teilweise ziemlich unterschiedlich.

  • Danke, das ist wirklich mal eine Auskunft, mit der ich gegenwärtig auch etwas anfangen kann.

    Der Tipp mit der Bewerbung fürs Ref und gleichzeitiger Ausbildungssuche erscheint mir auch sinnvoll - vor allem, wenn die Möglichkeit besteht, dass ich mich ohne Sanktionen auch wieder vom Ref abmelden kann.


    Wie ist das generell mit Ref? Kann ich mich nur konsequenzlos abmelden, sofern ich es noch nicht angetreten habe, oder kann ich mich jederzeit abmelden und es zu einem späteren Zeitpunkt ggf. nochmal aufnehmen?

    Du kannst solange ohne dauerhafte Konsequenzen zurücktreten, solange du noch keinen Prüfungsteil des 2. Staatsexamens absolviert hast (geht aber natürlich nicht beliebig häufig). Sobald die Schulrechtsprüfung (= üblicherweise erster Prüfungsteil des 2.Staatsexamens in BW bei allen Schularten) absolviert ist, geht das nicht mehr einfach (Abbruch= Nichtbestehen, da die Prüfung bereits angetreten, aber nicht abgeschlossen wurde), da würde ich mich insofern immer vorher ausführlich von Gewerkschaft und PR beraten lassen. Je nach Art der Gründe für einen Rücktritt kann es sinnvoll sein, eine Unterbrechung beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen zu beantragen/vorzunehmen (oder vielleicht auch direkt erst einmal das Ref in Teilzeit zu starten, so die Voraussetzungen dafür vorliegen, um mehr Zeit zu haben).

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Du kannst solange ohne dauerhafte Konsequenzen zurücktreten, solange du noch keinen Prüfungsteil des 2. Staatsexamens absolviert hast (geht aber natürlich nicht beliebig häufig). Sobald die Schulrechtsprüfung (= üblicherweise erster Prüfungsteil des 2.Staatsexamens in BW bei allen Schularten) absolviert ist, geht das nicht mehr einfach (Abbruch= Nichtbestehen, da die Prüfung bereits angetreten, aber nicht abgeschlossen wurde), da würde ich mich insofern immer vorher ausführlich von Gewerkschaft und PR beraten lassen. Je nach Art der Gründe für einen Rücktritt kann es sinnvoll sein, eine Unterbrechung beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen zu beantragen/vorzunehmen (oder vielleicht auch direkt erst einmal das Ref in Teilzeit zu starten, so die Voraussetzungen dafür vorliegen, um mehr Zeit zu haben).

    Ich kenne jemanden, der in BY das Ref. abgebrochen hat ohne Prüfungsteil bisher, wollte es dann in BW von vorne beginnen und das ging nicht. In BY wäre es gegangen, weil man da "wiederholen" kann. Ist also nicht immer ganz klar.

  • CDL


    Man sagte hier im Thread, du hättest Informationen bezüglich Lehramtsstudium und anschließender Tätigkeit im sozialpädagogischen Bereich. Denkst du, du könntest mir hier mehr Infos geben, gerne auch via PN? Da ich ja vor dem Lehramtsstudium in einem Jugendheim Praktikum gemacht habe, was mir sehr gefallen hat, fände ich das gar nicht so schlecht, da weitere Infos zu haben.


    Was ich bislang gehört habe, geht es allerdings ohne ein weiteres Studium der Sozialen Arbeit eher nicht - und nach all der langen Zeit nun nochmal ein Studium dranzuhängen fände ich jetzt eher suboptimal.

  • da würde ich mich insofern immer vorher ausführlich von Gewerkschaft und PR beraten lassen

    Noch wichtiger ist aber die ausführliche und rechtsverbindliche Beratung durch den Dienstvorgesetzten. Nur an dessen oder an ihren eigenen (schriftlichen!) Aussagen muss sich das Prüfungsamt festhalten lassen. Vorsicht auch mit Gewerkschaftsanwälten. Hier liegen Licht und Schatten nah beieinander. Den Gang zum PR dürfte man sich in den meisten Fällen sparen können.

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