- Offizieller Beitrag
Update:
Ich habe mir die Urteilsbegründung bei Juris einmal angesehen.
Der Mann hat die Tattoos mehrmals freiwillig öffentlich gezeigt. Er ist seitens der Schule darauf hingewiesen worden, diese Tattoos bedeckt zu halten und hat sich wiederholt nicht daran gehalten. Er war im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst, somit also auf Widerruf beschäftigt.
Meiner Wahrnehmung nach handelt es sich um einen "Überzeugungstäter", der trotz der deutlichen Rückmeldungen offenbar nicht einlenken wollte. Dann kann man ihm auch nicht helfen.