Rasche Beurlaubung oder Elternzeit?

  • Wir haben seit einiger Zeit ernste Erziehungsprobleme (und sind schon seit Monaten bei der Familienberatung) und mir geht es auch sehr schlecht. Ich möchte nun die Reißleine ziehen und möglichst rasch eine Beurlaubung oder Elternzeit erwirken.


    (Natürlich hätte ich mir das früher überlegen sollen - jetzt sind hier gerade Sommerferien...)


    Ich bin verbeamteter Lehrer mit halber Stelle; meine Frau arbeitet voll. Wir haben zwei Kinder (zwischen 4 und 9).


    Unbezahlte Elternzeit hätten wir noch übrig, aber auf der Webseite der Bezirksregierung Köln heißt es wie folgt:


    Zitat

    "Ein Anteil der Elternzeit von bis zu 24 Monaten ist auf die Zeit bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres für jedes Kind übertragbar. Ein diesbezüglicher Antrag muss vor Ablauf des dritten Lebensjahres des Kindes bei der Bezirksregierung gestellt werden."

    Das klingt, als könne man sich nach dem dritten Lebensjahr nicht mehr für Elternzeit entscheiden. Ist das korrekt?


    Welche Optionen habe ich?


    1. Ist eine rasche Beurlaubung möglich? Wie schnell könnte es gehen und wie?


    (Es geht nicht darum, morgen für ein paar Tage beurlaubt zu werden, sondern sich z.B. zu den Herbstferien für ein oder zwei Jahre zu verabschieden. )


    2. Ist eine rasche Reduzierung der Stunden (z.B. auf 4 oder 8 Unterrichtsstunden) möglich und falls ja, unter welchen Bedingungen?


    Gibt es vielleicht noch andere Möglichkeiten?


    Beste Grüße

    T.

  • Es gilt eigentlich für die Kinder in dem Alter deiner Kinder nicht mehr und da die Bundesländer sich immer mehr am BEEG orientieren, müsstest du nicht eine Übertragung beantragen.


    Versuche es einfach. Frist 13 Wochen, im begründeten Ausnahmefall (und das kann sogar Schuljahresbeginn oder eben Hinweis der Erziehungshilfestelle o.ä. sein) sind auch kürzere Fristen möglich. Versuche es einfach.

    Du kannst anbieten statt kompletter Elternzeit mit x-Stunden zu kommen oder befristet bis sie Ersatz haben o.ä.

    • Offizieller Beitrag

    Was konkret möglich ist und was nicht, kann Dir nur Deine für Dich zuständige Bezirksregierung (o.ä. je nach Bundesland) erläutern.

    Erkundige Dich mal nach einer Beurlaubung aus familienpolitischen Gründen - die kann man bekommen, bis das jüngste Kind 12 Jahre alt ist. Während dieser Beurlaubung ist auch eine Teilzeitbeschäftigung möglich - und man ist dabei relativ flexibel.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Schulleitung und Bezirksregierung waren beide sofort bereit angesichts der Umstände eine Ausnahme zu machen. Ich bin sehr erleichtert.


    Da ich noch einen Abend unterrichten möchte - das lässt sich bei uns gut mit Familie vereinbaren - steht jetzt sogar im Raum, ob ich außerplanmäßig meine Teilzeit weiter reduziere oder formal (unbezahlte) Elternzeit nehme und mich selbst vertrete. Das geht alles so holterdipolter, dass ich das gar nicht überbliche.


    Weiß jemand von euch ungefähr, was das für Vor- und Nachteile hat?

  • Schön, dass das so einfach klappt. Elternzeit ist befristet und du hast danach Anspruch auf deine normale Stundenzahl, wie das mit weiter reduzieren dann wäre, da bin ich nicht sicher.

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