Anerkennung einer Lehramtsbefähigung für das Unterrichten an anderen Schulformen oder in einer anderen Fachrichtung

  • Guten Tag zusammen,


    sagt mal, hat jemand von euch die Erfahrung gemacht, dass man für eine bestimmte Schulform eine Lehramtsbefähigung hat, sich aber mit den Fächern bzw. der Fachrichtung (Berufsschule) unwohl fühlt und gerne die Schulform oder die Fachrichtung wechseln würde, aber logischerweise unter der Beibehaltung der Beamtung?


    Also konkretes Beispiel: Angenommen man ist Lehrkraft an einer Berufsschule für die Fachrichtung Sozialpädagogik und das Fach PoWi. Wäre es dann beispielsweise denkbar, innerhalb der Berufsschule anstelle von Sozialpädagogik und PoWi, Wirtschaft (oder eine andere Fachrichtung, Metalltechnik oder was auch immer) und PoWi zu unterrichten? Meinetwegen durch die Belegung eines Zusatzkurses oder so? Vielleicht sogar ohne einen extra Kurs??


    Oder besteht sogar die Möglichkeit, an ein Gymnasium (oder eine andere allgemeinbildende Schulform) zu wechseln und dort meinetwegen Pädagogik und PoWi zu unterrichten?


    Hat jemand mit so einem Wechsel Erfahrungen gemacht??


    Ich bin auch nicht abgeneigt, das Bundesland zu wechseln, sollte sich ein BL flexibler zeigen.


    Wie wäre es eigentlich dann mit der Anerkennung der Probezeit. Würde einem die Probezeit angerechnet werden, für die Zeit, in der man bereits an einer Schulform (unglücklich) unterrichtet hat?


    Würde mich freuen, wenn ihr bereits Erfahrungen gesammelt habt und sie mit mir teilen würdet.


    Besten Dank im Voraus!!!!!

    • Offizieller Beitrag

    würdest du über Mangelfächer sprechen, gäbe es sicher krumme Wege. Die angesprochenen allgemeinbildenden Fächer sind aber alles Andere als Mangelfächer.

    Das Fach Pädagogik im allgemeinbildenden System ist ja sehr eingeschränkt. NRW, teilweise Brandenburg, Hamburg und Ausnahmen in NDS und BaWü, glaube ich?.

    Von einem Schulformwechsel weiß ich nicht, gehe aber davon aus, dass es nicht geht (hast du eine Sek2 oder eine Sek1/2-Fakultas?). Ich kann nur sagen:

    Wäre es dann beispielsweise denkbar, innerhalb der Berufsschule anstelle von Sozialpädagogik und PoWi, Wirtschaft (oder eine andere Fachrichtung, Metalltechnik oder was auch immer) und PoWi zu unterrichten? Meinetwegen durch die Belegung eines Zusatzkurses oder so? Vielleicht sogar ohne einen extra Kurs??

    1) Mit welcher Qualifikation willst du ein Fach bis zu einem Abschluss ohne Extra-Kurs? (hat deine Berufsschule die Hochschulreife?)

    2) Die Fakultas Sozialpädagogik verlierst du nicht. Nie. Es geht nur bei Religion und Austritt der jeweiligen Kirche. Das heißt, die Schule kann dich trotzdem weiterhin im Fach einsetzen. Selbst wenn du in einem dritten Fach einen Zusatzkurs machen würdest.

  • Wenn du die Verbeamtung nicht beibehalten wollen würdest, würde ich sagen: "Geh nach Berlin in die Grundschule, da kannst du unterrichten, was du willst."


    Aber so ist das natürlich eine absurde Annahme. Mit einem Zusatzkurs oder sogar ohne einfach mal eine andere berufliche Fachrichtung unterrichten, die nicht im Entferntesten etwas mit deiner zu tun hat: Ernsthaft?


    Evtl. wäre mit Abstrichen bei der Besoldungsgruppe ein Wechsel in die Sek 1 möglich (Pädagogik und PoWi), ansonsten sehe ich da schwarz.

  • Kenne mich nicht so aus mit den Fächern in NRW. Wenn du das sagst. :)



    Vielleicht gibt es ja auch mal eine Sek-2-Schule, die unbedingt Pädagogik und PoWi in genau dieser Kombi ausschreibt, und partout niemanden findet. Unmöglich ist nichts, wäre nur extrem unwahrscheinlich.

    • Offizieller Beitrag

    Genau: Päda ist ein reines Oberstufenfach.
    Im Wahlpflichtbereich sind die Schulen aber "frei" in ihren Angeboten und es gibt durchaus einige, die das Fach auch in der Sek1 anbieten (neben der 3. Fremdsprache, dem GEschichte-Bilikurs, Informatik und Biovertiefungskurs, zb..) Das sind glaube ich oft Gesamtschulen (weil größer und freier im WP). Aber: entweder gibt es Mangel nur für diese Stunden und das könnte zu Not jemand fachfremd unterrichten oder man braucht eh dringend jemanden für Sek 2 ebenfalls.

  • Also ich kann nur von Bayern sprechen im Bereich der beruflichen Schulen:


    um eine andere berufliche Fachrichtung unterrichten zu dürfen, musst du den Bachelor und Master in dieser nachholen plus 12 Wochen einschlägiges Praktikum, außer du hast bereits eine einschlägige Ausbildung in dieser beruflichen Fachrichtung gemacht.


    um ein anderes allgemeinbildendes Fach unterrichten zu dürfen, musst du entweder das jeweilige Fach nachstudieren oder das Staatsexamen dafür bestehen. Du darfst als fertig ausgebildeter Lehrer mit zweitem Staatsexamen dich sofort für das Staatsexamen in einem anderen allgemeinbildenden Fach anmelden und wenn du es bestehst, darfst du es unterrichten.


    Danach kannst du dich für eine Stelle bewerben, in der deine neu erworbenen Fächer gesucht werden. Jedoch verlierst du deine Unterrichtserlaubnis für Sozialpädagogik und Powi nie. Du kannst sie auch nicht einfach abgeben. Das geht nur wie gesagt für Religion.


    Ich habe schon mehrere bayerische Lehrer an beruflichen Schulen gesehen, die sowas offensichtlich gemacht haben:


    Beispiel 1: Der Lehrer hatte wie du Sozialpädagogik/Sozialkunde. Hat dann mit Bautechnik erweitert und an einer beruflichen Schule, in der Bautechnik, aber nicht Sozialpädagogik unterrichtet wird, eine Stelle als Bautechnik/Sozialkunde Lehrer bekommen.


    Beispiel 2: Der Lehrer hatte Ernährungswissenschaften/Mathematik. Hat dann mit Physik erweitert und eine Stelle an einer FOS bekommen, in der in Bayern kein Ernährungswissenschaften unterrichtet wird. Also hat er dort als Mathematik/Physik Lehrer gearbeitet.

  • Beispiel 1: Der Lehrer hatte wie du Sozialpädagogik/Sozialkunde. Hat dann mit Bautechnik erweitert und an einer beruflichen Schule, in der Bautechnik, aber nicht Sozialpädagogik unterrichtet wird, eine Stelle als Bautechnik/Sozialkunde Lehrer bekommen.

    Krasser Werdegang.




    um ein anderes allgemeinbildendes Fach unterrichten zu dürfen, musst du entweder das jeweilige Fach nachstudieren oder das Staatsexamen dafür bestehen.

    Man könnte also eine Lehrbefähigung für Sport bekommen, wenn man das Staatsexamen dafür besteht? Man könnte also eine Plauze haben und komplett unsportlich sein, aber durch die Staatsprüfung die Lehrbefähigung dafür erhalten, weil man eventuell einfach recht gut auswendig lernen kann?


    Das kommt mit spanisch vor.


    Oder meinst du damit auch das zweite Sta.Ex.? Wobei das auch noch möglich wäre, ohne großartig sportlich zu sein.

    • Offizieller Beitrag

    es gibt zumindest auch allgemeinbildende Fächer, die ein paar Leistungsnachweise voraussetzen (Ethik zb, 2 Kurse für Gym/Ges). Wahrscheinlich braucht man in Sport auch Fachpraxis (ist es nicht ein Teil des Staatsexamens? kenne mich in Sport nicht aus, in Musik und Kunst gibt es ja auch fachpraktische Anteile).

  • Wahrscheinlich braucht man in Sport auch Fachpraxis (ist es nicht ein Teil des Staatsexamens? (...)

    Die erste Staatsprüfung ist - zumindest hier in Hessen - entweder schriftlich oder mündlich in einem Fach (man macht ein Fach schriftlich und das andere mündlich). Praktische Anteile fließen in Form von Modulen aus dem Studium in die Staatsprüfung ein. Wollte bzw. dürfte man aber nur die Staatsprüfung (mündlich oder schriftlich) ablegen, entfiele dies. Somit kann ich mir schwer vorstellen, wie das gehen soll. Aber in Bayern mag das wieder anders aussehen.

  • Die erste Staatsprüfung ist - zumindest hier in Hessen - entweder schriftlich oder mündlich in einem Fach (man macht ein Fach schriftlich und das andere mündlich). Praktische Anteile fließen in Form von Modulen aus dem Studium in die Staatsprüfung ein. Wollte bzw. dürfte man aber nur die Staatsprüfung (mündlich oder schriftlich) ablegen, entfiele dies. Somit kann ich mir schwer vorstellen, wie das gehen soll. Aber in Bayern mag das wieder anders aussehen.

    Das ist in Bayern genau so in gewissen Fächern wie zum Beispiel Sport, aber ich war zu faul um das noch zu erwähnen. Habe diese Info als selbstverständlich vorausgesetzt, unter fertig ausgebildeten Lehrern

  • @Berufsschule93


    Nicht in jedem BL studiert man auf Sta.Ex. und außerdem kann ich deiner Antwort keineswegs entnehmen, wie das dann für das Fach Sport geregelt würde. Müsste man dann die praktischen Module dann auch nachholen, weil diese Teil der Staatsprüfung sind? Das ist schon ein ziemlicher Umfang an praktischen Veranstaltungen in einem Sport-Studium, die in die 1. Staatsprüfung eingehen.

  • @Berufsschule93


    Nicht in jedem BL studiert man auf Sta.Ex. und außerdem kann ich deiner Antwort keineswegs entnehmen, wie das dann für das Fach Sport geregelt würde. Müsste man dann die praktischen Module dann auch nachholen, weil diese Teil der Staatsprüfung sind? Das ist schon ein ziemlicher Umfang an praktischen Veranstaltungen in einem Sport-Studium, die in die 1. Staatsprüfung eingehen.

    Ja, müsste man, sowie ich es verstanden habe

    • Offizieller Beitrag

    Bei der Landesprüfungsordnung für Bayern stehen auch in den Abschlussprüfungen :



    ist jetzt für Realschullehramt auf Anhieb, wird aber bei anderen Lehrämtern nicht ganz anders sein.
    Wenn ich mich nicht täusche fließen in Hessen eben die Modulnoten auch ins Staatsexamen oder? (Hoffe ich ehrlicherweise, weil ich es sonst sehr krass fände, wenn die Endnote von nur mündlich oder nur schriftlich käme. Das ist in Bayern vermutlich anders. War zumindest in meinem Staatsexamen (nicht in Bayern, aber damals war es überall so: fröhlich vor sich hinstudieren, die Gesamtnote kommt von allen Prüfungen im Prüfungszeitraum).

  • ist jetzt für Realschullehramt auf Anhieb, wird aber bei anderen Lehrämtern nicht ganz anders sein.

    Das ist sogar genau das Richtige, als Lehrer an beruflichen Schulen studiert man in Bayern sein allgemeinbildendes Fach nicht-vertieft, also so wie auf Lehramt an Realschulen

    Das ist in Bayern vermutlich anders.

    Das ist in Bayern glaube ich genau so. Ich studiere als Lehrer an beruflichen Schulen in Bachelor/Master, deswegen bin ich mir nicht so sicher, aber ich glaube schon

  • wie? deine komplette Note in Fach A besteht aus einer mündlichen Prüfung und in Fach B aus einer schriftlichen Prüfung? Und deine MOdulnoten fließen nicht ein?

    Ich studiere als Lehrer an beruflichen Schulen in Bayern auf Bachelor und Master und nicht auf Staatsexamen. Die anderen Lehrämter in Bayern studieren aber noch auf Staatsexamen und deren ihre Noten vom Studium gehen glaube ich mit in die Gesamtnote vom ersten Staatsexamen rein, aber ich weiß nicht genau wie

  • Es ist in der Prüfungsordnung hier klar vorgegeben, welche Module in die Sta.P. eingehen. IdR ist es so, dass manche Module auf jeden Fall eingehen und man bei anderen die Wahl hat:


    Zum Beispiel: Modul A und B gehen auf jeden Fall in die Sta.P. ein; ein Modul von C, D, E muss ausgewählt werden und geht ebenso in die Sta.P.; alle anderen Module gehen nicht in die Sta.P. (was halt dazu führt, dass sich viele in bestimmten Modulen nicht sehr anstrengen - das ist nicht unbedingt optimal).



    Das ist sogar genau das Richtige, als Lehrer an beruflichen Schulen studiert man in Bayern sein allgemeinbildendes Fach nicht-vertieft, also so wie auf Lehramt an Realschulen

    Ich bin schockiert! Und das im Bildungsland Bayern! :D


    Hier muss man ne komplette große Fakultas haben, um ein Fach voll bzw. nicht fachfremd in der Berufsschule unterrichten zu dürfen.

    • Offizieller Beitrag

    ich habe es oben zitiert: alle diese Teile gehen in die Note hinein.
    Die ganzen Noten aus den fachpraktischen Prüfungen kommen aus dem Studium (müssen wohl im Hauptstudium gemacht werden, innerhalb von 4 Semestern oder so). Bei den anderen Fächern gibt es "nur" schriftliche und mündliche Prüfungen (und fachdidaktische Prüfung).

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