Wechsel des Bundesland (Referendariat)

  • Hallo,


    hiermit möchte ich fragen, ob jemand selbst als Referendar das Bundesland gewechselt hat und Tipps geben kann.


    Also es geht darum, dass das Referendariat aus wichtigem Grund mit Wiedereinstellungszusage unterbrochen wurde, also entlassen mit Wiedereinstellungszusage.


    Jetzt wäre meine Frage, ob jemand das selbst schon erlebt hat oder von so einem Fall von einem Dritten schon gehört hat, dass er dann sein Referendariat in einem anderen Bundesland fortgesetzt hat, also wenn er sein Referendariat wieder fortsetzen kann.


    Für jeden Tipp bin ich dankbar. Auch könnt ihr gerne eine private Nachricht senden, wenn ihr möchtet :)


    Danke euch :)


    Liebe Grüße

  • (...)

    Für jeden Tipp bin ich dankbar. (...)

    Tipps wozu? Ja, ich habe von solchen Fällen gehört, nein, selbst erlebt habe ich das nicht. Wenn du eine konkrete, weitergehende Frage hast schreib diese doch oder wende dich alternativ direkt an dein Wunschbundesland um dort die aktuell gültigen Modalitäten zu erfragen, das wirst du sowieso machen müssen. Der Kontakt zu einer Niederlassung deiner Gewerkschaft in diesem Bundesland kann ebenfalls hilfreich sein.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    Einmal editiert, zuletzt von CDL ()

  • BitteumAntworten : Hast du dazu nicht schon mal einen Thread eröffnet? freiwilligen Antrag auf Entlassung mit Wiedereinstellungszusage (Referendariat in B.-W.; Gymnasien)

    Oder ging es damals um was anderes?

    Jetzt ist der Antrag offenbar durch und es geht im irgendetwas anderes. Erst einmal nur um die Frage ob du jemanden kennst, der/die... Vielleicht auch um irgendeine weitergehende, noch ungenannte Frage. :weissnicht:

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Hi,


    danke für deine Nachricht.


    Vll. kannst du ja doch bezüglich Bundesland etwas sagen, also wenn du solche Fälle von Bekannten kennst.


    Ich finde es tatsächlich hilfreich direkt mit den Personen, die es selbst erlebt haben oder jemanden kennen, zu sprechen.


    Danke dir!


    Liebe Grüße

  • (...)

    Vll. kannst du ja doch bezüglich Bundesland etwas sagen, also wenn du solche Fälle von Bekannten kennst.

    (...)

    Definiere "etwas". Meinst du den Namen des Bundeslandes zu nennen? Denn einen persönlichen Kontakt kann/will ich an dieser Stelle nicht herstellen, da ich niemanden mit so einem Hintergrund im Forum wüsste, nur im privaten Rahmen von solchen Fällen (zwei) gehört habe. Genauere Details kenne ich, nachdem ich nicht selbst betroffen bin nicht (gehen mich nichts an, interessieren mich auch nicht). In jedem Fall sollte es doch problemlos möglich sein 15 Bundesländer abzutelefonieren bzw. anzumailen, ob es nach aktueller Rechtslage für den Vorbereitungsdienst an Gymnasien möglich ist in eben diesen von Beginn an einzusteigen, wenn man aus dem Vorbereitungsdienst in BW nach Nichtbestehen des ersten Anlaufs, aber mit Wiedereinstellungszusage ausgestiegen ist. Das bringt dir doch mehr, als irgendwelche Dinge über 5 Ecken zusammenzupuzzeln, die inzwischen schon wieder ganz anders geregelt sein könnten. Und damit das einfach ergänzt ist: In den beiden Fällen aus dem Bekanntenkreis ging es wohl einmal um NRW, einmal um NDS (oder HH), allerdings waren beide Personen noch nicht durch den ersten Prüfungsanlauf durchgefallen gewesen, sondern hatten bereits vor dem Eintritt in die Prüfungsphase unterbrechen müssen mit Wiedereinstellungszusage. Nachdem du bereits den ersten Anlauf hinter dir hast, ist das ein völlig anders gelagerter Fall. Du wirst also nicht darum herumkommen mit den für dich in Frage kommenden BL direkt zu klären, ob sie dich 1. angesichts der Wiedereinstellungszusage von BW ebenfalls auszubilden bereit wären und ob es 2. irgendeine Grundlage dafür geben könnte den ersten Fehlversuch nicht mit zu übernehmen (worum es dir wohl hauptsächlich geht, deinen anderen Beiträgen nach).


    Bitte versuch- egal ob hier im Forum, oder, wenn du dich über die Ausbildungsbedingungen in den BL erkundigst- präzise(re) Fragen zu stellen, die deutlich machen, worum es dir genau geht. Die Qualität von Antworten hängt ganz maßgeblich mit der Qualität der gestellten Fragen zusammen wie dir bekannt sein dürfte. Danke.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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