• Ok, das hab ich verstanden. Danke für die Antwort.


    Und wie ist das mit der PKV? Muss ich da auch so lange warten, oder kann ich dort die Rechnungen gleich einreichen?


    Es ist schon ganz schön kompliziert, wenn man aus einer gesetzlichen Krankenkasse kommt, wo man nur das Kärtchen hinlegen muss.


    Tiggy

    Verstehen kann man das Leben nur rückwärts,
    leben muss man es vorwärts. (Sören Kierkegaard)

  • Also wenn ich die Wahl hätte zwischen Privatversicherung plus Beihilfe oder einer wie auch immer gearteten Bürgerversicherung: ich würde sofort für die Bürgerversicherung stimmen.
    Der Papierkram für Private und Beihilfe ist ätzend (kommt gleich hinter der Steuererklärung) und die Beihilfe streicht seit Jahren alles zusammen. Es wird eh darauf hinauslaufen, dass die Beihilfe bald gar nichts mehr bezahlt. Bei mir wird fast jede Rechnung gekürzt bzw. Sachen überhaupt nicht mehr bezahlt. Und das Beste: die ersten 400 Euronen (in Worten vierhundert!!!) werden überhaupt nicht erstattet. So ist es zumindest in NRW. Ob das auch für Reffis gilt, weiß ich nicht, aber darauf kann man sich schon mal einstellen. Und was haben die gesetzlich Versicherten vor Jahren für ein Tamtam bei den 20DM Notopfer gemacht ...

  • Sehe ich nicht ganz so:


    Die Steuer mache ich, Beihilfe erledigt meine Frau.


    Die Private erstattet dir bei Schadensfreiheit mehrere Monatsbeiträg zurück. Bei mir kürzt die Beihilfe im wesentlichen wie die GKV.

    Die Wälder wären sehr still, wenn nur die begabtesten Vögel sängen - HEnRy vAn dyKe

  • Hallo,


    ich muss den Thread nochmal hochholen, jetzt darf ich auch endlich einen Beihilfe-Antrag stellen :D
    Ich bin in NRW und habe jetzt den Antrag vor mir liegen und finde nirgendwo die hier bereits diskutierte Angabe der Dienstbezeichnung, nämlich LAA. Ich kann nur Vollbeschäftigung, Teilzeit usw. ankreuzen. Und ich kann meine Wochenstundenanzahl angeben. Kreuze ich Vollbeschäftigung an und gebe 12 Wochenstunden an??
    Und: wie erfolgreich sind denn Anträge für vorsorgliche gynägologische Rechnungen - können die Frauen hier was dazu sagen? :) Gebe ich dann auch entsprechend das Kürzel vor Vorsorgeuntersuchung bei der Anlage an?
    Liebe Grüße Aline

  • Ich muss den Treat auch nochmals hochholen:


    Tiggy hatte die Frage, ob man dann erst ab 300 € seine Rechnungen einreichen kann, worauf ein eindeutiges Ja kam.
    Bei mir ist es nun so, dass ich nicht auf diese 300 € komme, sondern nur auf ca. 100 € und am Ende des Refs stehe. Gilt da eine Ausnahmeregelung?


    Liebe Grüße
    Pim

  • Zitat

    Original von Pim
    Ich muss den Treat auch nochmals hochholen:


    Tiggy hatte die Frage, ob man dann erst ab 300 € seine Rechnungen einreichen kann, worauf ein eindeutiges Ja kam.
    Bei mir ist es nun so, dass ich nicht auf diese 300 € komme, sondern nur auf ca. 100 € und am Ende des Refs stehe. Gilt da eine Ausnahmeregelung?


    Liebe Grüße
    Pim


    Selbstverständlich kannst du dann deine Belege einreichen.
    Die 300 € -Regelung ist nur eine Maßnahme zur Verwaltungsvereinfachung. Dmit soll nur verhindert werden, dass die Lehrer alle 3 Wochen ein Rezept über 20 € einreichen.


    Schreib dazu, dass du das Referendariat beendet hast. Erkundige dich jedoch mal bei der Beihilfestelle, ob du bis zum Ende des Refs warten musst. Du könntest ja in der Zwischenzeit nochmal krank werden...

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Zitat

    Original von Provencaline
    Hallo,


    ich muss den Thread nochmal hochholen, jetzt darf ich auch endlich einen Beihilfe-Antrag stellen :D
    Ich bin in NRW und habe jetzt den Antrag vor mir liegen und finde nirgendwo die hier bereits diskutierte Angabe der Dienstbezeichnung, nämlich LAA. Ich kann nur Vollbeschäftigung, Teilzeit usw. ankreuzen. Und ich kann meine Wochenstundenanzahl angeben. Kreuze ich Vollbeschäftigung an und gebe 12 Wochenstunden an??
    Und: wie erfolgreich sind denn Anträge für vorsorgliche gynägologische Rechnungen - können die Frauen hier was dazu sagen? :) Gebe ich dann auch entsprechend das Kürzel vor Vorsorgeuntersuchung bei der Anlage an?
    Liebe Grüße Aline



    Du hast als LAA eine Vollzeitbeschäftigung. Das musst du ankreuzen. In die Besoldungsgruppe trägst du deine Besoldungsgruppe ein, ich habe dann zusätzlich damals noch LAA eingetragen. Allerdings erkennen die das an dem Buchstaben vor der Zahlenkolonne deiner Dienstnummer. C haben die Beamten! E (?) die LAA

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