Verschieben des Examenstages

  • Ich bin nun aus dem Krankenhaus entlassen, aber noch weiterhin krank geschrieben und muss in 4x in der Woche zur Krankengymnastik. Zudem stelle ich fest, dass ich nicht nur körperlich, sondern auch nervlich total ausgelaugt bin mit 3 Krankenhausaufenthalten und 3 Narkosen in so kurzer Zeit. Die Schmerzmittel, die ich nun nehmen muss, um den Fuß zu trainieren, machen mich auch sehr müde.
    Ich möchte als nun gerne meinen Examenstermin von meinem Examenstermin im September zurücktreten und im Dezember nachholen. In der OVP ist von schwerwiegenden Gründen die Rede, die dafür geltend gemacht werden müssen. Kennt sich jemand damit aus? Sind meine wohl schwerwiegend genug. Ich mache mir nun sorgen, dass ich nicht verschieben kann 8o

  • Hallo Aktenklammer,
    ich kenne mich auch nicht aus. Würde aber an deiner Stelle die Seminarleitung (falls du einen guten Draht zu ihr hast) ansprechen und mir vom behandelnden Arzt evtl. ein Schreiben geben lassen, aus dem hervorgeht, dass du aufgrund der Krankheitsgeschichte nicht so leistungsfähig bist, etc. Vielleicht lässt sich ja so ein anderer Termin bekommen.
    Gute Idee oder eher nicht? ?(


    Gute Besserung! Erhol dich gut und schnell!!!!

  • Ich habe Montag hoffentlich die Gelegenheit, mit jemandem vom Seminar zu sprechen. Der Gedanke, von der Einschätzung eines Sachbearbeiters im Prüfungsamt abzuhängen, ist nicht besonders erbaulich.
    Ich bemühe mich nun, wieder auf den Damm zu kommen - aber ob diese Mobilisation unter Narkose nun das Wahre war, wird sich ja noch zeigen. Im Moment fühlt sich mein Fuß an - trotz Schmerzmitteln - als wäre er einmal von einem Laster überfahren worden. Und trotzdem soll ich üben, üben, üben, damit er nicht steif wird.
    Etwas bedenklich macht mich ja schon die Aussage des Narkosearztes, der mir nach dem Aufwachen sagte, ich müsse was für meine Nerven tun, ich habe ihn während der Narkose ziemlich auf Trab gehalten ...

  • Nein nein, so wild ist das nicht.


    Erinnerst du dich, was ich gesagt hatte, warum du dich unbedingt auch in den ferien krankschreibn lassen sollst?


    Über deine Fehlzeiten d.h. Kranbkschreibungen kannst du das sicher mit dem Seminarleiter vereinbaren. Zumindest müsstest du ein Recht auf Verlängerugn haben, was gleichzeitig eine Neufestsetzugn des Prüfungstermins mit sich bringen würde.


    Wie du selbst sagst - Am besten du sprichst möglichst schnell mit dem Seminarleiter. Die sind ja auch in den Ferien erreichbar.


    Alles Gute für dich.

  • Ich möchte ja nicht mein Referendariat verlängern, sondern "nur" den Nachholtermin im Dezember/Januar in Anspruch nehmen, der vom Prüfungsamt freigehalten wird für die Prüfungen, die nicht wegen Krankheit stattfinden konnten. Ich habe während der Schulzeit ja zum Glück nur zwei Wochen gefehlt, aber ich habe mich in den letzten 9 Wochen eben nicht nur nicht ansatzweise erholen können, sondern bin durch die vielen Untersuchungen und Narkosen noch weiter geschlaucht worden und muss jetzt Schmerzmittel nehmen, durch die mir schlecht und schwindelig ist, so dass ich mich nicht gut konzentrieren kann. Und die Zeit, die mir durch die Krankengymnastik 4x die Woche weggeht, ist ja auch noch da. Ich möchte einfach nur verschieben, nicht verlängern.


    Ich bin sehr gespannt, was ich morgen höre. Ich hoffe, ich kann damit erstens was anfangen und zweitens auch auf Verschieben hoffen.


    Ich werde dann wieder berichten, vielleicht kommt das Problem in anderer Form ja auch noch mal auf ...

  • Hi Aktenklammer,
    erstmal drücke ich die Daumen für dein Gespräch mit der Seminarleitung.
    Ich bin zwar nicht in NRW, mir haben sie aber wegen einer Operation in der Schulzeit den Abgabetermin meiner 2. Staatsarbeit verschoben. Mich hat die Seminarleitung dabei darüber informiert, dass hier in Hessen je nach Länge der krankheitsbedingten Verzögerung entweder die Seminarleitung oder die übergeordnete Behörde die entsprechende Entscheidung zur Verlängerung von Fristen oder Verschiebung von Examensterminen trifft.
    Ich denke dass du dir keine Sorgen zu machen brauchst, wenn du nicht willst musst du nicht zum regulären Prüfungstermin antreten.
    LG
    Maria Leticia

    Was man zu verstehen gelernt hat, fürchtet man nicht mehr. Marie Curie

  • hallo aktenklammer,


    ich habe auch in nrw ref gemacht und in meinem jahrgang hatte sich jemand den knöchel gebrochen, was wohl eine ziemlich lange heilungszeit in anspruch nimmt, sodass es "kein problem" war, seinen prüfungstermin zu verschieben. dafür sind die krankheitsbedingten prüfungstermine ja da. und da du deine ops und die damit verbundenen hindernisse für dich ja durch atteste belgen kannst, sollte es wirklich kein problem für dich geben.


    gute besserung und viel glück


    von


    schnuppe :)

  • So, nachdem ich mit Seminar und Landesprüfungsamt gesprochen habe, ist Land in Sicht. Ich muss nun also schriftlich einen Antrag stellen - über das Seminar -, der aber nach Aussagen des Sachbearbeiters im Prüfungsamt genehmigt werden will. Wenn die Schule wieder losgeht, muss ich mich wie zuvor um einen Ersatztermin bemühen, in Absprache mit Seminarvertreter und Schule. Dann werde ich mich um einen Termin im November oder bis 9. Dezember bemühen. Die Termine danach sind für Leute, die das Referendariat verlängern müssen (was ich ja nicht vorhabe - der Ärzte- und Untersuchungsmarathan geht aber leider nach einem Besuch bei meinem niedergelassenen Arzt weiter :( )

  • Hier nochmal der letzte Stand: das Landesprüfungsamt hat im Rekordtempo (ferienbedingt?!) meinen Antrag bearbeitet und genehmigt. Nun muss ich also so schnell wie möglich einen neuen Termin bis 9.12. ausmachen. Das kann ich aber erst, wenn die Schule wieder beginnt und ich mit der Schule auch alles absprechen kann.

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