Hallo!
Es stinkt zum Himmel. Zum einen werden Lehrer dringend benötigt, zum anderen sind die Landeskassen leer. Und wer sich nach dem Lehramtstudium auf den Vorbereitungsdienst "freut", der wird durch das folgende Antwortschreiben der Bezirksregierung enttäuscht, das man nach einer Bewerbung um einen der wenigen Ausbildungsplätze erhält. Nein, es ist (noch) keine Absage, aber viel Hoffnung macht das Schreiben auch nicht. Liebe Politker, wir brauchen mehr Geld für Ausbildungsplätze!
Hier der Originaltext aus dem Schreiben:
Absender: Eine Bezirksregierung aus NRW
Thema: Seminareinweisungsverfahren (SEV) zum 22. August 2005
[…]
Sehr geehrte/r …
ich danke Ihnen für Ihr Interesse daran, Ihren Vorbereitungsdienst in NordrheinWestfalen zu absolvieren.
Wie Sie wissen, besteht jetzt und in absehbarer Zeit ein erheblicher Lehrerbedarf an den Schulen unseres Landes. Deshalb wurden in den zurück liegenden Jahren große Anstrengungen unternommen, um für den Lehrerberuf zu werben und durch zusätzliche Einstellungstermine die Wartezeiten zwischen Studienabschluss und Beginn des Vorbereitungsdienstes zu verkürzen.
Sie haben sich erfreulicherweise für den Einstellungstermin 22.08.2005 beworben.
Wider Erwarten übersteigt aber die Zahl der Bewerbungen die Zahl der für diesen Einstellungstermin im Landeshaushalt für Neueinstellungen zur Verfügung stehenden Plätze. Für diesen Fall sehen die rechtlichen Vorgaben zwingend die Durchführung eines Zulassungsverfahrens ("Numerus clausus Verfahren") vor. In den Bewerbungsunterlagen und im Online Bewerbungsprogramm SEVON wurden Ihnen bereits die besonderen Regelungen und die geltenden Termine für den Fall eines Zulassungsverfahrens dargelegt.
Demnach erhalten zunächst nicht alle Bewerberinnen und Bewerber ein Ausbildungsangebot. Für die Zuweisung der Ausbildungsplätze muss die Note der Ersten Staatsprüfung vorliegen. Aus diesem Grunde sollten Sie, sofern nicht bereits geschehen, Ihre Zeugnisunterlagen (Zeugnis über die Erste Staatsprüfung oder den Anerkennungsbescheid, Zeugnis über die Erweiterungsprüfung oder Zeugnis über die Erste Staatsprüfung für ein weiteres Lehramt) spätestens bis zum 6. Juni 2005 (Ausschlusstermin an die für Sie zuständige Bezirksregierung (Anschrift: siehe oben) senden.
Sofern Sie ein Einstellungsangebot erhalten, werden Sie ab Anfang Juli unter Nennung des Ausbildungsortes informiert. Dem Einstellungsangebot wird eine "Erklärung über den Dienstantritt' beiliegen. Sie dient dazu, durch Absagen frei werdende Ausbildungsplätze in einem Nachrückverfahren zu besetzen. Beachten Sie bitte, dass eine nach der Ihnen dann mitgeteilten Ausschlussfrist eingehende Zusage nicht mehr berücksichtigt werden kann, sondern wie eine Absage gewertet und der Ausbildungsplatz einem Mitbewerber angeboten wird.
Sofern Ihre Unterlagen nicht bis zum 06. Juni bei der Bezirksregierung vorliegen, können Sie zunächst im weiteren Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden. Sollten jedoch Stellen durch Ablehnung von Angeboten frei werden, könnte es sein, dass Sie im Rahmen des Nachrückverfahrens Ende Juli oder Anfang August ein Einstellungsangebot erhalten. Für diesen Fall sollten Sie sicherstellen, dass Sie auch nach dem 06. Juni 2005 unter der von Ihnen genannten Anschrift postalisch erreichbar sind. Auch dann gilt, dass Sie die "Erklärung über den Dienstantritt" im eigenen und im Interesse von Mitbewerbern fristgerecht zurücksenden sollten.
Um Ihre Chance auf Berücksichtigung im Rahmen eines Nachrückverfahrens zu wahren, stellen Sie bitte sicher, dass Sie auch nach dem 06. Juni, jedoch spätestens bis zum 25. Juli 2005 Ihre Unterlagen der Bezirksregierung zur Verfügung stellen. Sollten Ihre Unterlagen bis dahin nicht vollständig vorliegen, können Sie keinesfalls mehr berücksichtigt werden.
Es soll also versucht werden, bis zum letztmöglichen Zeitpunkt alle verfügbaren Stellen zu besetzen. Dennoch ist aber auch bei rechtzeitiger Vorlage aller Unterlagen nicht auszuschließen, dass das Verfahren abgeschlossen wird, ohne dass Sie für den 22. August 2005 ein Einstellungsangebot erhalten konnten. Selbstverständlich können Sie sich in diesem Fall für den Einstellungstermin zum 01. Februar 2006 erneut bewerben. Ausschlussfrist zur Vorlage der Bewerbung bei einer Bezirksregierung ist der 15. August 2005.
Abschließend bitte ich Sie um Verständnis dafür, dass ich Ihnen im Moment leider noch keine günstigere Mitteilung machen kann, da die haushaltsmäßigen Voraussetzungen nicht Vorliegen, allen Bewerberinnen und Bewerbern ein Einstellungsangebot zu unterbreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Name der Sachbearbeiter/in
Maschinell erstellt - ohne Unterschrift gültig
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Jetzt gilt es, Daumen drücken! Ist ja ein Sondereinstellungstermin und da sind nur wenige Plätze verfügbar. Dabei sein ist alles.
Beatrice