PE oder OBAS in NRW

  • Danke, das kannte ich nicht.


    Das macht die Sache jedoch nicht wirklich besser, jemanden (wie engagiert die Kollegin oder der Kollege mit der einzelnen Unterrichtsfacherlaubnis auch immer sein mag) nach Entscheidung der SL in fremden Fächern und Lernbereichen anstelle einer Fachlehrkraft einsetzten zu dürfen. Aber in der Not ...


    (Wofür eigentlich noch eine grundständige 6,5-jährige Ausbildung für die GS absolvieren? Ein bisschen singen, rechnen, basteln ... kann doch jede/r mit den Kleinen ... und dann erwarten die Grundständigen nun auch noch A13 für die gleiche Arbeit wie die PEler mit E10! Aber diese Diskussion will ich hier gar nicht führen, das wäre ein anderer Thread und weg von den Fragen der TE).

  • Also nun bin ich endgültig baff. Habe gerade bei der Beratungsstelle angerufen und mir wurde mitgeteilt, dass ich als Diplom Übersetzerin auch die PE nicht machen könne. Ich müsste Sprach- und Literaturwissenschaften studiert haben. Ich habe dann gegoogelt und noch mal angerufen.


    Ich wollte wissen, ob Sie sich sicher ist, da nach meinem Verständnis Sprach- und Literaturwissenschaften der "Oberbegriff" ist und Übersetzen ein darunterfallender Studiengang. Sie hat gesagt ja, wäre sie. Ich könne keine PE machen :staun:


    Weiß hier jemand mehr?

  • Sprach- und Literaturwissenschaften sind keine Oberbegriffe sondern einzelne Teile des Studiums. Übersetzen hat nichts mit der Sprachwissenschaft zu tun: z.B. Phonologie, Morphologie, Middle English, Great Vowel Shift ...


    Welche Schulform wurde denn angefragt?

  • Also nun bin ich endgültig baff. Habe gerade bei der Beratungsstelle angerufen und mir wurde mitgeteilt, dass ich als Diplom Übersetzerin auch die PE nicht machen könne. Ich müsste Sprach- und Literaturwissenschaften studiert haben. Ich habe dann gegoogelt und noch mal angerufen.


    Ich wollte wissen, ob Sie sich sicher ist, da nach meinem Verständnis Sprach- und Literaturwissenschaften der "Oberbegriff" ist und Übersetzen ein darunterfallender Studiengang. Sie hat gesagt ja, wäre sie. Ich könne keine PE machen :staun:


    Weiß hier jemand mehr?

    Wie calmac schreibt: Bewirb dich einfach. Der Seiteneinstieg in die Sek I/Sek II gemäß der OBAS (bzw. seltener der PE) ist seit Jahren etabliert. PE Grundschule gibt es erst seit fünf Jahren. Zudem sind die MA in solchen Beratungsstellen/Telefonhotlines leider oft auch nur soweit geschult, dass sie einem das mitteilen können, was man übers Internet auch selbst herausfindet.


    Ich würde mich direkt an höhere Stellen wenden, d. h. direkt an Schulrätin/Schulrat oder direkt an jemanden in Abteilung 2 des Schulministeriums oder direkt an eins der Dezernate 41, 46 oder 47 deiner Bezirksregierung. Ich habe schon mehrfach erst auf diesen, höheren Ebenen verwertbare Antworten bekommen und man war mir auch keinesfalls böse, weil ich Ansprechpartner ausgelassen habe. Das System ist leider so ausgelegt, dass du bei seltenen, individuellen Fragestellungen teils keine, teils falsche, teils widersprüchliche Aussagen bekommst, wenn du dich nur an die Ebene der Beratungsstellen oder Sachbearbeiter wendest.

  • Ein User hier (ich habe vergessen wer) hatte die besagte Beratungsstelle angerufen und wollte nach der PEf mit unbefristetem Vertrag in die OBAS.



    Aussage des Mitarbeiters: geht nur mit einer Kündigung.

    Realität: Antrag auf die OBAS an die Bez.-Reg. gem. 4 Abs. 2 OBAS.

    Erledigt.

  • Vielen Dank. Ich habe bereits ein paar Stellen angeschrieben und werde mich auch informieren, ob ich nicht noch den Master an mein FH Diplom dranhängen kann.


    Mir müsste eigentlich vieles aus dem Diplom angerechnet werden können.

  • Hallo zusammen,


    ich dachte ich schreibe nochmal, was sich inzwischen ergeben hat:

    Nun suche ich nach einem Masterstudiengang der in Teilzeit bzw. als Fernstudium angeboten wird und bezahlbar ist. Habt ihr hier neben der Fernuni Hagen Tipps für mich?


    Und wer es noch nicht kennt: https://www.mk.niedersachsen.d…tiv-gestalten-212869.html


    Das ist schon eine wirklich tolle Maßnahme. Das läßt hoffen. Mir würde etwa super entgegen kommen, den Master neben der Lehrertätigkeit zu machen.


    Andere Frage, den Kinderzuschlag erhält man nur, wenn man auch verbeamtet ist?

    Und sollten Grundschullehrer an das Gehalt der weiterführenden Schulen angepasst werden, gilt dies nur für TN der OBAS- oder auch der PE-Maßnahme?


    Fragen über Fragen: Aber angesichts der angespannten Situation muss man doch schauen wie man in Zukunft über die Runden kommen will.



    LG

    Steffi

  • 1. Kinderzuschlag nur bei Beamten.

    2. Bei einer allgemeinen Anpassung der Besoldungsgruppen werden die Gehälter der tarifbeschäftigten Lehrer automatisch höhergruppiert. (TV-EntgO-L)

    Assistenzkräfte werden dabei nicht berücksichtigt.

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