Aufsicht - Hessen

  • Hallo,

    ich hoffe, mir kann jemand helfen...

    Wie ist es mit der Aufsichtspflicht? Aus den Verordnungen werde ich nicht ganz schlau...

    Dürfen Schüler, die im 5., 6. oder 7. Schulbesuchsjahr sind, in Kleingruppen und ohne einen Lehrer das Schulgelände verlassen, um in der nahen Umgebung z.B. eine Stadtrallye oder einen Geocache zu machen?

    Eine Einverständniserklärung von den Eltern würde ich einholen und natürlich würde ich die Verhaltensregeln besprechen.

    Oder muss wie es in der AufsVO steht die Gesamtkonferenz und der Schulelternbeirat zustimmen? Bei einer einmaligen Aktion? ... habe ich Paragraphen übersehen?


    Viele Grüße

    Jazzy

  • Du hast schon an der richtigen Stelle gesucht. Für Unterrichtsgänge liegt die Aufsichtspflicht eindeutig bei der unterrichtenden Lehrkraft. Wie weit diese Aufsicht gehen muss, hängt wie immer u.a. vom Alter der Schüler, Auffälligkeiten im Gruppengefüge und dem "Setting" des außerschulischen Lernorts (Gefahrenpotential) ab und muss konkret im Einzelfall überlegt werden.


    Es besteht hierbei sicher ein Unterschied zwischen "So, geht mal die nächsten 2 Stunden in Kleingruppen in die Stadt...ich warte hier auf euch" und "Wir gehen jetzt zusammen zu Punkt X......von hier aus dürft ihr in Kleingruppen dort und dorthin gehen, wir treffen uns in 15min wieder hier und ich gehe zwischendurch mit herum".

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