Wert des 1.Staatsexamens

  • Ich glaube man muss da einfach klar differenzieren, was der Beruf ist, den jemand ausübt, und wann dafür ein bestimmter akademischer Titel vorausgesetzt wird.

    Jeder kann Berater für irgendetwas sein, ist klar. Jeder kann sich auch Lehrer nennen - wobei im Allgemeinen wahrscheinlich darunter verstanden wird, dass man an einer staatlichen Schule arbeitet und die dafür nötigen Voraussetzungen erfüllt. Dass Lehrer faktisch alleine nur ein Sammelbegriff ohne Spezifizierung ist, liegt auf der Hand. Studienrat aber z.B. wird man sich wahrscheinlich nicht so ohne weiteres nennen dürften, genauso wie Staatsanwalt. Auch Psychologe und (Fach-)Arzt sind geschützte Bezeichnungen. Es gibt einfach Bereiche, wo es alleine schon aus Sicherheitsgründen notwendig ist, dass nicht jeder die entsprechende Bezeichnung tragen darf - von falschen Germanisten hingegen wird eher keine große Gefahr ausgehen.


    Das mit IHK-geprüft direkt im Titel kenne ich eigentlich nur von Finanzwirten. Aber natürlich nimmt die IHK auch ganz viele andere Prüfungen ab. Man darf sich auch nicht einfach Industriemeister nennen.


    Deine Ausführungen beantworten trotzdem nicht die Frage nach dem Sinn (abseits beruflicher Notwendigkeit, z.B. als Berater - wobei die Bezeichnung über die angebotene Dienstleistung informiert) einer Selbstbezeichnung mit etwas, das nicht geschützt ist. Auch ist mir unklar, was daran töricht sein soll.



    kodi hat da in meinen Augen völlig recht. Man sollte sich mehr auf die eigenen Fähigkeiten konzentrieren, als sich an irgendeinem Titel aufzuhängen. Ich bin ehrlich gesagt schon ein bisschen amüsiert, wie wichtig es vielen hier doch scheinbar ist, sich selbst als Fachwissenschaftler bezeichnen zu können.



    Was den Zweifach-Bachelor betrifft: Auch wenn es für manche oder viele Bereiche evtl. keine festen Kriterien von einem Verband etc. gibt, würde ich niemanden mit einem Zweifach-Bachelor-bzw. -Master in z.B. Germanistik/Politikwissenschaft ohne Promotion als Germanist oder Politikwissenschaftler bezeichnen. Und ohne feste Regelung steht es dieser Person dann auch nicht zu, diese Bezeichnung für sich einzufordern, das ist ja gerade die Ironie an der Sache bzw. zeigt, welchen Wert eben eine Bezeichnung hat, die nicht geschützt ist.



    Ich habe hier eine Auflistung geschützter Bezeichnungen gefunden:


    https://de.wikipedia.org/wiki/…Ctzte_Berufsbezeichnungen



    Daraus ziehe ich die Schlussfolgerung, dass der, der was auf sich hält, auch immer seinen akademischen Grad mit angeben sollte (sofern seine Bezeichnung nicht unter die geschützten fällt). Auch hier kann man sich über die Motivlage fernab beruflicher Bestrebungen freilich streiten. ;)

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