Durch die "Staatsprüfung gefallen

  • Also so haben mir das die "Fuzzis" auf den Ämtern zumindest gesagt!!!


    Wenn du allerdings nch nicht durch dein 2.Staatsexamen gefallen bist sieht es anders aus. Dann darfst du auch KV-Stellen annehmen, die dann eben befristet sind.

  • Hast du schon daran gedacht, ein Aufbaustudium als Sonderschul-Lehrer aufzusatteln? Dauert 4 Semester - Einstellungschancen gut, Gehalt besser als bei GHS: A13 statt A12 Rein Gehaltsmäßig holst du die zusätzliche Studienzeit auf die restliche Dienstzeit gerechnet locker wieder rein.


    Falls du SoPäd im Bereich Verhaltensgestörtenpädagogik machst, fangen die dich bundesweit mit dem Lasso... Da bist du dann gesucht wie die Nadel im Heuhaufen


    Anti-Tip: Körperbehindertenpädagogik ist m.W. überlaufen.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Hallo Alias,


    bist du dir sicher, dass ich dann "nur" 4 Semester dranhängen muss? Dann also ein Aufbaustudium an der PH? Und wie seiht es dannmit dem Ref aus? Ich habe nun beide Lehrproben im Ref versiebt und glaube, dass ich so eine Prüfung nervlich nicht nochmals packen würde!


    Und weißt du noch mehr über So-Päd?

  • Da informier dich auf jeden Fall gut vorher. Ich meine gehört zu haben, dass du nach endgültig nicht bestandener 2. Staatsprüfung für kein Lehramt mehr zugelassen werden darfst - also auch nicht Sopäd, nicht mal mit Lasso.


    Gruß
    Britta

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