Frage zum Beihilfeantrag bei neugeborenem Kind (NRW)

  • Wenn ich es recht verstehe, wäre ich dann familienversichert, weil ich keinen Beihilfeanspruch mehr habe.

    Familienversichert geht mit eigenem Arbeitsvertrag oder Beschäftigungsverhältnis im öD meist nicht, weil dort selten Minijobs angeboten werden, sondern in der Regel sozialversicherungspflichtige Jobs.

  • Hm- hier verstehe ich das anders, zumindest für Beamte. Aber wie dem auch sei- wichtig wäre ja zunächst mal, ob man die PKV zu 100% tragen muss, wenn man Urlaub nach §64 nimmt oder unterhälftig arbeitet und das scheint ja nun nicht der Fall zu sein.

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