Nebenjob in den Ferien

  • Hallo zusammen,


    bei uns gehen ab morgen die Osterferien los und es hat sich spontan bei meinem alten Brötchengeber ein Nebenjob für die Ferien ergeben. Das ganze läuft auf 400¤-Basis und findet nur in der ersten Ferienwoche statt.


    Was ist nun formal zu tun? Soweit ich weiss, muss ich einen Antrag am Seminar auf dem Dienstweg einreichen, welcher nach Arnsberg wandert. Bis dieser genehmigt ist, werden die Ferien wohl schon sehr lange vorbei sein :rolleyes:


    Was nun?

  • hallo,
    ich kann dir nur sagen was ich tun würde:


    ich würde den Job sausen lassen, das Geld ist den Ärger nicht wert ...
    andererseits: Fragen kostet nichts, frag mal deine(n) Seminarleiter(in), ob es möglich ist, einen Nebenjob provisorisch und nach den Ferien nachträglich mit allen Formalien genehmigen zu lassen... falls sie/er dir keine Auskunft geben, bitte darum, den entsprechenden Ansprechpartner bei der BezReg zu nennen oder frag dich dort telefonisch durch ...



    wenn s geht, ok, manchmal sind die gar nicht so bürokratisch ...
    falls nicht, Finger weg, rauskommen wird das auf jeden Fall, denk ich mal, deswegen würde ich das nicht ohne bzw. gegen den Willen deiner Dienststellen machen ...


    mfg
    der unbekannte Lehrer

    "Get thee back into the tempest and the Night´s Plutonian shore!...
    Take thy beak from out my heart, and take thy form from off my door!"
    Quoth the raven: "Nevermore." (E.A.Poe,The Raven)

  • Hallo Hilti,
    ich habe auch neben dem Ref ab und zu in den Ferien gejobbt und das war ok.! Ich musste einfach nur ein Formular ausfüllen und das war's. Und solange der Job nur auf 400-Euro-Basis ist, wird der auch genehmigt. Er darf nämlich nicht zu viele Stunden in Anspruch nehmen, weil sonst der " Dienstherr" denkt, das Referendariat werde dadurch beeinträchtigt.
    Ich habe häufig vorher schon gejobbt, bevor die Genehmigung kam, war kein Problem!


    LG Miss Pimple

  • Hallo zusammen,


    also...ich soll nächste Woche mal beim Studienseminar reinschauen und den ausgefüllten Antrag der Seminarleitung vorlegen. Klingt jetzt erstmal nicht so, als wenn es ein Problem geben wird.

  • Folgende Regelung habe ich unter Vorbehalt von der BezReg Arnsberg für den Rest des VB-Dienstes erhalten:


    Nebenverdienst maximal 5 Stunden pro Woche und Einkünfte unter 1.200¤ im Jahr sind nicht meldepflichtig.

  • Muss den Thread mal wieder hochkramen, weil meine Frage ein bisschen was damit zu tun hat und ich keinen neuen öffnen will, wenn es sowas in der Art schon gibt...


    Verstehe ich es richtig, dass es prinzipiell erlaubt ist, dass man während des Refs einen Nebenjob hat, sofern man es zeitlich auf die Reihe kriegt und es meldet, wenn man über einem gewissen Betrag liegt? Würde meinen nämlich ganz gerne behalten, wenn es von der Entfernung her machbar ist.

  • klar ist es prinzipiell erlaubt. wie schon gesagt wurde, es darf deine arbeitsleistung und deine vorbereitungszeit nicht beeinträchtigen. schriftstellerische tätigkeiten sind sowieso ausgenommen. wenn du allerdings einmal in der woche bis 4 uhr bedienst o.ä., wird dir das wohl kein dienstherr gestatten. vernünftige seminarleiter wissen, dass während des ref.s der hungerlohn oft nicht ausreicht.

  • Zitat

    wenn du allerdings einmal in der woche bis 4 uhr bedienst o.ä., wird dir das wohl kein dienstherr gestatten


    das ist klar. da ich aber in einer Kinderbetreuung arbeite, die 365 Tage im Jahr geöffnet hat, kann ich ohne Probleme am Wochenende, in den Ferien oder an Feiertagen arbeiten. Meine Chefin ist da auch total kulant und ihr ist lieber ich komme am Wochenende, als gar nicht mehr ;)
    Aber das ist schon mal gut zu wissen.

  • du brauchst halt nur eine genehmigung. unser seminarvorstand hat die auch mündliche erteilt, weil ihm das offensichtlich zu blöd war, wegen einmal im monat bedienen einen papierkrieg zu eröffnen.

  • die werde ich hoffentlich bekommen ,wenn ich mich doch auch in meiner "freizeit" mit kindern befasse ;)
    danke nochmal!

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